# taz.de -- Artenschutz: Der Wolf darf gejagt werden
> Der Bestand des Wolfes ist gefährdet. In Finnland etwa leben circa 170
> Tiere. Abschussgenehmigungen gibt es in der EU trotzdem.
(IMG) Bild: "Watch out, Wolf!", möchte man ihm zurufen
STOCKHOLM taz Der Wolf gehört in vielen EU-Ländern zu den vom Aussterben
zedrohten Tierarten und steht deshalb unter dem Artenschutzgesetz. Trotzdem
darf er hier auch zukünftig weiter gejagt werden - wenn auch nur
ausnahmsweise. Das hat der EU-Gerichtshof nun in einem Verfahren gegen
Finnland entschieden.
Die EU-Kommission hatte bereits 2005 Helsinki verklagt. Sie war der
Auffassung, die finnischen Behörden erteilten Abschussgenehmigungen für
Wölfe ohne Rücksicht auf die Bestandsgefährdung. Doch diesen Beweis blieb
die Kommission nach Ansicht der Richter in Luxemburg weitgehend schuldig.
In Finnland leben derzeit 150 bis 180 Wölfe - darunter aber nur 20
fortpflanzungsfähige Paare. Das reicht vor allem wegen der bei dieser
geringen Stückzahl großen Inzestgefahr nicht, die langfristige
Aufrechterhaltung einer Wolfspopulation zu sichern. Das meint auch der
EU-Gerichtshof und sieht damit jeden Abschuss grundsätzlich als eine
drohende Bestandsgefährdung an. Finnland verstoße aber durch die Erteilung
einzelner Jagdlizenzen dann nicht gegen das Artenschutzgesetz, wenn es
"Problemindividuen" zum Abschuss freigebe. Darunter werden in erster Linie
jene Wölfe verstanden, die ihre natürliche Scheu vor dem Menschen zu sehr
verloren hätten - und daher für diesen, Haustiere oder landwirtschaftlichen
Viehbestand eine Gefahr darstellen könnten.
Finnland wird nun vom EU-Gericht dafür kritisiert, dass
Abschussgenehmigungen teilweise vorbeugend erteilt wurden - und nicht in
jedem Einzelfall ersichtlich sei, dass diese zur Vermeidung eines drohenden
Schadens dienten. Das kritisieren Naturschutzorganisationen schon länger:
Viele Jäger würden routinemäßig Abschussgenehmigungen beantragen, weil sie
die Wölfe als Konkurrenten für die eigene Jagd ansehen. Und oft erhielten
sie diese auch. Das Gericht hält das für unzulässig.
Ob die vom EU-Gericht verfügten strengeren Voraussetzungen für die
Erteilung von Abschussgenehmigungen an der Bestandsgefährdung etwas ändern
werden, ist fraglich. Das Landwirtschaftsministerium zeigte sich nämlich in
einer ersten Stellungnahme mit seiner bisherigen Praxis im Prinzip
bestätigt. Vermutlich werden in Zukunft Anträge und Genehmigungen eben
"wasserdicht" formuliert werden.
Am Wolf scheiden sich in Finnland nämlich die Geister. So sprach die
damalige Kultusministerin Tanja Karpela im vergangenen Jahr von
"irrationaler Angst" und warf ihren Landleuten "pure Jagdlust gemixt mit
einem falsch verstandenes Heldentum" vor. Sie beklagte, dass Wölfe nicht
nur genehmigt wie ungenehmigt abgeschossen, sondern "auf grausamste Art
getötet, überfahren, mit Stromstößen umgebracht oder ertränkt" würden. Der
finnische Europa-Parlamentarier Henrik Lax wirft hingegen Brüssel eine auf
Unwissenheit und Wildtierromantik gegründete Wolfspolitik vor. Die EU tue
sich keinen Gefallen, wenn "es Finnen diktieren will, wie sie ihr Eigentum
und ihre Haustiere vor den wilden Räubern" schützen dürfen, kritisiert er.
Doch tatsächlich sind die "wilden Räuber" beispielsweise wesentlich
ungefährlicher für Hunde als deren eigene Besitzer: Laut Statistik werden
in Finnland mehr Hunde auf der Jagd versehentlich vom eigenen Herrchen
erschossen, als dass sie Opfer von Wölfen werden.
19 Jun 2007
## AUTOREN
(DIR) Reinhard Wolff
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(DIR) Gesellschaft: Von echten und falschen Wölfen
Der Quotenhit bei Schlagzeilen ist der Mensch. Allerdings, wie ihn Thomas
Hobbes sah, als Wolf. Weil "homo homini lupus est" aktueller denn je ist,
kommt der wirkliche Wolf meist nur am Rande vor.