# taz.de -- Debatte: Damit Ökostrom umweltfreundlich bleibt
> Bei der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes sind Details
> entscheidend: Geht es um Maximierung der Ökostromgewinnung oder um
> Umweltschutz als ganzheitliche Aufgabe?
Über den weiteren Ausbau des Ökostroms in Deutschland wird in den kommenden
Monaten entschieden: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Jahr
2000 erlassen und 2004 erstmalig überarbeitet wurde, steht vor seiner
zweiten turnusgemäßen Novelle. Entsprechend hat die Debatte über nötige
Änderungen begonnen. Und die Details sind sehr entscheidend - etwa für den
weiteren Boom der Solarbranche.
Der Grundgedanke des EEG ist, dass die verschiedenen Arten der
Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien bei der Einspeisung so vergütet
werden, dass die jeweilige Technik wirtschaftlich ist. Da eine
Überförderung vermieden werden soll, muss das Gesetz etwa alle vier Jahre
an den technischen Fortschritt angepasst werden.
Und das sind nun die konkreten Baustellen im Gesetz: Zum einen muss es die
Bezahlung von Solarstrom anders regeln. Bislang werden die Sätze für neue
Solarstromanlagen jährlich um fünf Prozent abgesenkt. Doch in der Praxis
wird Solartechnik längst billiger erzeugt. Weil die Firmen die
Effizienzgewinne aber nicht voll an die Kunden weitergeben, kostet die
Kilowattstunde Photovoltaik heute mehr, als sie kosten müsste. Hier besteht
Handlungsbedarf: Wird die Vergütung in Zukunft um sieben oder acht Prozent
jährlich gesenkt, wird sich der Preis des Stroms aus Photovoltaik jenem
"aus der Steckdose" schneller angleichen. Diese Netzparität, auch "Grid
Parity" genannt, ist das große Ziel aller Solarfreunde.
Wird das EEG klug novelliert, wird es zudem den Fokus stärker auf
Dachsolaranlagen richten, weg von den riesigen Freilandparks. Denn die sind
mitunter aberwitzig: Östlich von Leipzig soll eine 40-Megawatt-Anlage eine
Fläche von 110 Hektar, also 200 Fußballfelder bedecken.
Zwar fordert der Gesetzgeber im EEG - zu recht - für derartige Projekte
einen Bebauungsplan. Jede Gemeinde kann sich solche Großanlagen also vom
Leib halten. Doch darüber hinaus sollte man derartigen image- und
landschaftsschädlichen Auswüchsen auch durch geringere Vergütungssätze die
Attraktivität nehmen. Im Gegenzug wäre es sinnvoll, kluge
gebäudeintegrierte Konstruktionen - etwa an Fassaden - noch attraktiver zu
machen. Denn die Photovoltaik gehört auf Dächer und an Gebäude und sicher
nicht in die freie Landschaft.
Änderungen im EEG sind auch bei der Windkraft nötig. Wenn die
Offshore-Windkraft tatsächlich eine Chance haben soll, muss man ihr mehr
Geld geben; die derzeit festgeschriebenen Vergütungssätze von rund neun
Cent je Kilowattstunde werden wenig bewirken. Nicht zufällig wird in
anderen Ländern deutlich mehr bezahlt, in Großbritannien zum Beispiel sind
es rund 13 Cent. Angesichts der Potenziale der Offshore-Windkraft für den
Klimaschutz - sie ist mittelfristig die aussichtsreichste Form der
erneuerbaren Energien -, müssen daher im EEG noch zwei oder besser drei
Cent nachgelegt werden.
Auch die Windkraft an Land braucht neue Impulse: Kleinwindkraftanlagen für
den heimischen Garten sind zunehmend ausgereift - doch sie fallen im EEG
bislang unter den Tisch. Zwar sind die Erträge der einzelnen Anlagen
jeweils gering, doch als baugenehmigungsfreie Rotoren im Leistungsbereich
von mehreren hundert Watt können sie den Haushaltsstrombedarf zu einem
guten Teil decken. In der Summe kommen auch damit beachtliche Strommengen
zusammen. Da bei den kleinen Anlagen jedoch ein Einspeisezähler schon zu
viel des Aufwandes wäre, sollte das EEG eine einfache und pragmatische
Lösung wählen: Jeder Stromkunde muss das Recht bekommen, sich für
Kleinwindkraftanlagen einen rückwärts laufenden Stromzähler zu
installieren. Mancher Stromversorger lässt einen solchen zwar heute schon
zu, weil er sich damit Aufwand bei der Abrechnung erspart. Doch diese
Abhängigkeit vom Wohlwollen des Netzbetreibers muss der Gesetzgeber
beenden.
