# taz.de -- Recht oder Moral
       
       > FORSCHUNG Jura und Theologie gelten als gegensätzliche Disziplinen. Am
       > Zentrum für Medizinrecht in Göttingen widmen sie sich in der Medizin nun
       > brisanten Fragen wie Biobanken und ärztlich assistiertem Suizid
       
       Jura und Theologie sind gegensätzliche Disziplinen – im Zentrum für
       Medizinrecht der Georg-August-Universität in Göttingen arbeiten sie jetzt
       zusammen. „Spannend“ sei die Arbeit mit den Theologen, erzählt Gunnar
       Duttge vom Lehrstuhl für strafrechtliches Medizinrecht, zugleich Mitgründer
       des Zentrums. Es seien die evangelischen Theologen, die offen für
       verschiedene Bereiche des Rechts seien, sagt er.
       
       ## Nach Lust und Laune
       
       Mit Vertretern der Medizin verbindet die Rechtswissenschaftler in Göttingen
       bereits eine längere Tradition. Vor über 40 Jahren begannen hier zwei
       Juristen und ein Mediziner, das Arzt- und Arzneimittelrecht zu diskutieren.
       Das geschah zunächst nach „Lust und Laune“, erzählt Duttge. Vor einem Jahr
       taten sich nun die Medizinische, die Juristische und die Theologische
       Fakultät zusammen, um gemeinsame ethische und rechtliche Grundlagen des
       Medizinrechts zu erforschen.
       
       Erste Ergebnisse präsentierten sie bei einem Symposium im Juni. Themen wie
       „gesundheitliche Vorausplanung“, „ärztlich assistierter Suizid“ und
       „Biobanken“ wurden von Juristen, Theologen und Ärzten zusammen besprochen.
       „Das sind wichtige Themen, die in den kommenden zehn Jahren zu diskutieren
       sind“, sagt Volker Lipp, Professor für Zivilrecht und geschäftsführender
       Direktor des Zentrums. Biobanken zum Beispiel sind Sammlungen genetischer
       Proben. Fragen des Datenschutzes sind hierbei ein zentrales Anliegen des
       Zentrums.
       
       Die erste Aufgabe des Zentrums sei, aufzuklären und zu differenzieren, sagt
       Lipp. Die bioethische Diskussion bewege sich in einem starken
       Spannungsfeld: Für die einen seien manche Möglichkeiten der modernen
       Medizin „verboten und verwerflich“, für die anderen eröffneten sie neue
       Felder. Für solche Debatten will das Zentrum die wissenschaftlichen
       Grundlagen liefern.
       
       Außerdem entwickelt das Zentrum konkrete Regulierungsvorschläge. Diese
       Aufgabe ist stark geprägt von der Zusammenarbeit mit den klinischen
       Medizinern. Denn sie erleben jeden Tag konkret die Auswirkungen der
       theoretischen Rechtsgrundlagen. Deswegen betont Duttge, ihm sei es wichtig,
       „Rechtspolitik nicht einfach vom Schreibtisch aus zu begleiten, sondern
       interdisziplinär zu gestalten“.
       
       Ein Forschungsprojekt ist derzeit in der Konzeptionsphase: Doktoranden der
       medizinischen und juristischen Fakultät untersuchen die Gabe von
       Arzneimitteln, die für das betroffene Krankheitsbild noch nicht zugelassen
       sind. Als Beispiel nennt Duttge den Fall eines neunjährigen Mädchens.
       Dieser erregte vor einigen Wochen Aufsehen. Das Mädchen erkrankte an
       Kinderdemenz. Ein Medikament einer US-amerikanischen Firma soll das einzig
       wirksame sein – ist aber nicht zugelassen. „Das ist kein Einzelfall“, sagt
       Duttge. Ärzte fühlten sich in der klinischen Medizin häufig gehindert, das
       vermutlich beste Medikament zu verschreiben. Wohingegen das Recht die
       Patienten schützen will. Ein Arzt soll nicht „beliebig frei irgendwelche
       Medikamente verschreiben können“, sagt Duttge. Seiner Meinung nach ist das
       ein „ungelöstes Dilemma“.
       
       Das Zentrum will hier konkrete Vorschläge für die Politik und
       Rechtsprechung entwerfen. Geplant ist, Theologen einzubeziehen, die etwa
       den Aspekt des ärztlichen Gewissens beleuchten könnten. Auch ihre
       Fähigkeit, Verständnis für die vielen unterschiedlichen Seiten zu
       entwickeln, könnte laut Duttge hilfreich sein.
       
       Ende des Jahres beschließt der Bundestag, ob der assistierte Suizid – etwa
       durch Ärzte – strafrechtlich verfolgt werden soll. Derzeit ist das noch
       über das Berufsrecht geregelt. Die Landesberufsordnungen enthalten dabei
       unterschiedliche Regelungen. Die Sterbehilfe ist derzeit ständiges Thema in
       Vorträgen oder Diskussionen des Zentrums. Der Leiter der Palliativstation
       der Uni ist zugleich stellvertretender geschäftsführender Direktor des
       Zentrums.
       
       ## Schärfstes Schwert
       
       Laut Duttge kritisiert das Zentrum, dass in der Debatte im Bundestag
       individuelle moralische Vorstellungen unmittelbar mit Rechtsfragen
       verknüpft werden. „Dazu noch mit dem Strafrecht – das schärfste Schwert der
       Justiz“, sagt er. Ihm ist wichtig, Strafrecht und Moral zu trennen. Auf der
       inhaltlichen Ebene aber könnten Theologen moralische und ethische Aspekte
       einbringen, die die Notwendigkeit einer rechtlichen Abstufung
       nachvollziehbar machen.
       
       Auch Lipp betont, dass der Austausch mit Theologen auf inhaltlicher Ebene
       juristisch weiterführend sei. „Die Fragen, wie etwas rechtlich geregelt
       werden soll – oder ob es überhaupt eines Gesetzes bedarf – besprechen wir
       gemeinsam“, sagt er. Dass die Theologische Fakultät – und nicht die
       Philosophische – die Ethik vertrete, liegt laut Lipp daran, dass es in
       Göttingen eine lange Tradition der thelogisch-ethischen Auseinandersetzung
       mit Medizin- und Bioethik gebe.
       
       Ökonomische Gegebenheiten seien nur bedingt Gegenstand des Zentrums. So
       könnte zwar eine flächendeckende Palliativversorgung den Wunsch nach Suizid
       verringern, sagt Lipp. „Das betrifft dann die gesellschaftliche Tragweite
       des Themas“, sagt er. Forschungsgegenstand sei aber die rechtliche Regelung
       der Fälle, die Sterbehilfe für sich beanspruchen wollen. Nele Wagner
       
       29 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nele Wagner
       
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