# taz.de -- Bundesfinanzministerium bestätigt: Ein Konto soll es schon sein
       
       > Arme und verschuldete Verbraucher sollen ab Anfang 2016 das Recht auf ein
       > Bankkonto haben. So will es das Bundesfinanzministerium.
       
 (IMG) Bild: Wer ein Konto hat, bekommt auch Kontoauszüge.
       
       BERLIN taz | Mit einem neuen Zahlungskontengesetz will die Bundesregierung
       ab Anfang 2016 dafür sorgen, dass fast alle Verbraucher in Deutschland
       Zugang zu einem Bankkonto erhalten. Ein Sprecher des
       Bundesfinanzministeriums bestätigte am Sonntag einen Bericht der
       Süddeutschen Zeitung, wonach die Regelung Anfang 2016 in Kraft treten
       könne. Spätestens im September 2016 hätte ein solches Gesetz aufgrund einer
       EU-Richtlinie ohnehin in Kraft treten müssen.
       
       Mit dem Gesetz soll neben einigen anderen Zielen sichergestellt werden,
       dass insbesondere auch arme und verschuldete Verbraucher oder etwa
       Flüchtlinge künftig Anspruch auf ein Guthabenkonto mit den wichtigsten
       Funktionen im Zahlungsverkehr erhalten. Obwohl ein Konto häufig die
       Voraussetzung für zahlreiche Verträge und Geschäftsbeziehungen, wie etwa
       Mietzahlungen, darstellt, verfügen in Europa nach Schätzungen der
       EU-Kommission rund 58 Millionen Erwachsene nicht über ein Bankkonto.
       
       In Deutschland dürften Hunderttausende Erwachsene betroffen sein. Mit dem
       Gesetz soll es Banken künftig verboten werden, verschuldeten Verbrauchern
       oder Hartz-IV-Beziehern die Kontoeröffnung zu verweigern. Laut
       EU-Richtlinie müssen die Konten mit den wichtigsten Basisfunktionen
       ausgestattet sein und dürfen nicht als reine Onlinekonten angeboten werden,
       damit gewährleistet ist, dass auch Menschen ohne Internetzugang am
       bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können. Mit Risiken ist das für die
       Banken nicht verbunden. Sie werden lediglich verpflichtet, den Kunden
       sogenannte Guthabenkonten ohne Kreditlinien einzurichten.
       
       Seit Inkrafttreten des Geldwäschebekämpfungsgesetzes 2009, das einen
       Identitätsnachweis bei der Kontoeröffnung einforderte, hatten es
       Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthaltsstatus schwer, in Deutschland ein
       Konto zu eröffnen. Illegal in Deutschland eingereiste Flüchtlinge ohne
       gültige Ausweispapiere werden allerdings auch künftig kaum ein Konto auf
       eigenen Namen eröffnen können.
       
       Die EU-Richtlinie zielt nicht nur auf eine Stärkung finanzschwacher
       Verbraucher. Auch der Wettbewerb unter den europäischen Banken soll damit
       befördert werden. So sollen etwa europaweite Vergleichsportale im Internet
       bewirken, dass deutsche Kunden künftig problemlos Konten im EU-Ausland
       eröffnen können, wenn die dortigen Bedingungen besser sind.
       
       14 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Kaul
       
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