# taz.de -- Arbeitsbedingungen beim Billigflieger: Ryanair kriegt Ärger
> Razzia in Rom, Ermittlungen in Mainz: Ryanair gerät ins Visier von
> Ministerien und Gewerkschaften. In Italien wurde die Airline nun wegen
> "antigewerkschaftlichen Verhaltens" verurteilt.
(IMG) Bild: Ryanair-Chef Michael O'Leary in bester Laune. Seine Mitarbeiter haben oft nichts zu lachen - bei den Arbeitsbedingungen.
Seit Jahren steht der irische Billigflieger Ryanair wegen seines Umgangs
mit Arbeitnehmervertretern in ganz Europa in der Kritik. Zuletzt warfen
Gewerkschaften Ryanair vor, zehn Flugbegleiter entlassen zu haben, nachdem
diese sich bei der italienischen Transportgewerkschaft FIT-CISL
organisierten. Seit langem wird beklagt, dass die Airline sich kategorisch
weigere, die Gewerkschaften als Verhandlungspartner anzuerkennen.
Die Quittung bekam das Unternehmen am vergangenen Donnerstag vom
Arbeitsgericht im zentralitalienischen Velletri, zuständig für den
Flughafen Rom-Ciampino. Dieses urteilte, Ryanair habe sich durch die
Weigerung, überhaupt mit der FIT-CISL zu reden, des "antigewerkschaftlichen
Verhaltens" schuldig gemacht. "Unmittelbar" muss Ryanair nun mit der
FIT-CISL in Verhandlungen treten. Hierzu wurde die Airline verpflichtet,
der Gewerkschaft "sämtliche Daten über das Niveau prekärer Beschäftigung" -
in Italien wird darunter auch die bei Ryanair übliche Leiharbeit verstanden
- offenzulegen. Zudem muss die Fluggesellschaft "jegliches illegale
Verhalten einstellen" und zum Beispiel Überwachungskameras in
Personalräumen abbauen.
Erst vor kurzem hatte das Arbeitsministerium in Rom Vertreter der Airline
und der FIT-CISL zu einem Schlichtungstermin eingeladen. "Atmosphärisch war
ganz klar: Hier gibt es nichts zu schlichten", sagt FIT-CISL-Vorstand
Stefano Pietrini. Das Treffen sei "völlig ergebnislos" geendet. Mit dem
Urteil werde dies anders: "Arbeitszeiten, Tarifvertrag, das kommt jetzt
alles auf den Tisch."
2006 hatte die Ryanair-Belegschaft am Flughafen Ciampino erstmalig einen
Vertreter für die FIT-CISL gewählt. Nach Angaben der Gewerkschaft wurde
dieser direkt nach der Wahl nach Marseille versetzt. Als er sich weigerte,
der Versetzung Folge zu leisten, wurde er entlassen. Neun weiteren
FlugbegleiterInnen, die seitdem der FIT-CISL beitraten, wurde nach deren
Angaben ebenfalls gekündigt. Über die Rechtmäßigkeit der Kündigungen wird
in einem gesonderten Verfahren entschieden.
Doch Ryanair drohen noch weitere Schwierigkeiten. Am Morgen des 12. Oktober
rückte ein Inspektionsteam der römischen Aufsichtsbehörde für Beschäftigung
in Begleitung von Carabinieri im Ryanair-Büro auf dem Flughafen Ciampino
an. "Die Inspektoren haben die Mitarbeiter nach ihren Arbeitszeiten und
ihrer Sozialversicherung befragt", so ein Gewerkschaftssprecher. Fünf
Stunden seien die Beamten in den Ryanair-Räumen geblieben und hätten Akten
und Computerdateien in Augenschein genommen. Mit einem Ergebnis der
Untersuchung wird in Kürze gerechnet.
Bei dem Ryanair-Personaldienstleister Crewlink spielt man den Vorfall
herunter. Es habe sich nicht um eine Razzia, sondern um eine
"Routineüberprüfung" gehandelt. "Alle Ryanair- und Crewlink-Verträge
entsprechen vollständig irischem und EU-Recht. Wir sind zuversichtlich,
dass die Untersuchung dies bestätigen wird", so Crewlink.
