# taz.de -- Debatte: Damit Ökostrom umweltfreundlich bleibt
       
       > Bei der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes sind Details
       > entscheidend: Geht es um Maximierung der Ökostromgewinnung oder um
       > Umweltschutz als ganzheitliche Aufgabe?
       
       Über den weiteren Ausbau des Ökostroms in Deutschland wird in den kommenden
       Monaten entschieden: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Jahr
       2000 erlassen und 2004 erstmalig überarbeitet wurde, steht vor seiner
       zweiten turnusgemäßen Novelle. Entsprechend hat die Debatte über nötige
       Änderungen begonnen. Und die Details sind sehr entscheidend - etwa für den
       weiteren Boom der Solarbranche.
       
       Der Grundgedanke des EEG ist, dass die verschiedenen Arten der
       Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien bei der Einspeisung so vergütet
       werden, dass die jeweilige Technik wirtschaftlich ist. Da eine
       Überförderung vermieden werden soll, muss das Gesetz etwa alle vier Jahre
       an den technischen Fortschritt angepasst werden.
       
       Und das sind nun die konkreten Baustellen im Gesetz: Zum einen muss es die
       Bezahlung von Solarstrom anders regeln. Bislang werden die Sätze für neue
       Solarstromanlagen jährlich um fünf Prozent abgesenkt. Doch in der Praxis
       wird Solartechnik längst billiger erzeugt. Weil die Firmen die
       Effizienzgewinne aber nicht voll an die Kunden weitergeben, kostet die
       Kilowattstunde Photovoltaik heute mehr, als sie kosten müsste. Hier besteht
       Handlungsbedarf: Wird die Vergütung in Zukunft um sieben oder acht Prozent
       jährlich gesenkt, wird sich der Preis des Stroms aus Photovoltaik jenem
       "aus der Steckdose" schneller angleichen. Diese Netzparität, auch "Grid
       Parity" genannt, ist das große Ziel aller Solarfreunde.
       
       Wird das EEG klug novelliert, wird es zudem den Fokus stärker auf
       Dachsolaranlagen richten, weg von den riesigen Freilandparks. Denn die sind
       mitunter aberwitzig: Östlich von Leipzig soll eine 40-Megawatt-Anlage eine
       Fläche von 110 Hektar, also 200 Fußballfelder bedecken.
       
       Zwar fordert der Gesetzgeber im EEG - zu recht - für derartige Projekte
       einen Bebauungsplan. Jede Gemeinde kann sich solche Großanlagen also vom
       Leib halten. Doch darüber hinaus sollte man derartigen image- und
       landschaftsschädlichen Auswüchsen auch durch geringere Vergütungssätze die
       Attraktivität nehmen. Im Gegenzug wäre es sinnvoll, kluge
       gebäudeintegrierte Konstruktionen - etwa an Fassaden - noch attraktiver zu
       machen. Denn die Photovoltaik gehört auf Dächer und an Gebäude und sicher
       nicht in die freie Landschaft.
       
       Änderungen im EEG sind auch bei der Windkraft nötig. Wenn die
       Offshore-Windkraft tatsächlich eine Chance haben soll, muss man ihr mehr
       Geld geben; die derzeit festgeschriebenen Vergütungssätze von rund neun
       Cent je Kilowattstunde werden wenig bewirken. Nicht zufällig wird in
       anderen Ländern deutlich mehr bezahlt, in Großbritannien zum Beispiel sind
       es rund 13 Cent. Angesichts der Potenziale der Offshore-Windkraft für den
       Klimaschutz - sie ist mittelfristig die aussichtsreichste Form der
       erneuerbaren Energien -, müssen daher im EEG noch zwei oder besser drei
       Cent nachgelegt werden.
       
       Auch die Windkraft an Land braucht neue Impulse: Kleinwindkraftanlagen für
       den heimischen Garten sind zunehmend ausgereift - doch sie fallen im EEG
       bislang unter den Tisch. Zwar sind die Erträge der einzelnen Anlagen
       jeweils gering, doch als baugenehmigungsfreie Rotoren im Leistungsbereich
       von mehreren hundert Watt können sie den Haushaltsstrombedarf zu einem
       guten Teil decken. In der Summe kommen auch damit beachtliche Strommengen
       zusammen. Da bei den kleinen Anlagen jedoch ein Einspeisezähler schon zu
       viel des Aufwandes wäre, sollte das EEG eine einfache und pragmatische
       Lösung wählen: Jeder Stromkunde muss das Recht bekommen, sich für
       Kleinwindkraftanlagen einen rückwärts laufenden Stromzähler zu
       installieren. Mancher Stromversorger lässt einen solchen zwar heute schon
       zu, weil er sich damit Aufwand bei der Abrechnung erspart. Doch diese
       Abhängigkeit vom Wohlwollen des Netzbetreibers muss der Gesetzgeber
       beenden.
       
