# taz.de -- Wahlsystem: Wahlrechtsreformer wehren sich
       
       > Frauenmangel, Fremdverwertung, Personenstimmen-Paradox: Der Verein „Mehr
       > Demokratie“ und das von ihm erkämpfte neue Wahlrecht.
       
 (IMG) Bild: Kompliziert: Bremer Wahlzettel.
       
       Bremen taz | Gut ein Viertel der neuen Bürgerschaftsabgeordneten verdankt
       ihr Mandat den Personenstimmen. Doch das neue Wahlrecht, das die
       differenzierte Stimmabgabe ermöglicht, steht unter anderem wegen der
       geringen Beteiligung an der jüngsten Bürgerschaftswahl in der Kritik -
       insbesondere aus den Reihen von SPD, Linkspartei und CDU.
       
       Doch ohne das personalisierte Wahlrecht, meint Paul Tiefenbach vom Verein
       „Mehr Demokratie“, wäre die Wahlbeteiligung „wahrscheinlich noch geringer“
       ausgefallen. Denn während im Vergleich zur vorherigen Wahl, als das neue
       Recht erstmals galt, 18 Prozent weniger Listenstimmen abgegeben wurden,
       blieb die Anzahl der Personenstimmen nahezu konstant.
       
       Bezogen auf WählerInnen, die ausschließlich Listen oder KandidatInnen
       ankreuzten, ist die Tendenz noch deutlicher: Trotz gesunkener
       Wahlbeteiligung gab es ein Plus von 6.060 Komplett-NutzerInnen des
       Personenwahlrechts - und 20.000 weniger Nur-ListenwählerInnen.
       
       Ein zweiter Faktor ist die Motivation der KandidatInnen, die eine schlechte
       Listenplatzierung durch persönlichen Einsatz ausgleichen können. Die, meint
       Tiefenbach, aktivierten dann unter Umständen Wählerschichten, „die sich
       sonst nicht an der Wahl beteiligen würden“.
       
       Die Verdoppelung ungültiger Stimmen im Vergleich zur früheren reinen
       Listenwahl auf rund drei Prozent, räumt Tiefenbach ein, sei hingegen
       durchaus dem neuen Wahlrecht geschuldet; wenigstens zum Teil. Da die Hälfte
       der ungültigen Stimmen an zu vielen Kreuzen krankt, schlägt „Mehr
       Demokratie“ eine „Heilungsregel“ vor: Gelten alle Stimmen einer Partei,
       würde der Wählerwille als erkennbar gewertet.
       
       Was aber ist mit der „Fremdverwertung“? Zieht jemand wie Jens Böhrnsen
       besonders viele Personenstimmen auf sich, kommt das indirekt - und aus
       Wählersicht wohlmöglich ungewollt - auch anderen Kandidaten seiner Partei
       zu Gute. Dieses Phänomen gebe es jedoch auch bei der reinen Listenwahl,
       wendet Tiefenbach ein. In der Tat hatte sich schon Henning Scherf mit dem
       Hinweis unbeliebt gemacht, viele SPD-Parlamentarier verdankten ihm ihr
       Mandat.
       
       Aber ist das neue Wahlrecht nicht schlecht für Frauen? Von den 22
       Abgeordneten, die durch Personenstimmen von den unteren Listenplätzen
       aufstiegen, sind nur sechs weiblich. Insgesamt sinkt der Frauen-Anteil im
       Parlament auf 30 Prozent, das ist das Niveau von Niedersachsen. Unter den
       selben Wahlbedingungen lag er 2011 allerdings bei 41 Prozent, die
       seinerzeit höchste Quote aller deutschen Landtage. Auffällig sei,
       analysiert Tiefenbach, dass unter den vielen Personenstimmen-gestärkten
       Aufrückern mit Migrationshintergrund ganz überwiegend Männer seien.
       
       Bleibt das Problem mit dem Personenstimmen-Paradox. Natürlich sei es „ein
       Fehler“, sagt Tim Weber von „Mehr Demokratie“, wenn ein in der Mitte der
       Liste platzierter Kandidat leer ausgeht, weil seine persönlichen Stimmen
       zwar zur Vermehrung der Personenmandate zu Lasten der Listenplätze
       beitragen, aber nicht für den persönlichen Erfolg ausreichen. Wie viele
       Beirats-KandidatInnen diesem Paradox bei den vergangenen beiden Wahlen zum
       Opfer fielen, ist nicht erforscht. Auf Landtags-Ebene traf es nur einen:
       Thomas vom Bruch, der durch den Mandatsverzicht seiner CDU-Kollegin
       Elisabeth Motschmann aber nachrückt. Weber hält das Problem beispielsweise
       durch eine zunächst provisorische Mandatsvergabe für lösbar.
       
       Die transparenteste Methode bestünde allerdings in einer reinen
       Personenwahl, meint „Mehr Demokratie“. Den Parteien käme dann noch immer
       die Schlüsselfunktion der Listenaufstellung zu. Fremdverwertung und
       Personenstimmen-Paradoxe wären aber ausgeschlossen.
       
       „Mehr Demokratie“ rechnet mit der Einsetzung eines Parlaments-Ausschusses,
       um Wahlrechts-Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Daran beteilige man
       sich gern. Werde das neue Wahlrecht aber substantiell ausgehebelt, sagt
       Tiefenbach, „starten wir ein Volksbegehren“.
       
       11 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Henning Bleyl
       
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 (DIR) Wahlrecht
       
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