# taz.de -- Krümmel-Brand: Mit Gasmaske im AKW-Kontrollraum
       
       > Jetzt auch noch Rauchgas in der Reaktorzentrale: Täglich werden neue
       > Details des Brands im Atomkraftwerk Krümmel bekannt.
       
 (IMG) Bild: Brand im AKW Krümmel
       
       Der Atomkonzern Vattenfall gerät wegen seiner Informationspolitik nach dem
       Brand im AKW Krümmel immer stärker unter Druck. Wie am Freitag bekannt
       wurde, ist bei dem Feuer am Donnerstag vergangener Woche durch das
       Lüftungssystem Rauchgas in die Leitwarte des Kraftwerks eingedrungen. Nur
       mit einer Gasmaske habe ein Mitarbeiter seinen Dienst in diesem zentralen
       Steuerraum des Reaktors fortsetzen können, teilte das
       schleswig-hosteinische Sozialministerium mit. Das Bundesumweltministerium
       verlangte daraufhin Aufklärung und bat Vattenfall und die Landesaufsicht zu
       einem "bundesaufsichtlichen Gespräch" am Montag.
       
       Vattenfall bestätigte den Vorfall. Mehrere Mitarbeiter im Kontrollraum
       hätten unter Schleimhautreizungen gelitten. "Der Reaktorfahrer selbst hat
       nach Öffnung der Ventile eine Gasmaske angelegt", sagte Bruno Thomauske,
       Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy. Zudem habe es im Zuge
       der Schnellabschaltung Probleme bei der Eigenstromversorgung des Kraftwerks
       und bei der Datensicherung gegeben. Nach dem Brand hatte Vattenfall
       zunächst behauptet, der Reaktor selbst sei nicht betroffen gewesen.
       
       Auch räumte Vattenfall Fehler bei der Schnellabschaltung ein: Nach dem
       Brand im Transformatorgebäude sei der Reaktor durch ein Missverständnis
       schneller als geplant heruntergefahren worden, erklärte Thomauske. Der
       Reaktorfahrer habe eine Anweisung seines Chefs falsch verstanden. Die
       schnelle Reduzierung des Drucks im Reaktor von 65 auf 20 Bar sei für
       gravierendere Störfälle vorgesehen und objektiv nicht notwendig gewesen.
       Dazu habe der Mitarbeiter zwei Ventile von Hand geöffnet.
       
       "Vattenfall hat mit den Eingeständnissen weiterer Vorfälle seit letzter
       Woche in skandalöser Weise deutlich gemacht, mit welcher Lässigkeit ein
       weltweit agierender Stromkonzern mit den Ängsten der Menschen umgeht",
       sagte der energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Olaf
       Schulze.
       
       Bereits zuvor hatte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast gefordert, dem
       Stromversorger Vattenfall die Lizenz zum Betrieb von Atomreaktoren zu
       entziehen. Das Unternehmen verfüge nicht über die zwingend geforderte
       Zuverlässigkeit. Das Kieler Sozialministerium will den Vorschlag prüfen:
       "Wir lassen gerade klären, ob das Land dazu rein rechtlich in der Lage
       ist", sagte ein Sprecher der taz.
       
       Hintergrund der Forderung ist ein Passus im Atomgesetz, der Betreibern von
       Atomanlagen eine besondere Vertrauenswürdigkeit abverlangt. "Vattenfall hat
       die Öffentlichkeit nicht über das wirkliche Ausmaß des Zwischenfalls
       informiert", sagte Künast. Der Vorwurf trifft das Unternehmen nicht zum
       ersten Mal: Auch bei der Beinahekatastrophe im schwedischen Reaktor
       Forsmark 2006 sowie bei Störfällen in Brunsbüttel hatte Vattenfall erst
       verspätet über die wahre Dimension aufgeklärt.
       
       Grünen und Landes-SPD sind nicht die einzigen Vattenfall-Kritiker. Auch im
       Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rumort es: Gegenüber der Öffentlichkeit
       äußert sich die Behörde zwar grundsätzlich nicht zu Reaktorstörfällen. Doch
       gegenüber dem übergeordneten Bundesumweltministerium gab die Fachbehörde
       ihrer Verwunderung über die jüngsten Ereignisse im Hause Vattenfall sehr
       wohl Ausdruck, wie aus internen Kreisen zu erfahren ist. Dabei stört sich
       das BfS zum einen an der Häufung der Störfälle in den Meilern Brunsbüttel
       und Krümmel, zum anderen an der wiederholt zögerlichen Informationspolitik.
       Rein formal wäre ein Entzug der Lizenz machbar. Im Atomgesetz ist klar
       definiert, dass atomrechtliche Genehmigungen widerrufen werden können, wenn
       "eine ihrer Voraussetzungen später weggefallen ist und nicht in
       angemessener Zeit Abhilfe geschaffen" wird.
       
       7 Jul 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) B. Janzing
 (DIR) M. Kreutzfeldt
       
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