# taz.de -- Der lange Schatten von Marzabotto
       
       > Anfang des Jahres wurde der 83-jährige Max S. in Italien wegen
       > Beteiligung an einem Massaker im Zweiten Weltkrieg zu lebenslanger Haft
       > verurteilt. Dennoch lebt Max S. in Berlin auf freiem Fuß. Eine Initiative
       > will heute das Schweigen brechen und fordert, ihm in Deutschland den
       > Prozess zu machen.
       
 (IMG) Bild: Das italienische Marzabotto: Hier fand das Massaker statt.
       
       Eine schlichte Gedenktafel an einem Haus in der Rosenthaler Vorstadt
       erinnert an Wilhelm Schwarz. Der hatte 1945, wenige Tage vor Kriegsende
       eine weiße Fahne aus seinem Fenster flattern lassen, als sowjetischen
       Truppen die Stadt eroberten. Doch die Nazis kamen noch einmal zurück und
       knüpften Schwarz an einem Baugerüst auf.
       
       Ein paar Meter weiter ruft heute die Initiative "Keine Ruhe für
       NS-Kriegsverbrecher" zu einer Kundgebung. Doch am bundesweiten Aktionstag
       unter dem Motto "Kriegsverbrecher zur Verantwortung ziehen" erinnert sie
       nicht an das Schicksal von Wilhelm Schwarz. Sie will einen heutigen
       Bewohner der Straße an seine eigene Geschichte erinnern - den heute
       83-jährigen Max S.
       
       In Deutschland lebt Max S. auf freiem Fuß. In Italien aber wurde er zu
       lebenslanger Haft verurteilt. Ein Militärgericht im norditalienischen La
       Spezia hatte ihn zusammen mit neun weiteren ehemaligen SS-Soldaten aus
       Deutschland und Österreich im Januar 2007 wegen Beteiligung an einem
       Massaker in Marzabotto für schuldig befunden. Sieben weitere Angeklagte
       sprach das Gericht frei. Die Angeklagten waren zum Prozess nicht
       erschienen, eine Haftstrafe hat bislang keiner der Verurteilten angetreten.
       
       Drei Tage lang, vom 29. September bis zum 2. Oktober 1944, hatten Einheiten
       der 16. SS-Panzerdivision Reichsführer SS, Wehrmachtssoldaten und
       einheimische Faschisten in dem kleinen Ort Marzabotto und den
       Nachbargemeinden in der italienischen Emilia Romagna gewütet. Mehr als 800
       Menschen, darunter 216 Kinder und 141 über 60-Jährige wurden ermordet. Die
       Tat gehört neben den Massakern von SantAnna di Stazzema zu den grausamsten
       Kriegsverbrechen, die Angehörige der SS und der Wehrmacht in Italien
       begingen.
       
       Im Jahr 2002 hatte der damalige Bundespräsident Johannes Rau als einer der
       ersten deutschen Politiker den Ort besucht und sich entschuldigt: "Wenn ich
       an die Kinder und Mütter denke, an die Frauen und an die ganzen Familien,
       die an diesem Tag Opfer des Mordens geworden sind, dann ergreifen mich
       Trauer und Scham", sagte Rau vor fünf Jahren.
       
       "Die Hinterbliebenen können auch 60 Jahre nach den Massakern aufgrund der
       schweren Traumatisierungen und des Verlusts von Eltern, Geschwistern oder
       Kindern oftmals kein normales Leben führen", sagt Ralf Klein, Sprecher der
       Kampagne "Keine Ruhe für NS-Kriegsverbrecher".
       
       So beschrieb der ehemalige Partisan Adelmo Benini in einer
       Zeitzeugenbroschüre, wie er von einem Berg aus zusehen musste, wie in der
       Ortschaft Casaglia bei Marzabotto auch seine Ehefrau und zwei Kinder
       ermordet wurden. "Voller Panik stellten wir fest, dass die Nazis keineswegs
       Frauen und Kinder verschonten. Wir sahen, wie sie alle auf den Stufen zur
       Kapelle zusammenpferchten, die Großen hinten, die Kleinen vorne; als ich
       merkte, wie sie mit den Maschinengewehren zielten, warf ich mich den
       Bergrücken hinunter und schrie die Namen der meinigen. Ich konnte sehen,
       wie sie mit Maschinenpistolen und Gewehren mitten in die Unschuldigen
       schossen. Sie warfen Handgranaten, und die Soldaten töteten Einzelne, die
       noch am Leben waren und klagten."
       
       Mit dem Aktionstag, sagt Ralf Klein, wolle man "das Schweigen und Vergessen
       in Deutschland durchbrechen, das dafür sorgt, dass die Verurteilten ihren
       Lebensabend genießen können".
       
       Als 17-Jähriger war Max S. im Juni 1943 freiwillig in die SS eingetreten.
       Sein Rechtsanwalt Jan Heckmann begründet diesen Schritt in einer
       Stellungnahme an die taz damit, "dass der Vater des Betroffenen an einer
       Kriegsverletzung aus dem Ersten Weltkrieg verstorben" sei und S. "durch das
       System fürsorglich behandelt und indoktriniert im Dritten Reich aufwuchs".
       
