# taz.de -- Verdacht auf deutsche Schmiergeldzahlungen im Irak: Korruptionsverdacht gegen 57 Firmen
       
       > Bis 2003 sollen Dutzende deutsche Firmen Iraks Ex-Diktator Saddam
       > geschmiert haben, um Aufträge zu bekommen. Doch die Bundesregierung
       > bleibt untätig.
       
 (IMG) Bild: Interesse an irakischen Erdöl-Einnahmen: Gebäude der B. Braun Melsungen AG
       
       Schmiergeld und Korruption sind ganz schlimm - diese Erklärung hat ihren
       festen Platz in Politikerreden. Und doch bleibt die Bundesregierung
       untätig, wenn es um konkrete Maßnahmen gegen Bestechung geht. Der aktuelle
       Fall: Das CSU-geführte Bundeswirtschaftsministerium hat eine Beschwerde der
       Antikorruptionsorganisation Transparency International gegen 57 deutsche
       Unternehmen abgelehnt. Die Firmen, darunter Siemens, Daimler und Linde,
       stehen im Verdacht, Schmiergeld an den inzwischen hingerichteten irakischen
       Diktator Saddam Hussein gezahlt zu haben.
       
       Nach Recherchen der Vereinten Nationen haben zwischen 1996 und 2003 rund
       2.300 Unternehmen weltweit illegale Zahlungen an Saddam Hussein geleistet.
       Die Geschäfte funktionierten so: Im Rahmen des Programms "Öl für
       Lebensmittel" durfte die irakische Regierung bestimmte Einnahmen aus dem
       Verkauf von Erdöl für den Import von Lebensmitteln und Medizinprodukten
       verwenden. Daran Interesse hatten viele Unternehmen - aus Deutschland auch
       Braun Melsungen, Fresenius Medical Care und Schering. Um in den Genuss
       eines Auftrags zu kommen, war es damals mehr oder weniger üblich, 10
       Prozent der Auftragssumme - umschrieben als "Transportkosten" oder
       Ähnliches - auf die Konten des irakischen Diktators zu überweisen. 57
       deutsche Unternehmen sollen insgesamt 11,9 Millionen Euro gezahlt haben.
       
       Nach der Veröffentlichung des UN-Korruptionsbericht 2005 begannen einige
       Staatsanwaltschaften zu ermitteln. Außerdem reichte Transparency seine
       Beschwerde im Juni dieses Jahres beim Wirtschaftsministerium ein. Als
       Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
       Entwicklung (OECD) betreibt das Ministerium eine "Kontaktstelle", die die
       Einhaltung der "OECD-Leitsätze für transnationale Unternehmen" überprüft.
       Die Leitsätze sind ein Katalog von Empfehlungen für das zivilisierte
       Verhalten von Konzernen. Die Manager sollen unter anderem darauf achten,
       dass es in ihren Unternehmen keine Kinderarbeit gibt, die Beschäftigten
       Tarifverträge abschließen können und Korruption unterbunden wird.
       Transparency wirft den 57 deutschen Unternehmen nun vor, mit ihren
       mutmaßlichen Zahlungen an Saddam Hussein gegen die OECD-Leitsätze verstoßen
       zu haben.
       
       Die Mitarbeiter von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) freilich
       weisen die Beschwerde zurück. Das Ablehnungsschreiben vom 31. August 2007,
       das der taz vorliegt, ist erst jetzt bekannt geworden. "Lassen Sie mich
       Ihnen versichern", schreibt Regierungsdirektor Tillmann Rudolf Braun, "dass
       die Bundesregierung sich seit Jahren sehr intensiv bemüht, Unternehmen für
       ihre Pflichten bei der Vermeidung von Korruption zu sensibilisieren." Die
       Beschwerde könne man aber nicht annehmen, weil die Unternehmen mit dem Irak
       nur Handel getrieben, nicht aber dort investiert hätten. Die Leitsätze, so
       die Position des Ministeriums, bezögen sich nur auf Auslandinvestitionen.
       Außerdem sei ein Beschwerdeverfahren unzulässig, wenn gleichzeitig
       Staatsanwaltschaften juristisch ermittelten.
       
       "Diese Einschränkungen sind nicht akzeptabel", sagte gestern Shirley van
       Buiren von Transparency. Im Falle der Sportartikelfirma Adidas habe die
       Kontaktstelle selbst schon ein Verfahren geführt, bei dem es um die
       Arbeitsbedingungen in Zulieferbetrieben, also Handel, gegangen sei. Und
       weil die Kontaktstelle nur die Einhaltung der OECD-Leitsätze, nicht aber
       der Gesetze überprüfe, würden die juristischen Ermittlungen nicht gestört.
       
       Der entscheidende Punkt dürfte sein: Im Verfahren beim
       Wirtschaftsministerium müssten sich die Unternehmen ernsthaft mit den
       Vorwürfen ihrer Kritiker auseinandersetzen. Weil aus der eigentlich
       geschlossenen Verhandlung immer etwas nach außen dringt, bekommt die
       Angelegenheit eine öffentliche Tragweite und Beachtung, die den Firmen
       nicht lieb ist. Außerdem könnte es theoretisch auch passieren, dass das
       Ministerium den Kritikern recht gibt. Indem Glos Mitarbeiter die Beschwerde
       zurückweisen, versuchen sie den Unternehmen die schmerzhafte öffentliche
       Auseinandersetzung zu ersparen.
       
       9 Nov 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
 (DIR) Hannes Koch
       
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