# taz.de -- Urteil des EuGH zur Euro-Rettung: EZB darf Staatsanleihen kaufen
       
       > Darf die Europäische Zentralbank Anleihen von Euro-Krisenländern kaufen?
       > Ja, sagt der Europäische Gerichtshof. Das Urteil stärkt EZB-Chef Draghi.
       
 (IMG) Bild: Er kann seine Pläne weiter vorantreiben: EZB-Chef Mario Draghi.
       
       Luxemburg dpa | Die Europäische Zentralbank (EZB) darf zur Euro-Rettung
       grundsätzlich Staatsanleihen kaufen. Das entschied der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-62/14). Ein
       entsprechendes Programm der Notenbank von 2012 sei rechtmäßig, urteilten
       die Richter. „Das Programm überschreitet nicht die währungspolitischen
       Befugnisse der EZB und verstößt nicht gegen das Verbot der monetären
       Finanzierung von Mitgliedstaaten“, teilte der Gerichtshof mit.
       
       Konkret ging es um den EZB-Beschluss aus dem Sommer 2012, unter Bedingungen
       notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen, um diese
       zahlungsfähig zu halten. In der Praxis hat die EZB dieses Kaufprogramm mit
       dem Namen „Outright Monetary Transactions“ (OMT) allerdings nie genutzt.
       Allein die Ankündigung beruhigte die Märkte, das räumen sogar Kritiker ein.
       
       Das Urteil gibt EZB-Chef Mario Draghi Rückendeckung beim aktuellen
       Kaufprogramm, das seit März 2015 läuft und mit einem Volumen von 60
       Milliarden Euro monatlich die Konjunktur anschieben soll.
       
       Mit dem Kauf von Staatsanleihen drückt die EZB die Zinsen des betroffenen
       Landes, das dann weniger für Kredite zahlen muss und zahlungsfähig bleibt.
       
       ## Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist gewahrt
       
       Der Gerichtshof stellte zudem fest, dass das OMT-Programm auch nicht gegen
       den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. Die Richter gaben der EZB
       allerdings vor, die von ihr selbst gesetzten Regeln auch einzuhalten: Die
       Notenbank müsse – falls sie das OMT-Programm jemals nutze – eine
       Mindestfrist einhalten und dürfe ihre Entscheidung zum Ankauf oder das
       Volumen nicht vorher ankündigen.
       
       Der jahrelange Rechtsstreit um die Anleihenkäufe ist damit
       höchstrichterlich geklärt. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Thema zur
       Klärung an den EuGH gegeben. In Karlsruhe hatten der CSU-Politiker Peter
       Gauweiler, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD),
       die Bundestagsfraktion der Linken und der Verein „Mehr Demokratie“ geklagt.
       Fast 12 000 weitere Kläger schlossen sich an.
       
       Vor dem Bundesverfassungsgericht hatten die Kläger Recht bekommen: Die
       Karlsruher Richter kamen im Februar 2014 zu dem Schluss, die EZB habe mit
       dem OMT-Programm ihre Kompetenzen überschritten, weil sie laut EU-Vertrag
       keine eigenständige Wirtschaftspolitik betreiben dürfe. Zudem verstoße der
       OMT-Beschluss gegen das Verbot der Mitfinanzierung von Staatshaushalten.
       Karlsruhe gab das Thema an den EuGH in Luxemburg, der nun anders entschied.
       
       16 Jun 2015
       
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