# taz.de -- Artenschutz: Der Wolf darf gejagt werden
       
       > Der Bestand des Wolfes ist gefährdet. In Finnland etwa leben circa 170
       > Tiere. Abschussgenehmigungen gibt es in der EU trotzdem.
       
 (IMG) Bild: "Watch out, Wolf!", möchte man ihm zurufen
       
       STOCKHOLM taz Der Wolf gehört in vielen EU-Ländern zu den vom Aussterben
       zedrohten Tierarten und steht deshalb unter dem Artenschutzgesetz. Trotzdem
       darf er hier auch zukünftig weiter gejagt werden - wenn auch nur
       ausnahmsweise. Das hat der EU-Gerichtshof nun in einem Verfahren gegen
       Finnland entschieden.
       
       Die EU-Kommission hatte bereits 2005 Helsinki verklagt. Sie war der
       Auffassung, die finnischen Behörden erteilten Abschussgenehmigungen für
       Wölfe ohne Rücksicht auf die Bestandsgefährdung. Doch diesen Beweis blieb
       die Kommission nach Ansicht der Richter in Luxemburg weitgehend schuldig.
       
       In Finnland leben derzeit 150 bis 180 Wölfe - darunter aber nur 20
       fortpflanzungsfähige Paare. Das reicht vor allem wegen der bei dieser
       geringen Stückzahl großen Inzestgefahr nicht, die langfristige
       Aufrechterhaltung einer Wolfspopulation zu sichern. Das meint auch der
       EU-Gerichtshof und sieht damit jeden Abschuss grundsätzlich als eine
       drohende Bestandsgefährdung an. Finnland verstoße aber durch die Erteilung
       einzelner Jagdlizenzen dann nicht gegen das Artenschutzgesetz, wenn es
       "Problemindividuen" zum Abschuss freigebe. Darunter werden in erster Linie
       jene Wölfe verstanden, die ihre natürliche Scheu vor dem Menschen zu sehr
       verloren hätten - und daher für diesen, Haustiere oder landwirtschaftlichen
       Viehbestand eine Gefahr darstellen könnten.
       
       Finnland wird nun vom EU-Gericht dafür kritisiert, dass
       Abschussgenehmigungen teilweise vorbeugend erteilt wurden - und nicht in
       jedem Einzelfall ersichtlich sei, dass diese zur Vermeidung eines drohenden
       Schadens dienten. Das kritisieren Naturschutzorganisationen schon länger:
       Viele Jäger würden routinemäßig Abschussgenehmigungen beantragen, weil sie
       die Wölfe als Konkurrenten für die eigene Jagd ansehen. Und oft erhielten
       sie diese auch. Das Gericht hält das für unzulässig.
       
       Ob die vom EU-Gericht verfügten strengeren Voraussetzungen für die
       Erteilung von Abschussgenehmigungen an der Bestandsgefährdung etwas ändern
       werden, ist fraglich. Das Landwirtschaftsministerium zeigte sich nämlich in
       einer ersten Stellungnahme mit seiner bisherigen Praxis im Prinzip
       bestätigt. Vermutlich werden in Zukunft Anträge und Genehmigungen eben
       "wasserdicht" formuliert werden.
       
       Am Wolf scheiden sich in Finnland nämlich die Geister. So sprach die
       damalige Kultusministerin Tanja Karpela im vergangenen Jahr von
       "irrationaler Angst" und warf ihren Landleuten "pure Jagdlust gemixt mit
       einem falsch verstandenes Heldentum" vor. Sie beklagte, dass Wölfe nicht
       nur genehmigt wie ungenehmigt abgeschossen, sondern "auf grausamste Art
       getötet, überfahren, mit Stromstößen umgebracht oder ertränkt" würden. Der
       finnische Europa-Parlamentarier Henrik Lax wirft hingegen Brüssel eine auf
       Unwissenheit und Wildtierromantik gegründete Wolfspolitik vor. Die EU tue
       sich keinen Gefallen, wenn "es Finnen diktieren will, wie sie ihr Eigentum
       und ihre Haustiere vor den wilden Räubern" schützen dürfen, kritisiert er.
       Doch tatsächlich sind die "wilden Räuber" beispielsweise wesentlich
       ungefährlicher für Hunde als deren eigene Besitzer: Laut Statistik werden
       in Finnland mehr Hunde auf der Jagd versehentlich vom eigenen Herrchen
       erschossen, als dass sie Opfer von Wölfen werden.
       
       19 Jun 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reinhard Wolff
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Gesellschaft: Von echten und falschen Wölfen
       
       Der Quotenhit bei Schlagzeilen ist der Mensch. Allerdings, wie ihn Thomas
       Hobbes sah, als Wolf. Weil "homo homini lupus est" aktueller denn je ist,
       kommt der wirkliche Wolf meist nur am Rande vor.