# taz.de -- Flugzeugabschuß: "Jenseits des Rechtsstaates"
       
       > Jung pfeift auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Abschuss von
       > entführten Flugzeugen. Ein unerträglicher Zustand, so Ex-Innenminister
       > Gerhart Baum
       
 (IMG) Bild: Baum kritisiert Jung : "Das Leben der Passagiere darf nicht geopfert werden".
       
       taz: Herr Baum, Verteidigungsminister Jung würde ein von Terroristen
       gekapertes Flugzeug abschießen lassen und danach zurücktreten. Würden Sie
       sich in seiner Position nicht ebenso verhalten? 
       
       Gerhart Baum: Nein, auf keinen Fall. Es ist unglaublich, dass das Mitglied
       eines Verfassungsorgans ein fundamentales Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts nicht respektieren will. Das Gericht hat doch
       völlig eindeutig entschieden, dass eine Ermächtigung der Streitkräfte, mit
       Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von
       Menschen eingesetzt werden soll, mit dem Grundrecht auf Leben und mit der
       Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes nicht vereinbar ist. Es gibt nicht
       den bequemen Weg in den übergesetzlichen Notstand. Es ist nicht regelbar.
       
       Besteht Jungs Fehler nicht nur darin, regeln zu wollen, was man zwar in
       einer solchen Situation machen muss, aber worüber man vorher nicht sprechen
       darf? 
       
       Man muss es doch nicht machen! Herr Jung kann doch nicht sagen, dass er
       bewusst auf einen Verfassungsbruch zusteuert und über Leben und Tod
       entscheiden will. Er entscheidet sich für den Tod der Passagiere. Doch
       völlig unbeteiligte Menschen von Staats wegen zu töten, wäre genau das: ein
       Verfassungsbruch. Dabei ist die von ihm angestrebte Änderung des
       Grundgesetzes einfach nur aberwitzig. Ich frage mich, von welchem
       Verfassungsjuristen er beraten wird. Es ist überhaupt keine Änderung
       denkbar, die seinen Vorstellungen entspricht und verfassungskonform wäre.
       Das wäre verfassungswidriges Verfassungsrecht! Er soll doch mal das
       Verfassungsgerichtsurteil lesen. Burkhard Hirsch und ich würden sofort
       wieder nach Karlsruhe gehen.
       
       Nehmen wir an, ein von Terroristen entführtes Flugzeug wäre im Anflug auf
       ein voll besetztes Sportstadion: Würden Sie dann der Katastrophe nichts
       tuend entgegenschauen? 
       
       Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wurden alle möglichen Szenarien
       durchgespielt. Schon heute gibt es zahlreiche unkontrollierte
       Flugbewegungen, die schwierig zu erfassen sind. Es bleibt dabei:
       Menschenleben darf nicht gegen Menschenleben aufgerechnet werden. Selbst
       das Leben Todgeweihter muss bis zum letzten Atemzug geschützt werden. Also
       darf auch nicht das Leben von Passagieren in einer gekaperten Maschine
       geopfert werden.
       
       1972 stand ein Verteidigungsminister schon einmal genau vor einer solchen
       Entscheidung. Georg Leber bekam die Information, ein mutmaßlich von
       Terroristen gekapertes Passagierflugzeug sei im Anflug auf die
       Abschlussfeier der Olympischen Spiele in München. Leber wollte damals zur
       Not die Maschine abschießen lassen - Verfassung hin oder her. In letzter
       Sekunde stellte sich jedoch heraus, dass bei dem Flugzeug nur die
       Bordelektronik ausgefallen war. So originell sind die Ansichten von Herrn
       Jung also nicht. 
       
       Das mag sein, macht sie aber nicht besser. Außerdem gab es damals das
       Karlsruher Urteil noch nicht. Allerdings zeigt doch gerade dieser Fall, wie
       fatal so eine Entscheidung sein kann. Sie wissen doch gar nicht, was sie
       mit einem Abschuss bewirken. Sie wissen nur, sie töten unschuldige
       Menschen. Stellen Sie sich vor, die Maschine wäre nicht rechtzeitig
       identifiziert worden. Wie reagiert man auf falsche Terrorankündigung eines
       Verrückten?
       
       Der Aufschrei über den Vorstoß von Jung ist groß. Sogar SPD und Grüne, die
       noch an der Regierung den Abschuss von Passagierflugzeuge gesetzlich
       ermöglichen wollten, sind jetzt auf Ihrer Seite. Beruhigt Sie das? 
       
       Die FDP war ja von Anfang an gegen ein solches Gesetz. Wenn sich jetzt eine
       breitere Mehrheit im Parlament gegen solche Pläne abzeichnet, begrüße ich
       das natürlich. Ich hoffe, das bleibt so.
       
       Muss Jung zurücktreten? 
       
       Der jetzige Zustand, das hat die Bundestagsdebatte vorgestern gezeigt, ist
       unerträglich: Es ist eine Kraftprobe zwischen einem Bundesminister und dem
       Bundesverfassungsgericht - und die Bundeskanzlerin schweigt. Nein,
       Rücktrittsforderungen sind nicht meine Sache. Ich fordere vielmehr von
       Herrn Jung, dass er seinen Frieden mit der fundamentalen Entscheidung zum
       Lebensschutz des Verfassungsgerichts macht.
       
       Wird dann alles wieder gut? 
       
       Keineswegs. Ich stelle fest, dass wir immer weiter von der
       Kriminalitätsbekämpfung weg hin zum Kriegsrecht geraten. Nicht nur wegen
       der Äußerungen Jungs, sondern auch mit der von Schäuble geäußerten Ansicht,
       die gezielte Tötung von Verdächtigen ins Auge zu fassen. Es wird so getan,
       als befänden wir uns in einem Ausnahmezustand - und der würde auch
       Bürgeropfer rechtfertigen. Wir sind auf dem gefährlichen Weg zu einem
       Feind- und Kriegsstrafrecht - und das wäre eine Situation, in der sich der
       Staat jenseits des Rechtes bewegt. Dahinter steckt die Denkweise des
       Nazi-Wegbereiters Carl Schmitt, die sich fortsetzt bei einer Minderheit der
       Staatsrechtslehre. Ich warne davor, auch nur ansatzweise dessen Gedanken zu
       übernehmen. Damit würden wir uns jenseits vom Rechtsstaat befinden, wie
       Bush das getan hat.
       
       INTERVIEW: PASCAL BEUCKER
       
       20 Sep 2007
       
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