# taz.de -- Kita-Gebühren während des Streiks: Gerichtsvollzieher inklusive
       
       > In Wiesbaden weigert sich ein Familienvater, die Kita-Gebühren in voller
       > Höhe zu zahlen. Schließlich streikten die ErzieherInnen.
       
 (IMG) Bild: Kinder betreuen zu lassen kostet, es nicht zu können kostet doppelt.
       
       Frankfurt am Main taz | Vor wenigen Tagen klingelte es bei Familie Storch
       in Wiesbaden. Doch zur Überraschung des Familienvaters Roland Storch war es
       kein gern gesehener Besuch: Ein Vollstreckungsbeamter der Stadt Wiesbaden
       stand an der Haustür und wollte etwas mitnehmen. Denn Storch hatte die
       Beiträge für die Betreuung seiner beiden Töchter während des
       ErzieherInnenstreiks zurückbuchen lassen.
       
       Es geht um 316 Euro Kita-Kosten plus Mahngebühren für die beiden Töchter,
       die in der hessischen Landeshauptstadt die kommunale Tagesstätte besuchen.
       
       „Es kann nicht sein, dass ich etwas bezahle und keine Leistung dafür
       bekomme“, ärgert sich der Wiesbadener. Eine Betreuung für die Kinder habe
       nicht stattgefunden. Da er und seine Frau Freiberufler sind, hätten sie
       zudem Einkommenseinbußen gehabt. Ohne Kita hätten sie selbst auf die Kinder
       aufpassen müssen und nicht alle Aufträge annehmen können.
       
       Im Gegensatz zu Wiesbaden würden andere Kommunen und Gemeinden die
       Betreuungskosten für die Streikzeit längst wieder an betroffene Eltern
       zurücküberweisen. Nur die Landeshauptstadt Wiesbaden kümmere sich nicht
       besonders stark um junge Familien, sagt Storch.
       
       ## Schlechte Aussichten vor Gericht
       
       Ausgangspunkt des Streits ist die kommunale Kita-Verordnung. Diese ist von
       Gemeinde zu Gemeinde anders geregelt. In der Wiesbadener Verordnung heißt
       es: „Die Gebühr ist auch zu entrichten in Zeiten, in denen die Einrichtung
       geschlossen bleibt.“
       
       Eine spezielle Regelung, wie im Streik zu verfahren ist, gibt es nicht.
       Aufgrund dieser Regelung stünden die juristischen Chancen für den
       Familienvater, vor Gericht gegen die Stadt zu gewinnen, nicht gut.
       
       „Die Funktion des Streiks ist ja, Druck auf Arbeitgeber auszuüben. Das wird
       hier ad absurdum geführt“, sagt Storch jedoch. Er hofft, doch noch
       politischen Druck auszuüben: In der Zeit des Streiks werden die Honorare
       der Streikenden nämlich aus der Gewerkschaftskasse gezahlt. Die Stadt spart
       also rein rechnerisch tatsächlich.
       
       ## Zweite Frist läuft ab
       
       Auch höhere Gewalt, die die Stadt anführt, will Storch nicht gelten lassen.
       Denn die Stadt habe es bei den Verhandlungen mit den Beschäftigten selbst
       in der Hand, wie lange der Streik dauert. Daher hat der Tonproduzent die
       erste Mahnung auch ignoriert.
       
       Als der Beamte der Stadt kam, sei der nach einem Gespräch ebenfalls
       gegangen, ohne etwas mitzunehmen. Er hat der Familie eine zweite Frist
       gesetzt, die am Dienstag abläuft.
       
       Storchs Protest gegen die Regelung hat im politischen Wiesbaden Widerhall
       gefunden. Die Grünen im Wiesbadener Rathaus brachten einen Antrag auf
       Änderung des entsprechenden Paragrafen ein. Das schwarz-rot geführte
       Stadtparlament lehnte den Vorschlag mit Stimmen der FDP jedoch ab. „Der
       Eigenkostenbeitrag der Eltern liegt nur bei elf Prozent“, erklärt Christoph
       Manjura, Fraktionsvorsitzender der SPD im Stadtparlament. Den Löwenanteil
       von 74 Prozent würde die Kommune tragen.
       
       ## Notplätze auf eigene Kosten
       
       Auch habe man in der Zeit des Streiks auf eigene Kosten Notbetreuungsplätze
       für etwa die Hälfte der Kinder organisiert. Und, so sagt der Sozialdemokrat
       weiter: „Bei allem Verständnis für die Eltern, wer eine hochqualitative
       Betreuung seiner Kinder will, sollte sich auch die Frage gefallen lassen,
       ob die mit 160 Euro Gebühren für die Ganztagsbetreuung zu machen ist.“
       
       Der Familienvater Roland Storch will erst einmal nicht zahlen: „Wenn der
       Gebühreneintreiber wieder kommt, öffne ich einfach nicht.“ Dann sei der
       Ball bei der Stadt. „Mal sehen, ob die mit einem Durchsuchungsbefehl
       kommen.“
       
       Er hat jetzt [1][eine Petition gestartet]. Noch läuft diese jedoch
       schleppend.
       
       1 Sep 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.openpetition.de/petition/online/rueckerstattung-von-kita-gebuehren-nach-4-wochen-streik
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alina Leimbach
       
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