       Ein weiterer Aspekt im neuen EEG muss die Einführung tageszeitabhängiger
       Vergütungen für Strom aus Biomasse sein. Bislang wird Strom aus Holz,
       Biogas oder Pflanzenöl zu allen Zeiten in gleicher Höhe vergütet, obwohl
       Tagstrom wegen der höheren Nachfrage viel wertvoller ist als Nachtstrom.
       Hier sind Nachbesserungen notwendig: Bioenergie muss als Ausgleichsenergie
       für Angebots- und Nachfrageschwankungen betrachtet werden - ein Schritt der
       erneuerbaren Energien in Richtung Markt.
       
       Wird für Biomassestrom tagsüber zwei Cent mehr bezahlt und in den
       Nachtstunden entsprechend weniger, erhalten die Anlagenbetreiber einen
       Anreiz, die speicherfähige Biomasse bevorzugt tagsüber zu verstromen. Aus
       energiewirtschaftlicher Sicht ist das dringend nötig, und es wird nur der
       Anfang sein: Langfristig wird man Strom aus speicherbaren Quellen nicht nur
       abhängig von der Tageszeit, sondern auch von der tatsächlichen Netzlast
       vergüten müssen. Jeder Betreiber kann dann betriebswirtschaftlich
       kalkulieren, ob sich zum Beispiel ein Biogasspeicher für seine Anlage
       lohnt.
       
       Auch für die Wasserkraft wäre eine solche Regelung sinnvoll, wenngleich nur
       ein kleiner Teil der Anlagen sie nutzen könnte. Immerhin verfügen aber
       einige Wasserkraftwerke in den deutschen Mittelgebirgen über ein
       Staubecken, das als Tagesspeicher nutzbar wäre. Statt rund um die Uhr Strom
       zu erzeugen, würde dann mancher Betreiber seine Wasserkraftanlage vor allem
       tagsüber laufen lassen - ein willkommenes Ausgleichspotenzial, das man sich
       erschließen sollte.
       
       Die vielleicht heikelste Baustelle des EEG liegt unterdessen bei der
       künftigen Auswahl der Bioenergien. Insbesondere Palmöl ist in Verruf
       geraten. Weil es aus Tropenländern kommt und die Plantagen mitunter auf
       Kosten des Regenwaldes ausgebaut werden, bezeichnen Kritiker das Palmöl
       längst als "Kahlschlag-Diesel". Im neuen EEG wird man die Vergütungen daher
       an nachprüfbare Umweltstandards knüpfen müssen. Sollte das nicht
       wirkungsvoll möglich sein, darf man nicht davor zurückschrecken, bestimmte
       Biorohstoffe ganz aus dem EEG hinauszunehmen. Palmöl wäre der erste
       Kandidat.
       
       Und auch für Bioenergien aus heimischer Produktion sollte man Ökostandards
       definieren. Denn es ist unglaubwürdig, wenn man mit dem Argument des
       Umweltschutzes Energiepflanzen fördert, die unter Einsatz von Fungiziden,
       Herbiziden und Insektiziden angebaut wurden. Auch die Nutzung
       genmanipulierter Pflanzen sollte das EEG künftig ausschließen.
       
       So entscheidet die nächste Novelle auch darüber, ob sich das EEG einseitig
       auf die maximale Gewinnung von Ökostrom konzentrieren wird, während es
       zugleich anderweitige ökologische Schäden verursacht. Oder ob es sich als
       ein Gesetz etabliert, das Umweltschutz als ganzheitliche Aufgabe
       betrachtet. Doch während bei der Ausdifferenzierung der Vergütungssätze die
       Veränderungen schlicht aus energiewirtschaftlicher Vernunft heraus ziemlich
       wahrscheinlich sind, drohen die ökologischen Faktoren unter den Tisch zu
       fallen.
       
       23 Jun 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernward Janzing
       
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