# taz.de -- Elektromagnetische Wellen: Ein Leben mit Gehirnwäsche
       
       > Heinrich Müller empfängt angeblich Signale, die in sein Hirn eindringen.
       > Vergebens versucht er, juristisch dagegen vorzugehen.
       
 (IMG) Bild: Sendemasten in Mainhausen-Mainflingen. Stadt und Land sind voller unbekannter Frequenzen
       
       Berlin taz | Heinz Müller kam 1976 als 22-Jähriger nach Westberlin, wo er
       Film studierte. Zunächst arbeitete er als Tontechniker, dann beschäftigte
       er sich 13 Jahre lang mit Computern. Anschließend war er im Service tätig
       und gründete eine Firma, die er wieder auflösen musste.
       
       Seit Anfang 2013 fühlt er sich von Funkstrahlen traktiert, die ihn stark in
       seiner Arbeitsfähigkeit behindern. Gelegentlich besucht Müller ein Café am
       Heinrichplatz in Kreuzberg, wo er still an der Bar sitzt, vor sich einen
       Laptop, und eine E-Zigarette raucht.
       
       Einmal erzählte er mir, dass er eine umfangreiche Korrespondenz mit
       verschiedenen rechtsstaatlichen Einrichtungen geführt habe, die seiner
       Meinung nach dazu verpflichtet seien, die Quelle ausfindig zu machen und
       abzustellen, wenn Menschen durch Funkstrahlen gequält und körperlich
       angegriffen werden. Ich bekam dann Kopien seiner umfangreichen
       Behördenkorrespondenz.
       
       In einem Brief an den Verfassungsschutz schrieb Müller am 23. Mai 2013:
       „Hier finden unter Verwendung von im deutschsprachigen Raum öffentlich
       nicht bekannter Technologie Feldversuche statt, die mit Recht und Gesetz
       möglicherweise nicht zu vereinbaren sind und offenbar schon seit Jahren
       betrieben werden. Es sind, erkennbar an typischen Auffälligkeiten,
       mindestens zehn mir persönlich bekannte Personen betroffen.“
       
       ## Anzeige auf Anzeige
       
       Anfang August 2013 teilte Müller dem Bundesverfassungsschutz mit, dass er
       Anzeige gegen unbekannt erstatten möchte. Darüber informierte er dann auch
       den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst. Ein
       Sachbearbeiter des BfV bedankte sich umgehend dafür sowie für „das damit
       zum Ausdruck gebrachte Vertrauen in das Bundesamt für Verfassungsschutz“.
       Er riet ihm, sich an die örtliche Staatsanwaltschaft zu wenden, da das BfV
       keine Exekutivbehörde sei und deswegen auch nicht gegen derartige
       „Vorkommnisse“ einschreiten dürfe.
       
       Am 9. August 2013 stellte Müller Strafanzeige, darin hieß es, es gehe um
       den „Verdacht auf Betrieb einer Funkanlage zur Durchführung von Versuchen
       an Menschen und Zwangsrekrutierung von Probanden für diese Versuche“.
       Juristisch ausgedrückt: um „organisierte Kriminalität in Tateinheit mit
       Körperverletzung, Nötigung, Geiselnahme, Morddrohungen, versuchtem
       Totschlag und versuchtem Mord“.
       
       Die „Tatmittel seien allerdings “noch nicht hinreichend beweisbar, können
       aber durch eigene Recherchen und Maßnahmen des passiven Schutzes, wie z. B.
       durch den Aufenthalt in einem gegen elektromagnetische Felder geschirmten
       Raum, weiter ermittelt und eingegrenzt werden. Die Auswirkungen des
       evozierenden Signals sind unter definierbaren Bedingungen deutlich spürbar
       und auch messbar. Es wurden u. a. plötzlich abfallende Atem- und
       Pulsfrequenzen, Restless-Legs-Syndrom und Tinnitus beobachtet.“
       
       Am 25. November schickte er der Senatsverwaltung für Inneres eine
       ausführliche Darstellung darüber, was mittels neuartiger
       Kommunikationstechnologien in einer „Labor-Installation in Treptow“ eines
       nicht im Detail bekannten Forschungsprojekts mit ihm und einer Reihe
       weiterer Personen angestellt wird beziehungsweise werden soll.
       
