# taz.de -- Prozess: Mutmaßliche Schläger von Halberstadt frei
> Nach dem Überfall auf eine Schauspielergruppe hebt das Gericht
> Haftbefehle gegen drei von vier Angeklagten auf. Die Zeugenaussagen sind
> vage.
(IMG) Bild: Wieder frei: Einer der Angeklagten im Halberstadt-Prozess
MAGDEBURG taz Vier junge vorbestrafte Männer aus der rechten Szene, die im
Juni dieses Jahres Schauspieler in Halberstadt in Sachsen-Anhalt
krankenhausreif geschlagen haben sollen, sind vorerst wieder auf freiem
Fuß.
Im Prozess gegen sie am Landgericht Magdeburg hob die Kammer unter Richter
Holger Selig die Haftbefehle gegen drei der vier Angeklagten auf. Es
bestünde kein dringender Tatverdacht mehr gegen sie, so die Begründung des
Gerichtes. Der Haftbefehl gegen den vierten Angeklagten Christian W., der
am ersten Prozesstag ein Teilgeständnis abgelegt hatte, wurde unter
Melde-Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Die vier Männer im Alter von 22 bis 29 Jahren sind seit Oktober wegen
gefährlicher Körperverletzung angeklagt. In den frühen Morgenstunden des 9.
Juni sollen sie fünf Darsteller des Nordharzer Städtebundtheaters brutal
angegriffen haben. Die Tänzer und Schauspieler wollten in der Gaststätte
"Spucknapf" eine Premierenfeier der "Rocky Horror Show" ausklingen lassen.
Der Zutritt zur Gaststätte wurde ihnen jedoch verwehrt, weil man sie in
ihrer teilweise noch getragenen Kostümierung für Punks oder Linksextreme
hielt.
Eine Gruppe von bis zu zehn Rechtsextremen, die sich vor der Gaststätte
einfand, soll dann wie auf Kommando auf die Theatergruppe eingeprügelt
haben. Angeblich haben sie sich durch die Bemerkung einer Sängerin "Bist du
schwul oder was?" provoziert gefühlt. Die Schauspieler erlitten
Nasenbeinbrüche und schwere Gesichtsverletzungen, die im Krankenhaus
behandelt werden mussten.
Die vorläufige Freilassung der Angeklagten kommt für Prozessbeobachter
nicht überraschend. Auch die Mobile Opferberatung in Magdeburg hatte nach
dem Prozessverlauf damit gerechnet. Bislang hat sich nur der teilgeständige
und reuige Christian W. am ersten Verhandlungstermin selbst belastet. Er
räumte ein, unter starkem Alkoholeinfluss einen ersten Schlag geführt zu
haben. Es habe dann ein "großes Durcheinander" gegeben, bei dem er
zeitweise selbst am Boden lag.
Diese Umstände und die Dunkelheit mögen dazu beigetragen haben, dass auch
in den Zeugenvernehmungen der verletzten Künstler keiner der anderen
Angeklagten konkret belastet werden konnte. Christian W. hingegen ist von
mehreren erkannt worden. Für Mittwoch hatten die vier Verteidiger deshalb
gemeinsam einen Haftprüfungstermin beantragt. "Nach fünf Monaten
Untersuchungshaft ist das nur verhältnismäßig", sagte Jens Glaser, der
Rechtsanwalt von Christian W.. Damit sei aber noch nichts hinsichtlich
eines Urteils präjudiziert, betonte der Anwalt.
Nachdem auch Staatsanwalt Harald Seehorsch zumindest in zwei Fällen der
Haftentlassung zugestimmt hatte, entschied das Gericht zugunsten der
Angeklagten. "Ein dringender Tatverdacht besteht nur dann, wenn die
Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Angeklagte als Täter überführt werden
kann", sagte ein Gerichtssprecher. Der Prozess wird am 19. Dezember
fortgesetzt und soll bis Ende Januar abgeschlossen sein. Durch einen
Sicherheitsmitarbeiter der Gaststätte sind am Dienstag jedoch konkretere
Hinweise auf mögliche weitere Tatbeteiligte aufgetaucht.
Bei den Ermittlungen der Polizei zu dem Schauspielerüberfall war es zu
Pannen bekommen. Beamte ließen einen Tatverdächtigen zunächst laufen.
Dieser und andere Fehler bei Ermittlungen gegen rechte Straftäter sind
Thema eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landtages.
6 Dec 2007
## AUTOREN
(DIR) Michael Bartsch
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