# taz.de -- Erfolg für Bauarbeiter aus Rumänien: Arbeit lohnt sich doch
       
       > Die ersten Klagen von rumänischen Arbeitern auf Zahlung ihres Lohns sind
       > erfolgreich. Sie hatten auf der „Mall of Berlin“-Baustelle gearbeitet.
       
 (IMG) Bild: Wurde von den rumänischen Bauarbeitern miterrichtet: die Mall of Berlin am Leipziger Platz.
       
       Unerwarteter Sieg vor dem Arbeitsgericht: Zwei rumänische Bauarbeiter
       erhalten doch noch Lohn für ihre Arbeit auf der Baustelle des
       Edelshoppingcenters „Mall of Berlin“. Niculae M. und Nicolae H. hatten
       gegen die Firma Openmallmaster GmbH geklagt: Sie hätten für ihre Arbeit
       kein Geld gesehen. Das Gericht gab ihnen am Mittwoch recht: Rund 1.200 Euro
       beziehungsweise rund 4.400 Euro stehen den beiden Männern nun zu. Gegen die
       Urteile kann noch Berufung eingelegt werden. Die beklagte Firma ist ein für
       den Bau des Shoppingcenters angeheuertes Subunternehmen. Das Verfahren
       läuft bereits seit mehreren Monaten, ebenso wie acht weitere Klagen
       rumänischer Arbeiter.
       
       Während der Verhandlung am Mittwoch ging es vor allem um Formalia. „Das
       Urteil ist aus prozessualen, nicht aus inhaltlichen Gründe erfolgt“,
       berichtet Sebastian Kunz, der Anwalt der beiden Kläger.
       
       Hintergrund ist, dass bei früheren Güteterminen kein Vertreter des
       verklagten Bauunternehmens erschienen war. Auf Antrag der Kläger hatte das
       Arbeitsgericht daraufhin den beiden Klagen jeweils durch ein
       Versäumnisurteil stattgegeben. Gegen diese Urteile wiederum hatte das
       Bauunternehmen Einspruch erhoben, diesen aber erst Wochen später begründet.
       
       Zum Prozess am Mittwoch erschien nun ein Rechtsanwalt der Openmallmaster
       GmbH. Er kritisiert zwei Punkte in der Klageschrift: Erstens sei bei den
       Klägern keine Wohnadresse angegeben, ihre Post wurde an die Adresse der
       Gewerkschaft der Freien Arbeiter und Arbeiterinnen Union (FAU) geschickt,
       die die Kläger unterstützt. Richter Andreas Rook hielt diesen Punkt indes
       für „nicht zu beanstanden“.
       
       Zudem, so der Anwalt weiter, sei nie bewiesen worden, dass die Rumänen
       überhaupt bei Openmallmaster GmbH beschäftigt gewesen seien. Und das ist
       tatsächlich schwer zu belegen: Schließlich sagen die Angeklagten, sie
       hätten nie Baustellenausweise oder Arbeitsverträge gesehen. Dieser Punkt
       spielte für den Richter am Mittwoch jedoch keine Rolle, weil es nur um die
       Klage gegen die Versäumisurteile ging.
       
       Die beiden rumänischen Kläger hätten am Mittwoch davon profitiert, dass das
       Unternehmen „unseriös und unorganisiert“ ist, wie Tinet Ergazina von der
       FAU es formulierte. Sie bezieht sich auf das Nichterscheinen der Gegenseite
       bei den Güteterminen im April und auf die verspätete Begründung. „Die
       verdienen dieses Urteil. Wir haben uns sehr gefreut. “
       
       Bis Ende Oktober sind weitere acht Verhandlungen rumänischer Bauarbeiter
       vor dem Arbeitsgericht anberaumt. Sie sollen entweder bei der
       Openmallmaster GmbH oder einem weiteren Subunternehmen angestellt worden
       sein, aber keinen Lohn für ihre Arbeit auf der Baustelle der „Mall of
       Berlin“ erhalten haben. Insgesamt geht es laut Anwalt Sebastian Kunz um
       rund 30.000 Euro.
       
       Ähnlich erfolgreich könnte die Klage von Elvis Iancu sein, über die
       kommenden Mittwoch verhandelt wird ([1][siehe taz vom 5. August]). Laut
       Iancu, der im Herbst 2014 zwei Monate auf der Baustelle der „Mall of
       Berlin“ gearbeitet habe, wurden ihm und anderen Arbeitern regelmäßig
       Arbeitsverträge zugesagt, bekommen hätten sie jedoch nie welche. Anfänglich
       sei ihnen noch der Mindestlohn versprochen worden; später sei es um einen
       Stundenlohn von 5 bis 6 Euro gegangen – und auch die sollen nie bei den
       Arbeitern angekommen sein. Auch im Fall von Elvis Iancu gibt es ein
       Versäumnisurteil für die Firma Openmallmaster GmbH.
       
       Anders sieht es bei den anderen Verfahren aus: Dort werde man auf
       Zeugenaussagen angewiesen sein, sagt Anwalt Kunz. Doch schon dass es
       überhaupt zu diesen Klagen kommt, ist ungewöhnlich. Meist fehlen
       Wanderarbeitern dafür die finanziellen Mittel, auch die Sprachbarriere ist
       zu hoch. Letzteres wurde durch die Gewerkschaft FAU gelöst, die einen
       Dolmetscher stellt. (Aktenzeichen 14 Ca 3749/15 und 14 Ca 3752/15)
       
       5 Aug 2015
       
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