       ## „Versuchter Mentizid“
       
       Anfang des Jahres 2014 antwortete ihm die Berliner Staatsanwaltschaft: „Sie
       schildern in Ihren beiden Anzeigen ausschließlich von Ihnen subjektiv
       wahrgenommene körperliche Empfindungen und Befindlichkeiten, die sich auch
       aus Ihrer Sicht weder einer konkreten Person noch einem konkreten Tatmittel
       zuordnen lassen... Es ist unzulässig, Ermittlungen in der Hoffnung
       aufzunehmen, dass diese tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer
       Straftat erbringen könnten, so dass das Verfahren gemäß § 170 Absatz 2 der
       Strafprozessordnung einzustellen war.“
       
       Dem Senator für Justiz schrieb Müller wenig später: „Ich habe mir einen
       elektromagnetische Felder abschirmenden Raum gebaut, obwohl ich es für
       unwürdig hielt, mich in dieser Republik genötigt zu sehen, eine solche
       Abschirmung anzufertigen, logisch und vernünftig wäre schließlich das
       Abschalten der Quelle gewesen und ist es immer noch.“
       
       Im April erstattete Heinrich Müller Anzeige gegen das Land Berlin,
       vertreten durch die Generalstaatsanwaltschaft, wegen „Beihilfe zu
       vorsätzlicher Körperverletzung mit den Tatmerkmalen seelische Grausamkeit
       und arglistige Täuschung in Tateinheit mit versuchtem Mord/Totschlag...“
       Hinzu kam noch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dieser
       wurde Ende April 2014 vom Landgericht zurückgewiesen, wobei der
       Antragsteller die Kosten zu tragen hatte: 250 Euro.
       
       Heinrich Müller legte dagegen Beschwerde ein. Dazu erklärte er: „Der
       Verdacht auf Mord bezieht sich auf möglicherweise bereits vollendete
       Tatbegehungen wie z. B. den Fall des im März 2011 verstorbenen Thomas
       Baier, Alter Mitte 40. Zugleich steht der Tatvorwurf auch hilfsweise für
       versuchten Mentizid bzw. bereits herbeigeführten Mentizid.“
       
       ## Wortfindungsstörungen
       
       Langsam, aber sicher arbeitete er sich durch den Behördendschungel,
       gleichzeitig vermehrte er seine juristischen und wissenschaftlichen
       Kenntnisse.
       
       Am 25. Mai 2014 informierte er einige Mitglieder des Bundestags, dass der
       „Kernversuch“ nach seinen gegenwärtigen Erkenntnissen darin bestehe, „die
       Sprachfähigkeit gewaltsam und heimtückisch zu unterdrücken, eine Probandin
       umschrieb das als,Wortfindungsstörungen', und den,Denkraum' mit nutzlosen
       Informationen vorzubelegen, vergleichbar den Effekten, von sehr großem Lärm
       über einen längeren Zeitraum ausgesetzt zu sein.“ An anderer Stelle des
       Briefes schrieb Müller: „Die [funk]technische Verbindung zu meiner Person
       bestand auch im Wahllokal während der Stimmabgabe zur Europawahl.“
       
       Am 18. Juli schrieb er dem Regierenden Bürgermeister einen Brief, in dem es
       hieß: „Nach meinen Erkenntnissen handelt es sich bei der eingesetzten
       Technologie um eine Hochfrequenzstrecke, die die Resonanzfrequenzen des
       menschlichen Schädels als Träger für u. a. aufmodulierte, wahrscheinlich
       aus einem bearbeitetem EEG-Signal bestehende Informationen verwendet.“
       
       ## Hörstücke für den Staatsanwalt
       
       Man merkte, dass Müller versuchte, das „Phänomen“ von verschiedenen Seiten
       zu beschreiben. Seinen Schriftsätzen legte er gelegentlich „Hörstücke“ bei.
       
