# taz.de -- Urteil: Abgeordnete müssen Jobs offenlegen
       
       > Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten müssen transparent bleiben:
       > Das Verfassungsgericht hat die Klage einiger Parlamentarier abgewiesen.
       
 (IMG) Bild: Gerade mit dem Nebenjob beschäftigt? Mäßig gefüllter Bundestag
       
       KARLSRUHE taz/afp Bundestagsabgeordnete müssen ihre Einkünfte aus Nebenjobs
       offenlegen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am
       Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Demnach gehen von
       Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten "besondere Gefahren für die
       Unabhängigkeit" der Abgeordneten aus. Das Volk habe deshalb "Anspruch
       darauf" zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter
       Geld entgegennehmen, heißt es im Urteil. Das Interesse der Abgeordneten an
       einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber "nachrangig". Damit
       scheiterte die Klage von Parlamentariern aus Union, SPD und FDP gegen den
       vom Bundestag 2005 beschlossen Verhaltenskodex.
       
       Das Karlsruher Urteil erging mit vier gegen vier Richterstimmen. Die Klage
       musste deshalb gemäß dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz insgesamt
       abgelehnt werden. Nach Auffassung der vier Richter, die sich gegen die
       Klage ausgesprochen haben, liegt die Annahme "nicht fern", dass Einnahmen
       aus Nebentätigkeiten "Rückwirkungen auf die Mandatsausübung haben können".
       Der Gesetzgeber durfte deshalb 2005 die Transparenzregelung beschließen.
       Sie sieht vor, dass der Bundestag die Quellen der Nebeneinkünfte
       veröffentlichen und die Mandatsträger dabei angeben müssen, ob sie im Monat
       zusätzlich zwischen 1000 bis 3500 Euro, bis zu 7000 Euro oder mehr als 7000
       Euro verdienen.
       
       4 Jul 2007
       
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