# taz.de -- Hitler-Gruß beim Haftantritt: Halbes Jahr Gefängnis für Mahler
> Bis August saß er wegen Volksverhetzung im Gefängnis, nun muss er erneut
> in den Knast: Ex-NPD-Anwalt Horst Mahler wurde wegen Zeigens des
> Hitler-Grußes verurteilt.
(IMG) Bild: "Heil Hitler" oder "Sieg Heil" gerufen: Horst Mahler
COTTBUS dpa Der einschlägig vorbestrafte Rechtsextremist Horst Mahler ist
am Freitag für das Zeigen des Hitler-Grußes zu sechs Monaten Haft ohne
Bewährung verurteilt worden. Die Richter in Cottbus sprachen den
71-jährigen Angeklagten schuldig, den verbotenen Gruß im November 2006 beim
Haftantritt in der brandenburgischen Stadt vor Gesinnungsgenossen gezeigt
zu haben. Dabei soll Mahler auch "Heil Hitler" oder "Sieg Heil" gerufen
haben. Der Jurist verbüßte bis August eine neunmonatige Haftstrafe wegen
Volksverhetzung in Cottbus und im bayerischen Bernau am Chiemsee. Mahler
war ebenso wie seine Anwältin nicht zur Urteilsverkündung vor dem Cottbuser
Amtsgericht erschienen.
Die Kammer blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Monate
Haft ohne Bewährung gefordert hatte. Das Gericht sah den Tatbestand des
Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als erwiesen
an. Es hatte dafür zuvor einen Strafbefehl über 3600 Euro verhängt, gegen
den Mahler Einspruch einlegte. Mahler hatte die Tat in Cottbus gestanden.
Er war Mitgründer der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) sowie
zeitweise Mitglied und Anwalt der rechtsextremen NPD.
Die Verteidigerin und Lebensgefährtin Mahlers hatte in dem rund
zehnwöchigen Prozess auf Freispruch plädiert. Die Juristin aus dem
bayerischen Ebersberg muss sich seit dem 15. November selbst in einem
anderen Verfahren vor dem Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung
verantworten.
In seiner Urteilsbegründung verwies der Vorsitzende Richter auf zehn
Vorstrafen des Angeklagten wegen Straftaten im links- und
rechtsextremistischen politischen Spektrum. Im jüngsten Fall habe Mahler
ein Strafverfahren in Cottbus erzwingen wollen, um erneut Öffentlichkeit
für seine den Nationalsozialismus verherrlichende Haltung herzustellen. Im
Prozess habe er die Judenvernichtung geleugnet und die Existenz von
Gaskammern bestritten. Mahler habe angekündigt, das Verfahren durch alle
Instanzen zu treiben. Der Anklagevertreter kündigte im Anschluss vor
Journalisten eine Prüfung von Aussagen Mahlers und seiner Anwältin in dem
Prozess an. Gegen beide gebe es den Verdacht der Leugnung des Holocaust.
23 Nov 2007
## ARTIKEL ZUM THEMA