Ein weiterer Aspekt im neuen EEG muss die Einführung tageszeitabhängiger
Vergütungen für Strom aus Biomasse sein. Bislang wird Strom aus Holz,
Biogas oder Pflanzenöl zu allen Zeiten in gleicher Höhe vergütet, obwohl
Tagstrom wegen der höheren Nachfrage viel wertvoller ist als Nachtstrom.
Hier sind Nachbesserungen notwendig: Bioenergie muss als Ausgleichsenergie
für Angebots- und Nachfrageschwankungen betrachtet werden - ein Schritt der
erneuerbaren Energien in Richtung Markt.
Wird für Biomassestrom tagsüber zwei Cent mehr bezahlt und in den
Nachtstunden entsprechend weniger, erhalten die Anlagenbetreiber einen
Anreiz, die speicherfähige Biomasse bevorzugt tagsüber zu verstromen. Aus
energiewirtschaftlicher Sicht ist das dringend nötig, und es wird nur der
Anfang sein: Langfristig wird man Strom aus speicherbaren Quellen nicht nur
abhängig von der Tageszeit, sondern auch von der tatsächlichen Netzlast
vergüten müssen. Jeder Betreiber kann dann betriebswirtschaftlich
kalkulieren, ob sich zum Beispiel ein Biogasspeicher für seine Anlage
lohnt.
Auch für die Wasserkraft wäre eine solche Regelung sinnvoll, wenngleich nur
ein kleiner Teil der Anlagen sie nutzen könnte. Immerhin verfügen aber
einige Wasserkraftwerke in den deutschen Mittelgebirgen über ein
Staubecken, das als Tagesspeicher nutzbar wäre. Statt rund um die Uhr Strom
zu erzeugen, würde dann mancher Betreiber seine Wasserkraftanlage vor allem
tagsüber laufen lassen - ein willkommenes Ausgleichspotenzial, das man sich
erschließen sollte.
Die vielleicht heikelste Baustelle des EEG liegt unterdessen bei der
künftigen Auswahl der Bioenergien. Insbesondere Palmöl ist in Verruf
geraten. Weil es aus Tropenländern kommt und die Plantagen mitunter auf
Kosten des Regenwaldes ausgebaut werden, bezeichnen Kritiker das Palmöl
längst als "Kahlschlag-Diesel". Im neuen EEG wird man die Vergütungen daher
an nachprüfbare Umweltstandards knüpfen müssen. Sollte das nicht
wirkungsvoll möglich sein, darf man nicht davor zurückschrecken, bestimmte
Biorohstoffe ganz aus dem EEG hinauszunehmen. Palmöl wäre der erste
Kandidat.
Und auch für Bioenergien aus heimischer Produktion sollte man Ökostandards
definieren. Denn es ist unglaubwürdig, wenn man mit dem Argument des
Umweltschutzes Energiepflanzen fördert, die unter Einsatz von Fungiziden,
Herbiziden und Insektiziden angebaut wurden. Auch die Nutzung
genmanipulierter Pflanzen sollte das EEG künftig ausschließen.
So entscheidet die nächste Novelle auch darüber, ob sich das EEG einseitig
auf die maximale Gewinnung von Ökostrom konzentrieren wird, während es
zugleich anderweitige ökologische Schäden verursacht. Oder ob es sich als
ein Gesetz etabliert, das Umweltschutz als ganzheitliche Aufgabe
betrachtet. Doch während bei der Ausdifferenzierung der Vergütungssätze die
Veränderungen schlicht aus energiewirtschaftlicher Vernunft heraus ziemlich
wahrscheinlich sind, drohen die ökologischen Faktoren unter den Tisch zu
fallen.
23 Jun 2007
## AUTOREN
(DIR) Bernward Janzing
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