# taz.de -- Portrait: Der Traditionsbewusste
       
 (IMG) Bild: Klagt für eine ganze Branche: Heiko Schierenbeck 
       
       Wenn er wütend ist, spricht Heiko Schierenbeck noch schneller als ohnehin
       schon. Und gerade ist er sehr wütend: Er sieht seine Existenz bedroht durch
       „EN 13814“. Das ist eine EU-Norm zur Sicherheit von
       Jahrmarkt-Fahrgeschäften, die zum Beispiel verlangt, dass die Geräte für
       100 Kilogramm schwere Fahrgäste ausgelegt sein müssen, statt für bis zu 75
       Kilo schwere. Der 44-Jährige aus dem niedersächsischen Weyhe betreibt
       selbst eine Achterbahn, und weil die neue Bestimmung auch für ältere
       Fahrgeschäfte gelten soll, musste sich am Mittwoch das
       Oberverwaltungsgericht in Lüneburg damit befassen: Schierenbeck hat gegen
       den Tüv Nord geklagt, die Prüfbehörde im Auftrag des Landes.
       
       Schausteller zu werden, dazu entschied sich Schierenbeck 1994. Seither
       tourt er mit seinem „Black Hole“ durch ganz Deutschland. Der gelernte
       Bankkaufmann wollte statt Kunden zu beraten, lieber „etwas Ehrliches
       machen“. Sein Slogan für das Fahrgeschäft könnte auch aus seinen Lehrjahren
       stammen: „Sicherheit ist unser Geschäft.“ Dass die neuen Bestimmungen nun
       gerade nicht für mehr Sicherheit sorgten, ärgert Schierenbeck. Er ist sogar
       überzeugt, dass der Bremer Karussellunfall vor vier Jahren erst durch
       Änderungen am Fahrgerät passiert ist: Auf dem Freimarkt löste sich damals
       eine Gondel, neun Menschen wurden verletzt.
       
       Verliert Schierenbeck den Prozess, sind davon 900 Fahrgeschäfte in
       Deutschland betroffen, sagt der Bundesverband deutscher Schausteller und
       Marktkaufleute. Der Kläger selbst müsste das „Black Hole“ umbauen, die
       Kosten schätzt er auf über 30.000 Euro. Die Folgen seien aber für die
       gesamte Branche massiv: „Mehr als 50 Prozent müssten ihr Geschäft
       schließen“, sagt Schierenbeck. Und damit nicht genug: „Ohne Fahrgeschäfte
       braucht es auch keinen Bratwurstverkäufer auf dem Jahrmarkt.“ Damit würde
       eine schon im Mittelalter entstandene Tradition in Deutschland zugrunde
       gehen.
       
       Das Gericht entschied sich am Mittwoch, vorerst noch kein Urteil zu
       sprechen, ein neuer Termin wird noch bekannt gegeben. Bis dahin soll der
       Tüv die Vorteile der Neuerung aufzeigen. Und das, sagt Heiko Schierenbeck,
       wolle er erst mal sehen. sdi
       
       28 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefanie Diemand
       
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