# taz.de -- „Linksterrorist“ freigesprochen: Sieben Jahre Untersuchungshaft
       
       > Weil er angeblich an einem linken Anschlag in der Türkei beteiligt war,
       > verbrachte Faruk E. sieben Jahre in deutscher U-Haft. Nun wurde er
       > freigesprochen.
       
 (IMG) Bild: Freispruch unter Hochsicherheit: Polizisten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
       
       DÜSSELDORF dpa | Nach fast sieben Jahren in Untersuchungshaft hat das
       Düsseldorfer Oberlandesgericht einen Angeklagten vom Vorwurf des Mordes
       freigesprochen. Das Gericht habe den Hauptbelastungszeugen in der Türkei
       trotz intensiver Bemühungen nicht vernehmen können, sagte die Vorsitzende
       Richterin Barbara Havliza am Freitag.
       
       Dem [1][60-jährigen Angeklagten], Faruk E., war vorgeworfen worden, als
       Führungskader der linksterroristischen Dev Sol von Deutschland aus einen
       Anschlag in Istanbul befohlen zu haben, bei dem 1993 zwei Polizisten und
       drei der Attentäter getötet worden waren.
       
       In den 1980er Jahren hatte der Staatenlose bereits wegen anderer Vorwürfe
       vier Jahre ohne Urteil in türkischer Haft verbracht. Er sei in der Türkei
       damals auch gefoltert worden, erklärte sein Verteidiger Peter Budde. Nun
       steht ihm wegen der U-Haft eine Entschädigung zu.
       
       Im Jahr 2007 war Faruk E. in Deutschland festgenommen worden. 2009 begann
       der erste Prozess vor dem Oberlandesgericht. Er endete 2011 mit der
       Verurteilung zu lebenslanger Haft als Drahtzieher des Anschlags.
       
       Bei einer geplanten Zeugenvernehmung in der Türkei hatte die türkische
       Justiz überraschend einen anderen als den geplanten Zeugen präsentiert. Der
       neue Zeuge belastete den Angeklagten: Ein anderes Mitglied der
       kommunistischen Terrorgruppe habe ihm verraten, dass der Angeklagte den
       Anschlag befohlen habe.
       
       ## Schlüsselzeuge durch Hörensagen
       
       Die Verteidiger kritisierten, die hätten sich auf den neuen Zeugen kaum
       vorbereiten können und sprachen von einem Komplott des türkischen Staates.
       Dieser „Zeuge vom Hörensagen“ wurde dennoch zum Schlüsselzeugen, auf den
       sich die Verurteilung zu lebenslanger Haft stützte. Der Bundesgerichtshof
       hob das Urteil aber 2012 wegen Widersprüchen in dessen Aussage auf.
       
       Bei der fälligen Neuauflage des Prozesses hatte das Gericht es nicht
       geschafft, den Schlüsselzeugen, der sich in einem türkischen
       Zeugenschutzprogramm befinden soll, erneut zu befragen. Während die Türkei
       allen anderen Hilfeersuchen des Senats umgehend entsprochen habe, sei
       ausgerechnet dieser Zeuge für den Senat nicht greifbar gewesen. Gründe habe
       die Türkei dafür nicht genannt. Dies spreche „eine eigene Sprache“, sagte
       Havliza.
       
       Seit der Festnahme in Hagen im April 2007 saß der Angeklagte bis Februar
       2014 in Untersuchungshaft, dann hatte der Senat den Haftbefehl aufgehoben.
       Der Prozess ging aber weiter. Aus der auch in Deutschland verbotenen Dev
       Sol war später die DHKP-C hervorgegangen.
       
       22 May 2015
       
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