# taz.de -- Behindertenkonvention klar, aber wer soll bezahlen?
       
       > Bildung 52 Kommunen aus NRW ziehen vor Gericht. Sie klagen gegen das
       > Inklusionsgesetz
       
       BERLIN taz | Nun soll das Gericht entscheiden, wer zahlen muss: Paderborn,
       Moers und 50 weitere Städte und Gemeinden haben Verfassungsbeschwerde
       gegen das Inklusionsgesetz von Nordrhein-Westfalen eingelegt. Sie sehen
       ihre Selbstverwaltung gefährdet und fürchten, auf den Kosten für die
       gemeinsame Bildung sitzen zu bleiben.
       
       Kinder mit und ohne Behinderung sollen zukünftig zusammen unterrichtet
       werden. So sieht es die UN-Behindertenkonvention vor und so steht es auch
       im Landesgesetz von NRW. Seitdem streiten Kommunen und Land über die Frage:
       Wer soll das bezahlen? Die Schulen brauchen Aufzüge, Rampen und spezielle
       Toiletten. Außerdem Sonderpädagogen, die kleinere Lerngruppen betreuen
       können.
       
       Nach monatelangen Auseinandersetzungen einigte sich die Regierung im Sommer
       2014 mit den kommunalen Spitzenverbänden. 175 Millionen Euro sollte das
       Land bis 2018 bereitstellen, 25 Millionen jährlich für Sachausgaben, 10
       Millionen für Personal. Zudem sollte regelmäßig evaluiert werden, ob die
       finanzielle Unterstützung ausreicht. Anfang Juli kam der erste Bericht.
       Dort heißt es, die Kommunen hätten für Umbauten rund 16 Millionen Euro
       weniger ausgegeben, als sie vom Land bekamen. Beim Personal habe es eine
       Punktlandung gegeben. „Das zeigt, dass die Zuweisungen des Landes
       ausreichend sind“, so Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Die Kommunen
       sehen das anders. „Das Ergebnis wird sehr unterschiedlich interpretiert“,
       sagt ein Sprecher des Städte- und Gemeindebundes. Im ersten Jahr hätten die
       Kommunen aus Unsicherheit sehr zögerlich investiert. „Wir gehen davon aus,
       dass die Ausgaben im kommenden Jahr stark ansteigen.“
       
       Was den Schritt vor das Gericht angeht, sind die Verbände geteilter
       Ansicht. Der Vorsitzende des Städtetages, Peter Jung, sagt: „Wir empfehlen
       unseren Mitgliedern, nicht zu klagen.“ Man vertraue auf die Zusagen des
       Landes, die Höhe der Mittel ehrlich anzupassen. Die klagenden Gemeinden
       wollen indes erreichen, dass im Gesetz ein dauerhafter
       Finanzierungsmechanismus festgelegt wird. In einer Umfrage des Städte- und
       Gemeindebunds hatten 90 Prozent der Kommunen Unterstützung signalisiert.
       
       Josephine Schulz
       
       5 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Josephine Schulz
       
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