# taz.de -- Buchpreisbindung: Feste Preise in Gefahr
       
       > Große Verlage tragen durch Rabatte und das frühe Verramschen ihrer Bücher
       > Mitschuld daran, dass die Buchpreisbindung wieder in der Diskussion ist.
       
 (IMG) Bild: Die Branche selbst unterhöhlt die Buchpreisbindung.
       
       BERLIN taz Eigentlich könnten alle beruhigt sein. Seit dem 1. Oktober 2002
       ist die zuvor lediglich privatrechtlich geregelte Buchpreisbindung
       gesetzlich festgeschrieben. Das bereits 1887 eingeführte Instrument zur
       Abwehr von Großverramschung und Preiskampf auf dem Buchmarkt scheint also
       gesichert. Tatsächlich ist die Preisbindung der Garant dafür, dass die
       Großfilialisten die Bücher nicht günstiger abgeben können als der Buchladen
       in der Seitenstraße im Vorort. So ist es in Deutschland möglich geblieben,
       sogar in Dörfern eine Buchhandlung zu führen, selbst die Internetanbieter
       sind hier keine tödlichen Konkurrenten. Doch bald schon könnte sich das
       Blatt wenden. Die EU-Kommission, die seinerzeit ein Preisbindungsgesetz in
       Österreich und Deutschland gefordert hatte, warnt nun davor, dass die
       Buchpreisbindung ab 2010 erneut gefährdet sei. Auch Bundestagspräsident
       Norbert Lammert mahnt vor einem zu leichtfertigen Umgang mit dem
       Handelsprivileg. Denn die Branche selbst ist es, die zwar einerseits stets
       die Preisbindung hochhält, sie andererseits aber fleißig unterhöhlt.
       
       In der Schweiz ist erst im Mai die Buchpreisbindung aufgehoben worden. Kaum
       war der Beschluss gefasst, senkten die Großfilialisten die Preise. Doch nur
       die Titel, die sich auf der Bestsellerliste befanden, fielen deutlich im
       Preis. Insgesamt jedoch haben sich die durchschnittlichen Buchpreise im
       vergangenen halben Jahr erhöht. Die Buchhändler versuchen bei eher
       schwergängigen Büchern hereinzuholen, was sie im Preiskampf um die
       Bestseller eingebüßt haben. In diesem Preiskampf haben sich besonders die
       Augsburger Weltbild-Gruppe mit ihren schweizerischen Filialen und der
       Schweizer Branchenführer Orell Füssli hervorgetan. An Letzterem hält die
       Münchner Hugendubel-Gruppe 49 Prozent. Wenn aber deutsche Buchhändler am
       Fall der Preisbindung partizipieren, lässt sich gegenüber Brüssel nur
       schwer begründen, warum die Regelung in Deutschland erhalten bleiben soll.
       
       Doch sollte man nicht nur auf die Buchhandelsriesen zeigen, denn auch die
       Verlage unterlaufen seit Jahren die Buchpreisbindung. Es ist bekannt, dass
       mittlere und größere Verlage den Großbuchhandlungen Rabatte von bis zu 50
       Prozent einräumen, von denen kleine Buchhandlungen nur träumen können.
       Zudem erhalten die großen Ketten volles Remissionsrecht, was heißt, sie
       könnten, sollte wirklich kein einziges Exemplar eines Titels verkauft
       werden, die bestellten zehn Paletten Bücher zurückschicken - sie sind also
       gewissermaßen nur Händler von Kommissionsware. Die kleineren Buchhändler,
       gerade die literarischen Buchhandlungen, werden für die Liebe, die sie dem
       Programm eines Verlages entgegenbringen - und zwar dem ganzen Programm,
       auch der Backlist - dagegen abgestraft: Für sie bleibt es ein Risiko, im
       für ihre Verhältnisse großen Stile bei einem Verlag einzukaufen.
       
       Dass der durch Fusion von Hugendubel, Weltbild und zwei anderen Filialisten
       gebildete Branchenprimus DBH und die Thalia-Kette also geradezu geschützt
       durch die Preisbindung agieren, ist den Verlagen offensichtlich gar nicht
       klar. Im Gegenteil, dadurch, dass die Verlage manche Titel bereits ein Jahr
       nach Erscheinen zum Ramsch freigeben, lassen sie die Kundinnen und Kunden
       glauben, Bücher seien generell zu teuer.
       
       Darum: Verlegerinnen und Verleger, die den Verdrängungswettbewerb der
       Großfilialisten und die Ramscher befördern, sollten vom "Kulturgut Buch"
       lieber schweigen. Sie verhökern eine Ware wie jede andere auch. Und dann,
       da haben die Kritiker aus Brüssel recht, ist die Preisbindung nur eine
       illegitime Wettbewerbsverhinderung.
       
       JÖRG SUNDERMEIER
       
       9 Oct 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jörg Sundermeier
       
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