# taz.de -- Tarifverhandlungen bei der Bahn: Am Mittwoch geht's weiter
       
       > Die Tarifverhandlungen von Deutscher Bahn und EVG wurden vertagt. Beide
       > Seiten sprechen von einer Annäherung in wesentlichen Punkten.
       
 (IMG) Bild: Kann bis Mittwoch nachdenken: EVG-Verhandler im Sitzungssaal.
       
       BERLIN afp | Nach einem Verhandlungsmarathon haben die Deutsche Bahn und
       die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ihre Tarifverhandlungen kurz
       vor dem Ziel vertagt. Die Verhandlungen würden kommenden Mittwoch
       fortgesetzt, sagte eine Bahnsprecherin am Freitagmorgen in Berlin. Die EVG
       zeigte sich zuversichtlich, dass am 1. Juni ein neuer Tarifvertrag in Kraft
       trete, nachdem sich beide Seiten schon auf „wesentliche Punkte“ geeinigt
       hätten.
       
       Zwar seien „zu vielen Forderungen Ergebnisse erzielt“ worden, hinsichtlich
       der Lohnforderungen bestehe aber noch Uneinigkeit, sagte eine
       Bahn-Sprecherin. Daher sei „in beiderseitigem Einvernehmen“ eine Vertagung
       beschlossen worden. Der Sprecherin zufolge hatte die Bahn bei der
       Verhandlungsrunde „ein weiter verbessertes Angebot“ für Lohnerhöhungen
       vorgelegt.
       
       Die EVG erklärte, sie habe in „langwierigen und schwierigen Verhandlungen“
       eine „Einigung in allen strukturellen Fragen“ erzielt. Eine Spaltung der
       Belegschaft sei verhindert worden. „Wir haben die Zusage, dass alle
       Tarifverträge, die wir derzeit verhandeln, zum gleichen Zeitpunkt enden
       werden“, erklärte EVG-Verhandlungsführerin Regina Rusch-Ziemba in Berlin.
       Damit sei eine wesentliche Forderung erfüllt.
       
       In der Frage der Laufzeit, der prozentualen Lohnerhöhung sowie der sozialen
       Komponente hätten sich beide Seiten „deutlich angenähert“, erklärte die
       EVG. Die Bahn habe aber schließlich mitgeteilt, dass sie noch „internen
       Abstimmungsbedarf“ habe, „um auch die letzten Forderungen der EVG noch
       erfüllen zu können“, führte Rusch-Ziemba aus. Darüber werde am Mittwoch
       abschließend beraten.
       
       ## Einführung eines neuen flexibleren Vergütungssystems
       
       Die Verhandlungsführer von Bahn und EVG waren am Donnerstagnachmittag
       zusammengekommen, um ihre Tarifverhandlungen für die 100.000 EVG-Mitflieder
       abzuschließen. Für den Fall eines Scheiterns hatte die EVG vorab mit
       Streiks gedroht.
       
       Wie die Bahn in einer Erklärung mitteilte, einigte sie sich mit der EVG
       unter anderem auf „ein umfangreiches Paket“, darunter ein Tarifvertrag
       unter dem Titel „Arbeit 4.0“, der den rapiden Veränderungen der Arbeitswelt
       durch die zunehmende Digitalisierung Rechnung tragen soll. Einvernehmen
       bestehe auch über die Einführung eines neuen flexibleren Vergütungssystems.
       Außerdem wollten Bahn und EVG die Arbeitszeit- und Langzeitkonten
       überarbeiten, um die Belastung zu reduzieren und die Vereinbarkeit von
       Familie und Beruf zu verbessern.
       
       Anders als die Lokführergewerkschaft GDL hat die EVG in dieser Tarifrunde
       noch kein einziges Mal zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Die beiden
       Gewerkschaften hatten sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen
       können. Deshalb verhandeln beide für alle ihre Mitglieder und damit
       teilweise auch für dieselben Berufsgruppen. Die Deutsche Bahn will jedoch
       konkurrierende Regelungen innerhalb einer Berufsgruppe verhindern. Mit der
       GDL tritt der Konzern ebenfalls am Mittwoch in eine Schlichtung ein.
       
       Hält die Deutsche Bahn an ihrer Maßgabe fest, sich widersprechende
       Regelungen mit den Gewerkschaften vermeiden zu wollen, würde eine Einigung
       mit der EVG erste Fakten gegenüber der GDL schaffen. Gesteht der Konzern
       der Lokführergewerkschaft aber auch abweichende Regelungen zu, könnte damit
       die EVG das Nachsehen haben – und letztlich Mitglieder an die GDL
       verlieren. Ein Ausweg könnte nach Angaben des Fahrgastverbands „Pro Bahn“
       eine Nachbesserungsklausel sein.
       
       22 May 2015
       
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