       Im September 1944 - da war S. schon fast ein halbes Jahr mit der 5.
       Kompanie des Bataillons Reder in Italien - wurde der inzwischen 18-Jährige
       mit dem Eisernen Kreuz zweiter Klasse für seinen Dienst in der 16. SS
       Division Reichsführer SS ausgezeichnet. Und am 1. August rückte Max S. in
       den Rang eines Unterscharführers auf, der eine Gruppe von acht weiteren
       SS-Angehörigen befehligte.
       
       Inwieweit Max S. an dem Massaker in Marzabotto tatsächlich beteiligt war,
       ist jedoch umstritten. Sein Mandant sei "nach Aktenlage" nicht an dem
       Massaker beteiligt gewesen, da er am Morgen des 29. September
       "kriegsverletzt wurde", erklärt sein Pflichtverteidiger Jan Heckmann. Diese
       Tatsache werde von allen beteiligten Behörden und dem Gericht nicht
       bezweifelt. "Der hier Betroffene", schließt Heckmann, "hat sich
       nachweislich nicht an den vorgeworfenen Taten beteiligt."
       
       Das Gericht in La Spezia hat jedoch ganz andere Schlüsse aus den Akten
       gezogen. Im Urteil des Militärgerichtshofs, das auf der Website der
       Ortschaft Marzabotto einsehbar ist, wird die Verlustmeldung, die seine
       Verwundung genau am Tag und am Ort des Blutbads attestiert, als
       "entscheidender Beweis" bezeichnet.
       
       Im Zuge des italienischen Ermittlungsverfahrens wurde Max S. im Jahr 2003
       durch das Bayerische Landeskriminalamt verhört. Dabei hatte er angegeben,
       "im Morgengrauen verwundet worden zu sein". Das geht aus der
       Urteilsbegründung des Gerichts hervor.
       
       Die Richter aber schenken diesen Angaben keinen Glauben: "Erwiesenermaßen
       begann die Operation am 29. 09. 1944 um 5 Uhr morgens. Wir besitzen keinen
       Anhaltspunkt, zu welcher ungefähren Uhrzeit Max S. verwundet wurde."
       
       Aus seiner eigenen Rekonstruktion des Ablaufs schließt das Gericht auf
       einen deutlich späteren Zeitpunkt: "Zu jener Verwundung allerdings kann es
       nicht gekommen sein, bevor die 1. Kompanie, verstärkt durch den Zug aus der
       5. Kompanie, auf die Partisanen stieß, etwas, das sich um 8.30 Uhr
       ereignete, während das Blutbad, wie schon mehrfach ausgeführt, um 8.00 Uhr
       begann."
       
       Doch auch unabhängig vom Zeitpunkt der Verletzung sieht die italienische
       Justiz Max S. in der Schuld: "In jedem Fall wird sich die Verantwortung des
       Angeklagten nicht allein aus der bloßen materiellen Teilnahme an dem
       Massaker ergeben, sondern gleichermaßen aus seinem Handeln als
       Befehlshaber, das erklärtermaßen vor seiner Verwundung datiert."
       
       Pflichtverteidiger Heckmann kommt daher zu dem Schluss, dass es zu der
       Verurteilung "allein aufgrund des Ranges des Betroffenen" gekommen sei. Vor
       allem aber bezweifelt er die Rechtmäßigkeit des Prozesses. "Das
       Strafverfahren in Italien entsprach nicht den Anforderungen, die die
       Europäische Menschenrechtskonvention an Strafverfahren stellt. Die
       Grundsätze des deutschen Strafverfahrens wurden erst recht nicht
       gewährleistet," erklärt Heckmann.
       
       So herrscht zumindest in einem Punkt Einigkeit zwischen der Kampagne und
       dem Rechtsanwalt des 83-Jährigen: Beide Seiten fordern, dass sich die
       deutsche Justiz und die Gerichte mit dem Massaker beschäftigen. Jan
       Heckmann sagt, sein Mandant wünsche sich ein Verfahren in Deutschland, um
       die Vorwürfe gegen ihn aufzuklären.
       
       Die Kampagne verweist darauf, dass S. nur einer von vielen mutmaßlichen
       Kriegsverbrechern sei, die von der Strafverfolgung durch die deutsche
       Justiz unbehelligt blieben. So berichtete das ARD-Magazin "Kontraste" etwa
       im August 2006 über den 82-jährigen Karl Gropler, der am Massaker von
       SantAnna di Stazzema beteiligt war und seit Jahrzehnten unbehelligt in
       Wollin, einem Dorf in Brandenburg, lebt.
       
       Doch die deutsche Justiz zeigt wenig Interesse an einem Verfahren. In einem
       Brief an Heckmann schrieb ein Oberstaatsanwalt im November 2006, dass die
       Vorsitzende der zuständigen Schwurgerichtskammer gegenwärtig keinen
       hinreichenden Tatverdacht sehe.
       
       1 Dec 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Kleffner
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA