# taz.de -- Ein unsichtbarer Faustschlag vor Gericht
       
       > JUSTIZ Freispruch für Nazigegner: Polizeiaussagen nachträglich verändert
       > und widersprüchlich
       
       Versuchte Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und
       Landfriedensbruch lauteten die Vorwürfe, die am Dienstag vor dem
       Amtsgericht Tiergarten verhandelt wurden. Dieser Delikte sollte sich Lars
       G. schuldig gemacht haben, während er im Februar vergangenen Jahres gegen
       eine Kundgebung der NPD in Neukölln demonstrierte.
       
       Doch der Verdacht konnte nicht erhärtet werden: Videobeweise und
       widersprüchliche Aussagen der Polizeizeugen führten zu einem Freispruch.
       „Zum Glück hat mein Mandant Einspruch gegen den schriftlichen Strafbefehl
       eingelegt“, sagte Anwältin Lea Voigt. In so einem Fall sei es nicht
       unwahrscheinlich, dass es Beschuldigte lieber nicht auf eine Verhandlung
       ankommen lassen und den Strafbefehl einfach akzeptieren.
       
       ## Angeblicher Faustschlag
       
       Schauplatz des Geschehens war eine NPD-Kundgebung am Rathaus Neukölln. Eine
       Gruppe Menschen versuchte damals, die Kundgebung zu verhindern, es wurde
       laut Polizei Gemüse geworfen und Pyrotechnik gezündet. Die Polizei beendete
       daraufhin die NPD-Kundgebung und geleitete die Teilnehmenden weg.
       
       Als es im Anschluss zur Festnahme eines Gegendemonstranten kommt, wird die
       Situation wieder unübersichtlich. Zu diesem Zeitpunkt wollen Polizeizeugen
       gesehen haben, wie G. den Polizisten W. mit der Faust zu schlagen versuchte
       und ihn nur deshalb nicht traf, weil W. sich zufällig zur Seite bewegte. W.
       selbst gibt zu Protokoll, davon nichts mitbekommen zu haben. Sein Kollege
       M. versuchte damals, Lars G. festzunehmen, dieser habe sich aber
       erfolgreich entwinden können und sei in die Schönstedtstraße geflohen.
       
       Dort gelang kurze Zeit später eine Festnahme. Die Aussagen von
       verschiedenen Beamt_innen unterscheiden sich hinsichtlich vieler Details.
       Im Prozess gibt ein Polizeizeuge zu Protokoll, dass G. bei seiner Festnahme
       Widerstand leistete, in seiner schriftlichen Aussage findet sich darüber
       nichts. Von Teilen des Geschehens existieren verschiedene Polizeivideos –
       ob sie die strittige Situation dokumentieren oder aber einen Zeitpunkt
       davor oder danach, bleibt bis zum Ende der Verhandlung unklar. Ein
       Faustschlag von G. ist auf den Videos jedenfalls nicht zu sehen.
       
       Die Polizisten machten eine schriftliche Aussage, in der M. angab, einen
       Faustschlag beobachtet zu haben. Dass sich das nicht mit den vorliegenden
       Videos in Einklang bringen lässt, scheint auch dem ermittelnden Beamten
       aufgefallen zu sein: Er vermerkte, dass Abstimmungsbedarf besteht, W. und
       M. wurden erneut einbestellt. Ein weiterer Vermerk lautet, alle
       Unstimmigkeiten seien nun ausgeräumt worden – wie das gelang, bleibt bis
       zum Verhandlungsende unklar. Aber es stellt sich heraus, dass bei dem
       Termin der Verdacht einer Körperverletzung im Amt im Raum stand: Auf dem
       Video ist nicht eindeutig zu erkennen, ob M. nach G. greift oder ihn
       schlägt.
       
       ## Besorgniserregender Vorgang
       
       Die nicht auszuräumenden Unklarheiten veranlassen den Staatsanwalt
       schließlich, einen Freispruch zu beantragen. Anwältin Voigt äußert Kritik
       an dem Ermittlungsvorgehen: Dass die Zeugen durch den Ermittler eingeladen
       wurden, um Aussagen passend zu machen, findet sie äußerst problematisch.
       Auch der Richter bezeichnet den Vorgang als besorgniserregend, von
       willentlich falschen Aussagen will er aber nicht ausgehen. Bei einer
       unübersichtlichen Situation könne es passieren, dass man hinterher meine,
       etwas gesehen zu haben, was so nicht passierte.
       
       Hilke Rusch
       
       8 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hilke Rusch
       
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