# taz.de -- G8-Gipfel: Bundeswehr chauffierte Polizei
       
       > Armeehubschrauber dienten während des Gipfels als Polizeitransporter,
       > behaupten Grüne und Linke.
       
 (IMG) Bild: Polizeieinheiten werden an den Sicherheitszaun vor Heiligendamm geflogen
       
       BERLIN taz Bundeswehr-Hubschrauber sollen Polizisten zu Einsätzen während
       des G-8-Gipfels geflogen haben. Das behaupten laut dem grünen Abgeordneten
       Christian Ströbele Globalisierungskritiker, die während des Gipfels vor Ort
       waren: "Wir haben Meldungen erhalten, nach denen Helikopter mit der
       Aufschrift Heer solche Transporte durchführten", sagte Ströbele der taz am
       Mittwoch.
       
       Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke,
       sagte, ihr lägen Fotografien vor, die derartige Aussagen stützen würden.
       Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte dagegen, er könne "nicht
       bestätigen, dass größere Polizeikontingente mit Hubschraubern der
       Bundeswehr transportiert worden sind". Er wisse nur von einem Transport
       verletzter Polizisten in ein Krankenhaus. Innenexpertin Jelpke will die ihr
       vorliegenden Fotografien erst am Montag präsentieren. Sowohl sie als auch
       Ströbele suchen noch nach Zeugen für die angeblichen Hubschraubereinsätze
       der Bundeswehr.
       
       "Sollten sich diese Hinweise bestätigen, wäre das eine neue Qualität von
       Militäreinsätzen während des Gipfels", sagte Jelpke. "Denn dann wäre eine
       Trennung von Polizei- und Bundeswehraufgaben schlicht nicht mehr zu
       erkennen." Ströbele sieht dies ähnlich.
       
       Doch in der Praxis ist eine solche Trennung schon jetzt sehr schwer. Die
       Bundeswehr und das Land Mecklenburg-Vorpommern, das die Amtshilfe
       angefordert hat, stützen sich auf Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes.
       "Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts-
       und Amtshilfe." Erlaubt ist nach herrschender Auffassung nur "technische
       Amtshilfe". Das heißt, die Bundeswehr darf nicht bewaffnet auftreten und
       nicht in Grundrechte der Bürger eingreifen. Gängige Praxis bei
       Großveranstaltungen ist zum Beispiel, dass die Bundeswehr Suppe an
       Polizisten ausschenkt und nach chemischen Kampfstoffen sucht. Feste Grenzen
       gibt es für die Amtshilfe bisher allerdings nicht. Daher fordern
       Innenpolitiker aus SPD und FDP nach den Ereignissen des G-8-Gipfels klare
       Kategorien dafür, in welchen Fällen die Armee der Polizei beispringen darf.
       
       27 Jun 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) D. Schulz
 (DIR) C. Rath
       
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