# taz.de -- "Perlentaucher" vor Gericht: Wortgefecht um Urheberrecht
       
       > Der Onlinedienst "Perlentaucher" verkauft verkürzte Buchkritiken der "Sz"
       > und "Faz" weiter. Damit werden Urheberrechte verletzt, so die Zeitungen.
       > Nun entscheidet das Gericht.
       
 (IMG) Bild: "Worte gehören niemandem", sagt Simon Bergmann.
       
       Wörter sind keine Würste. Gibt man eine Wurst weiter, hat man sie nicht
       mehr. Gibt man aber ein Wort weiter - hat man es dann nicht immer noch?
       
       Lawrence Lessig, ein kalifornischer Professor und Experte für
       Urheberrechtsfragen, hat 2004 ein Buch geschrieben, "Free Culture", in dem
       er darauf pochte, dass es einen Unterschied gebe zwischen Materialgütern
       (wie Würsten) und virtuellen Gütern wie digitalisierten Filmen und Texten.
       Ist, so eine Frage hinter Lessigs Ausführungen, die Benutzung von
       urheberrechtlich geschütztem Material Diebstahl - wie US-amerikanische
       Konzerne behaupten, die darauf bestehen, dass sie die Rechte an den Songs,
       Filmen und Texten, die sie gekauft haben, allein innehaben? Oder kann sie
       auch eine Quelle der Kreativität sein?
       
       Kann sie, sagt Lessig. Er und die Creative-Commons- und
       Open-Source-Bewegungen kritisieren die restriktive Auslegung von Gesetzen,
       weil sie, wie Alexander Knorr, Cyber-Ethnologe an der LMU München, sagt,
       unter dem Strich "jeden Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material
       abwürgen". Einen Umsturz des geltenden Rechts, sagt Knorr, planten sie
       nicht - "sondern eine Justierung". Der Schutz von Urheberrechten schränke
       in den USA zum Teil die Bürgerrechte ein, etwa wenn Kinosäle mit
       Nachtsichtgeräten nach Zuschauern durchsucht würden, die Filme
       mitschneiden. Doch ein eigenes Werk bleibe ein eigenes Werk. Die Frage ist
       nur: Wann ist ein Werk ein eigenes?
       
       Das Urteil, das am Dienstag am Oberlandesgericht Frankfurt gesprochen
       werden soll, soll für den deutschen Rechtsraum zur Klärung dieser Frage
       beitragen. Wie weit geht das Urheberrecht, wenn die Copy&Paste-Funktion die
       Benutzung eines Kugelschreibers bisweilen unnötig macht? Im konkreten Fall
       geht es um eine gemeinsame Klage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und
       der Süddeutschen Zeitung gegen den Onlinefeuilletondienst Perlentaucher.
       Der Perlentaucher, seit 2000 online, liefert neben eigenen Artikeln auch
       eine Presseschau, einen Überblick über die Inhalte der Zeitungsfeuilletons
       des Tages. Auch die Buchkritiken werden zusammengefasst - und die
       Inhaltsbeschreibungen an Internetbuchhändler wie buecher.de verkauft. Die
       Zeitungen wollen erreichen, dass der Perlentaucher das unterlässt. Zehn
       Texte nahmen die Zeitungen als Beispiele dafür, dass die Zusammenfassungen,
       die der Perlentaucher von ihren Buchrezensionen erstellte, zu nah an den
       Originalkritiken seien. Und nachdem das Landgericht Frankfurt in der ersten
       Instanz dem Perlentaucher recht gegeben hatte, wird nun ein Urteil im Sinn
       der Zeitungen erwartet.
       
       Winfried Bullinger, Spezialist für Urheberrecht, sagt: "Wenn ich ein
       fremdes Werk nehme und es verkürze, bewege ich mich immer noch im Bereich
       des fremden Werks" - und das wird dem Perlentaucher vorgeworfen. In erster
       Instanz, sagt Bullinger, habe das Gericht einen Paragrafen zu Unrecht
       angewandt: einen Paragrafen, dem zufolge keine Pointen, etwa von Krimis
       oder Theaterstücken, vorab verraten werden dürfen, bevor sie veröffentlicht
       sind.
       
       Simon Bergmann, der den Perlentaucher vertritt, sagt: "Worte gehören
       niemandem." Ungeklärt sei: "Wie viele Worte muss ich übernehmen, um die
       Urheberrechte anderer zu verletzen?" Jedes Gericht werde hier seine eigenen
       Maßstäbe anlegen, sagt Bullinger. Doch Maßstäbe gebe es durchaus: "Es kommt
       nicht darauf an, was zwei Werke unterscheidet, sondern, worin sie
       übereinstimmen." Das Recht, zu zitieren, bleibe unberührt: "Ein fremdes
       Werk kann im eigenen Werk angeführt werden - dafür brauche ich aber erst
       mal ein eigenes Werk", so Bullinger. "Das zitierende Werk muss das Zitat
       tragen, nicht umgekehrt."
       
       Am Dienstag also soll nicht nur geklärt werden, ob der Perlentaucher sein
       Geschäftsmodell ändern muss - sondern auch ein Beitrag zur Frage geleistet
       werden: Wo beginnt Kreativität?
       
       10 Dec 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Raab
       
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