# taz.de -- 500 Mal gefragt
       
       > Justiz Mehr Funkzellenabfragen
       
       Die Berliner Strafverfolgungsbehörden haben im vergangenen Jahr 500-mal
       Funkzellenabfragen durchgeführt. Das teilte Justizsenator Thomas Heilmann
       (CDU) am Dienstag mit. Im ersten Quartal dieses Jahres seien es bereits 167
       Verfahren gewesen. Damit liegt die Zahl für 2014 deutlich über der des
       Jahres 2013, als es 305 Verfahren zu Funkzellenabfragen gab. Bei
       Funkzellenabfragen werden alle in einem bestimmten Zeitraum dort
       angemeldeten Mobilfunkgeräte erfasst.
       
       Vornehmliche Gründe für Funkzellenabfragen 2014 waren Ermittlungen wegen
       Mord und Totschlag, Raubtaten, schweren Diebstahlstaten, Brandstiftung und
       Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Funkzellenabfragen sind in der
       Strafprozessordnung geregelt. Sie unterliegen strengen rechtlichen Vorgaben
       und dürfen nur von einem Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft
       angeordnet werden. (epd)
       
       29 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Franziska Maria Schade
       
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