# taz.de -- Patientenverfügung: Der letzte Wille zählt
       
       > Mit dem "Lahrer Kodex" wollen Ärzte die Selbstbestimmung von Patienten
       > stärken.
       
 (IMG) Bild: Autonomie des Patienten oder lebenserhaltende Fürsorge - die Ärzte sind verunsichert.
       
       BERLIN taz Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2003 steht
       grundsätzlich fest: Ärzte müssen sich an Patientenverfügungen halten -
       sonst machen sie sich wegen Körperverletzung strafbar. Immer wieder stehen
       sie allerdings vor der Entscheidung, was höher einzuschätzen ist - die
       Autonomie und Selbstbestimmung des Menschen oder aber die lebenserhaltende
       Fürsorge. In der Praxis herrscht so oft erhebliche Unsicherheit.
       
       Ärzte führender deutscher Herzzentren haben sich jetzt mit dem "Lahrer
       Kodex" auf eine stärkere Verbindlichkeit von Patientenverfügungen geeinigt.
       "Mit dem Kodex möchten wir Patienten die Sicherheit geben, dass wir ihren
       Willen respektieren, auch wenn sie sich selbst nicht mehr äußern können",
       erklärte Initiator Tejas Alexander, Chefarzt am Herzzentrum Lahr/Baden.
       Eine Reichweitenbeschränkung, wonach schriftliche Anordnungen zum
       Behandlungsabbruch nur akzeptiert werden sollen, wenn der Krankheitsverlauf
       einen unumkehrbar tödlichen Verlauf genommen hat, lehnt der Kodex ab. Mit
       den Grundsätzen verpflichten sich die Mediziner zu palliativen Maßnahmen,
       auch wenn damit eine "ungewollte Verkürzung des Sterbens einhergehen
       könnte".
       
       Mit dem "Lahrer Kodex" greifen die Ärzte in die seit Monaten äußerst heftig
       geführte Debatte um ein Patientenverfügungsgesetz ein. Die rund neun
       Millionen Patientenverfügungen sind für Ärzte derzeit nicht zwingend
       bindend. Inzwischen liegen im Bundestag äußerst konträre
       fraktionsübergreifende Anträge vor. Anhänger des Antrags von
       SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker wollen die Selbstbestimmung bis zum
       Lebensende gesetzlich festschreiben. Ärzte müssten folglich einem
       gewünschten Behandlungsabbruch nachkommen - unabhängig von der Art der
       Krankheit oder dem Stadium, in das sie eingetreten ist. Gegner dieses
       Vorschlags, wie Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach, plädieren hingegen
       für staatlichen Schutz des Lebens und eine Beschränkung des
       Patientenwillen.
       
       Die Kodex-Initiatoren stellten klar, sie wollten ein Gesetz keineswegs
       entbehrlich machen. Einen "Paternalismus der Ärzte" wolle man aber mit
       allen Mitteln verhindern, sagte Till Müller-Heidelberg von der
       Humanistischen Union in Anspielung auf den Bosbach-Antrag. Unterstützt wird
       der Kodex unter anderem von der Heinrich-Boell-Stiftung, der ehemaligen
       Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und der Schauspielerin Mariella
       Ahrens.
       
       28 Sep 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Veit Medick
       
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 (DIR) Sterbehilfe
       
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