Ungemach droht auch an der größten deutschen Ryanair-Basis in
Frankfurt-Hahn. Nachdem die taz im Oktober über die Beschäftigungspraktiken
des Billigfliegers berichtet hatte, leitete das rheinland-pfälzische
Arbeitsministerium in Mainz Ermittlungen ein. "Wir haben die Hinweise aus
den Presseberichten zum Anlass genommen, die Arbeitsbedingungen von
Crewlink und Ryanair einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen", sagte
Ministeriumssprecherin Beate Fassbinder-Döring. Es sei "relativ bald" mit
Ergebnissen des Referats für sozialen Arbeitsschutz zu rechnen, so
Fassbinder-Döring.
Ryanair und Crewlink kommentieren die Angelegenheit im gleichen Wortlaut:
"Alle Ryanair- und Crewlink-Verträge entsprechen vollständig irischem und
EU-Recht. Wir sind zuversichtlich, dass die Untersuchung dies bestätigen
wird."
Zur gleichen Zeit veröffentlichte der Ver.di-Landesverband
Bremen/Niedersachsen eine "Schwarze Liste Hungerlöhne". Auf die Liste kamen
Unternehmen aus den beiden Bundesländern, die ihren Mitarbeitern
Stundenlöhne von weniger als 6 Euro zahlen. Eines der insgesamt acht
angeprangerten Unternehmen: Ryanair. "Lohndumping darf kein Geschäftsmodell
sein", sagte der niedersächsische Ver.di-Vorsitzende Siegfried Sauer:
"Solche Hungerlöhne sind Ausbeutung." Die Gewerkschaft fordert einen
Mindestlohn von 7,50 Euro. Obwohl sich die Inkriminierung auf die
Crewlink-Beschäftigten bezieht, weist man dort jede Verantwortung zurück:
"Wenn eine Gewerkschaft Ryanair auf eine schwarze Liste setzt, dann müssen
sie darüber mit Ryanair reden."
Gewerkschaften vermuten seit langem, dass es sich bei den
Ryanair-Personaldienstleistern um Firmen handelt, die gemeinsam mit dem
Management der Airline gegründet wurden - als eine Art externes
Profitcenter zur Abzocke von Jobanfängern.
Doch Crewlink streitet dies ab: "Crewlink ist völlig selbstständig. Es
bestehen keine Verbindungen zum Management von Ryanair."
Trifft dies zu, dürften Probleme auf sie zukommen. Nach Ansicht
renommierter Arbeitsrechtler würde Crewlink dann nämlich reguläre
Leiharbeit vermitteln. Und das ist in Deutschland genehmigungspflichtig.
"Für die Überlassung von Arbeitnehmern ist auch dann eine Lizenz nötig,
wenn der Firmensitz im Ausland liegt", sagt die Sprecherin der
Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, Frauke Wille. Doch: "Für Crewlink ist
eine solche Genehmigung bundesweit nie erteilt worden."
Keine Misstöne trüben indes das Verhältnis von Ryanair und den Analysten.
Vor zwei Wochen präsentierte das Unternehmen seine Halbjahresbilanz. Bei
einem Umsatz von 1,554 Milliarde Euro verdiente Ryanair in den letzten
zwölf Monaten 408 Millionen Euro nach Steuern - bei beiden Kennzahlen ein
Anstieg um satte 24 Prozent.
Entsprechend stieg seit April 2006 der Preis für die an der amerikanischen
Nasdaq gehandelten Ryanair-Aktien um mehr als 90 Prozent. Die am Wochenende
für gut 41 Dollar gehandelten Anteilsscheine werden von den wichtigsten
Investmentbanken als "Strong Buy" eingestuft - der höchsten Kategorie für
Kaufempfehlungen.
MITARBEIT: MICHAEL BRAUN HELEN PIDD
25 Nov 2007
## AUTOREN
(DIR) Christian Jakob
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