       Beim Verbalisieren der übertragenen Informationen gehe es nicht um etwas,
       was er höre, erklärte er mir in einem längeren Gespräch. „Das, was ankommt,
       ist eher eine Bewegung der Sprachmuskulatur. Es werden eigentlich Bilder
       übertragen. Es kommt als Evozierung eines Signals im prämotorischen Kortex
       an. Auch der Herzrythmus und die Atmung sind beeinflussbar. Ich entspanne
       mich und lasse es einfach raus – spreche es laut aus – auf Band.“
       
       Bei den Signalen, so vermutete er, handelt es sich um
       Schädelresonanzfequenzen zwischen 250 und 500 Megahertz. Damit könne man
       einen Menschen auch umbringen, entscheidend seien die Frequenzen um 400
       Megahertz. Um Genaueres darüber zu erfahren, wandte sich Müller an die
       Bundesanstalt für Strahlenschutz und an die Netzagentur. Diese schickten
       einen Mitarbeiter mit einem Emissionsmessgerät zu ihm nach Treptow, der
       aber kein Gerät für Funkstrahlen unter 800 Megahertz dabeihatte. „An 400
       Megahertz, da lassen die Dienste niemanden ran“, sagte er und
       verabschiedete sich.
       
       Die Infrastruktur besteht laut Müller aus sogenannten
       „Tetra-Basisstationen“, die unter anderen von der Bundesbahn und dem
       Katastrophenschutz genutzt werden. Sie senden auf Wellenlängen bis zu 395
       Megahertz. Da drüber ist offiziell nichts vergeben. Die digitalisierte
       Version davon nennt sich BOS – Abkürzung für „Behörde, Ordnung,
       Sicherheit“, man spricht vom „BOS-Funk“.
       
       „Ich bin ein BOS-Kopp“, sagt Müller von sich. Der Zentralrechner dafür
       steht in Berlin, er wird von den Nachrichtendiensten verwaltet. Die
       Frequenz, die Müller erreicht, wird gepulst, um den Gehirntakt zu
       beeinflussen, der zwischen 4 Hertz (Tiefschlaf) und 40 Hertz (bei
       gedanklicher Erregung) liegt. Durch das Pulsen der Sendefrequenz lässt sich
       der Gehirntakt runter- oder hochziehen.
       
       ## Wie ein Theaterstück
       
       Erst in diesem Jahr sei ihm klar geworden, sagt Müller, dass diese Pulsung
       auch heißt: Information – keine Information. Das Gehirn gerät dadurch in
       einen Empfangsmodus.
       
       „Es war erst eine einzelne Person, dessen Signale ich empfing, und dann
       mehrere. Wie ein Theaterstück. Auf dem Band empfange ich die ein bisschen
       wie in Trance – und ich rede mit denen, frage sie was. Sie sagen ja selbst,
       dass sie mich als Sprachrohr benutzen wollen. Eine Rolle in dieser
       Kommunikation ist eine Ich-Rolle, die ich dann auch annehme, weil ich
       denke, dass ich das bin. Es passiert immer öfter, dass man was sagt und
       dann macht, und dass man das gar nicht ist, der das gesagt hat, sondern
       eine übermittelte Rolle. Man ist in dem Moment Schauspieler. Am Anfang war
       das ja alles noch interessant, aber dann – durch Studieren im Internet und
       zufällige Lektüren – ist mir schlagartig klar geworden, dass ich ein
       Versuchskaninchen bin, um neue Kommunikationstechnologien zu testen und
       Anwendungen zu erproben. Da, wo ich wohne, das ist ein ideales Testgebiet
       dafür: 2004 nahm dort in Treptow das Gemeinsame Terror-Abwehrzentrum (GTAZ)
       seine Arbeit auf – mit dem Ziel, laut Wikipedia, ‚die operative Arbeit zur
       internationalen Terrorismusbekämpfung zu verbessern‘.“ 
       
       Ich erzählte ihm: Der nationalsozialistische Staatsrechtler Carl Schmitt
       fühlte sich bereits Anfang der achtziger Jahre in der von den Alliierten
       beherrschten BRD von Stimmen verfolgt, die ihn über Funkwellen erreichten.
       Laut FAZ sah er sich deswegen veranlasst, „seinen berühmten Satz der
       Souveränität umzuschreiben:,Nach dem Ersten Weltkrieg habe ich gesagt:
       Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet. Nach dem Zweiten
       Weltkrieg, angesichts meines Todes, sage ich jetzt: Souverän ist, wer über
       die Wellen des Raumes verfügt.' Wer mithilfe von elektromagnetischen Wellen
       in jeden Raum eindringen und deren Bewohner beeinflussen kann, hat die
       wahre Macht und Souveränität. Das elektromagnetische Medium bringt eine
       neue Souveränität hervor.“
       
       8 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Helmut Höge
       
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