# taz.de -- Hitler-Gruß beim Haftantritt: Halbes Jahr Gefängnis für Mahler
       
       > Bis August saß er wegen Volksverhetzung im Gefängnis, nun muss er erneut
       > in den Knast: Ex-NPD-Anwalt Horst Mahler wurde wegen Zeigens des
       > Hitler-Grußes verurteilt.
       
 (IMG) Bild: "Heil Hitler" oder "Sieg Heil" gerufen: Horst Mahler
       
       COTTBUS dpa Der einschlägig vorbestrafte Rechtsextremist Horst Mahler ist
       am Freitag für das Zeigen des Hitler-Grußes zu sechs Monaten Haft ohne
       Bewährung verurteilt worden. Die Richter in Cottbus sprachen den
       71-jährigen Angeklagten schuldig, den verbotenen Gruß im November 2006 beim
       Haftantritt in der brandenburgischen Stadt vor Gesinnungsgenossen gezeigt
       zu haben. Dabei soll Mahler auch "Heil Hitler" oder "Sieg Heil" gerufen
       haben. Der Jurist verbüßte bis August eine neunmonatige Haftstrafe wegen
       Volksverhetzung in Cottbus und im bayerischen Bernau am Chiemsee. Mahler
       war ebenso wie seine Anwältin nicht zur Urteilsverkündung vor dem Cottbuser
       Amtsgericht erschienen.
       
       Die Kammer blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Monate
       Haft ohne Bewährung gefordert hatte. Das Gericht sah den Tatbestand des
       Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als erwiesen
       an. Es hatte dafür zuvor einen Strafbefehl über 3600 Euro verhängt, gegen
       den Mahler Einspruch einlegte. Mahler hatte die Tat in Cottbus gestanden.
       Er war Mitgründer der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) sowie
       zeitweise Mitglied und Anwalt der rechtsextremen NPD.
       
       Die Verteidigerin und Lebensgefährtin Mahlers hatte in dem rund
       zehnwöchigen Prozess auf Freispruch plädiert. Die Juristin aus dem
       bayerischen Ebersberg muss sich seit dem 15. November selbst in einem
       anderen Verfahren vor dem Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung
       verantworten.
       
       In seiner Urteilsbegründung verwies der Vorsitzende Richter auf zehn
       Vorstrafen des Angeklagten wegen Straftaten im links- und
       rechtsextremistischen politischen Spektrum. Im jüngsten Fall habe Mahler
       ein Strafverfahren in Cottbus erzwingen wollen, um erneut Öffentlichkeit
       für seine den Nationalsozialismus verherrlichende Haltung herzustellen. Im
       Prozess habe er die Judenvernichtung geleugnet und die Existenz von
       Gaskammern bestritten. Mahler habe angekündigt, das Verfahren durch alle
       Instanzen zu treiben. Der Anklagevertreter kündigte im Anschluss vor
       Journalisten eine Prüfung von Aussagen Mahlers und seiner Anwältin in dem
       Prozess an. Gegen beide gebe es den Verdacht der Leugnung des Holocaust.
       
       23 Nov 2007
       
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