# taz.de -- Schulferien in Berlin: Bußgeld für Schulschwänzer
       
       > Wer die Schulferien seiner Kinder ungenehmigt verlängert, kann mit
       > Bußgeldforderungen bestraft werden. Doch heute dürfen muslimische Kinder
       > ausnahmsweise fehlen - weil das Zuckerfest beginnt.
       
 (IMG) Bild: Schwänzen kostet: In Neukölln werden Bußgelder verteilt, wenn Eltern ihre Kinder aus der Schule nehmen - etwa um einen billigeren Flug in die Ferien zu nehmen
       
       Schulkinder, die am heutigen letzten Schultag vor den Herbstferien zu Hause
       bleiben, haben nichts zu befürchten. Sie haben sogar die offizielle Lizenz
       des Bildungssenators zum Blaumachen - jedenfalls wenn sie Muslime sind.
       Denn heute, am ersten Tag des Zuckerfestes am Ende des islamischen
       Fastenmonats Ramadan, dürfen muslimische SchülerInnen dem Unterricht
       fernbleiben - ganz offiziell.
       
       Nach Ferienende müssen sie aber wieder pünktlich die Schulbank drücken -
       sonst droht Ärger. Denn nicht immer hat es den Segen von ganz oben, wenn
       SchülerInnen bereits vor Beginn der Ferien aus den Klassenzimmern
       verschwunden sind oder später zurückkommen. Wer seine schulfreie Zeit über
       die offiziellen Ferientermine hinaus verlängern möchte, muss das genehmigen
       lassen - von der Schule oder in Fällen längerer Abwesenheit sogar vom
       Schulamt. Gründe für eine solche Unterrichtsbefreiung können wichtige
       Familienfeste, außerschulische Bildungsveranstaltungen, Sprachreisen oder
       auch Sportwettkämpfe sein. Was geht, liegt in der Regel im Ermessen der
       Entscheider. In Berlin sind diese angehalten, gerade bei Anträgen auf
       Beurlaubungen vor und nach den Schulferien besonders streng zu sein.
       Günstigere Reisekosten außerhalb offizieller Ferienzeiten gelten nicht als
       Begründung.
       
       Viele Eltern ficht das allerdings nichts an. "Wir könnten manche Klasse
       schon zwei Wochen vor den Sommerferien schließen", sagt etwa Klaus Hartung,
       Leiter der Neuköllner Karl-Weise-Grundschule. Dabei erteilt er
       Genehmigungen nur, wenn Eltern mit Bescheinigungen ihrer Arbeitgeber
       beweisen, dass sie ihre Ferien tatsächlich nicht anders planen können. Wer
       seine Kinder ungenehmigt nicht zur Schule schickt, muss in Neukölln sogar
       mit Bußgeldern rechnen.
       
       87 Bußgeldbescheide wegen ungenehmigter Schulversäumnisse hat der Bezirk
       laut Bildungsstadtrat Wolfgang Schimmang (SPD) von Januar bis Juli
       verschickt. Knapp die Hälfte davon ging an Eltern von GrundschülerInnen,
       die übrigen verteilen sich auf Gesamt-, Haupt- und Sonderschulen.
       Realschüler oder Gymnasiasten fanden sich nicht unter den Schulschwänzern.
       
       Nicht alle Strafen gingen an illegale Ferienverlängerer. Auch wer mitten im
       Schuljahr dem Unterricht fernbleibt, kann belangt werden. Erst vor
       eineinhalb Jahren hat die Bildungsverwaltung das Verfahren zur Ahndung von
       Schulversäumnissen vereinheitlicht. Fehlt ein Kind unentschuldigt länger
       als drei Tage, muss die Schule Kontakt zu den Eltern aufnehmen. Spätestens
       nach zehntägiger Fehlzeit wird das Schulversäumnis dem zuständigen
       Bezirksamt zur Anzeige gebracht. Das kann nach zweiwöchigem Fernbleiben des
       Kindes vom Unterricht ein Bußgeldverfahren gegen die Eltern einleiten.
       Hilft alles nichts, kann das schwänzende Schulkind auch von der Polizei
       abgeholt und zur Schule gebracht werden.
       
       Nur vier solcher sogenannter Zuführungen hat es in Neukölln in diesem Jahr
       bereits gegeben, betont Stadtrat Schimmang. Im Vorjahr seien es erheblich
       mehr gewesen. Den Rückgang führt er auf die konsequente Verfolgung von
       Schulversäumnissen durch den Bezirk zurück. Doch nicht in allen Bezirken
       greift man zu solch drastischen Mitteln, um Schulschwänzern Einhalt zu
       gebieten. An seiner Schule sei die Zahl von Anträgen auf
       "Ferienverlängerung" in den letzten Jahren von über 100 auf heute zwei
       gesunken, berichtet Mario Dobe, Leiter der Hunsrück-Grundschule in
       Kreuzberg. Bußgelder seien dafür nicht nötig gewesen, man habe "auf die
       Vernunft der Eltern gesetzt".
       
       Man solle "die Kirche im Dorf lassen", meint auch die Grüne Monika
       Herrmann, Schulstadträtin in Friedrichshain-Kreuzberg. In der Regel handele
       es sich bei den ungenehmigten Ferienverlängerungen um Fehlzeiten von
       höchstens ein bis drei Tagen. "Wir sind nicht glücklich darüber", so
       Herrmann. Aber es sei schließlich auch nicht schön, dass sich die
       Tourismusindustrie ausgerechnet an denen bereichere, die Kinder haben.
       
       11 Oct 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alke Wierth
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