# taz.de -- Hassfigur der Dessauer Behörden: "Große charakterliche Mängel"
> Mouctar Bah hatte den Tod von Oury Jalloh bekannt gemacht. Seither wird
> er von den Dessauer Behörden schikaniert.
(IMG) Bild: Break the Silence - das blieb nicht ohne Folgen für den Aktivisten Mouctar Bah
DESSAU taz Wenn sich heute Mittag ein paar hundert Menschen am Dessauer
Bahnhof versammeln werden, um an den vor drei Jahren in Polizeigewahrsam
verbrannten Asylbewerber Oury Jalloh zu erinnern, ist dies nicht zuletzt
Mouctar Bahs Verdienst. Der Guineer, ein ehemaliger Kühlhausarbeiter mit
abgebrochenem Wirtschaftsstudium und Freund des Verstorbenen, trug
erheblich dazu bei, dass der Fall öffentlich bekannt wurde. Er bewirkte die
zweite Obduktion von Jallohs Leiche und sorgte dafür, dass dessen in Sierra
Leone lebende Eltern als Nebenkläger zugelassen wurden. Der Tod von Jalloh
machte ihn zum Aktivisten. Dadurch aber wurde er - diese Vermutung legen
die Fakten nahe - zu einer Hassfigur der Dessauer Behörden.
Im Jahr 2003 hatte Bah in einer Seitenstraße der Dessauer Innenstadt einen
Telefonladen eröffnet. Weil es bis dahin keinen Ort in der Stadt gab, an
dem sich Afrikaner richtig willkommen fühlen konnten, wurde sein kleines
Geschäft, in dem er auch Palmöl, Jamswurzeln und afrikanisches Shampoo
verkaufte, bald zu einem Anziehungspunkt für Menschen, die wegen ihrer
Hautfarbe die Treffpunkte der Deutschen lieber meiden. Das gefiel nicht
jedem. Einige Nachbarn verfassten eine Eingabe an das Ordnungsamt. Von
"Zusammenrottungen von Schwarzafrikanern" war darin die Rede, von
Drogenhandel, der "vorprogrammiert" sei, von "unerträglichem Lärm und
Gestank" und "Einschüchterung" der Bürger.
Beim Ordnungsamt fanden diese Ausführungen ein offenes Ohr. Ende 2005 -
inzwischen war Bah durch die Medien zu einer gewissen Bekanntheit gelangt -
entzog ihm die Behörde die Gewerbelizenz. Die Begründung: "Teile der
Kundschaft nutzen das Café als Treff- und Aufenthaltsort, um von dort aus
im Stadtpark dem Drogenhandel nachzugehen." Dass einige seiner Kunden
tatsächlich Drogen verkauft haben, bestreitet Bah nicht. Das
Oberverwaltungsgericht Magdeburg bestätigte ihm, dass er über mehrere
Monate hinweg "bei der zuständigen Ordnungsbehörde Bemühungen um ein
Einschreiten gegen den Drogenverkauf angestellt" habe. Doch als entlastend
wollte das Gericht diesen Umstand nicht sehen und bestätigte in letzter
Instanz den auf ein Jahr befristeten Entzug der Lizenz.
Danach übernahm ein Deutscher den Laden; Bah arbeitete als Angestellter
weiter. Im Februar 2007 beantragte er die Wiedererteilung seiner
Gewerbelizenz. Im Oktober kam der Ablehnungsbescheid. Das Ordnungsamt
entblödete sich nicht, in der Begründung aus der "Eingabe" der Nachbarn zu
zitieren.
Und das war noch nicht alles. Bah sei wegen "behördlicher Auffälligkeit"
nicht dazu geeignet, ein Gewerbe zu betreiben. "Ein Verhalten, das
wiederholt polizeiliche Ermittlungen notwendig macht, lässt unabhängig vom
Ergebnis der Ermittlungen auf große charakterliche Mängel Ihrer Person und
offensichtlich fehlende Akzeptanz der Normen und der Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland schließen."
Welche "Auffälligkeiten" gemeint waren? Zum Beispiel zwei Anzeigen wegen
Körperverletzung. Bah schildert die Vorfälle so: "Als ich vor meinem Laden
sauber gemacht habe, stand mein Nachbar plötzlich hinter mit und hat
gesagt: 'Hier stinkts nach Negerpisse.' Als ich mich umdrehte, habe ich
erst einen Faustschlag ins Gesicht und dann in den Magen bekommen." Er habe
den Angreifer weggeschubst und sich eine Anzeige wegen gefährlicher
Körperverletzung eingehandelt. Doch ein Richter glaubte seiner Version und
sprach ihn frei. Der Nachbar sann auf Rache, kam ein weiteres Mal in Bahs
Geschäft und schlug erneut auf ihn ein. Diesmal wehrte sich Bah, der
Nachbar musste im Krankenhaus behandeln werden. Dieses Verfahren läuft
noch. Eine drittes Verfahren wurde eingestellt; bei der vierten Anzeige
schließlich ging es um einen Polizisten, der sich bei der Eröffnung des
Prozesses wegen Jallohs Tod von Bah "beleidigt" gefühlt hatte.
Eine Initiative schrieb einen langen Brief an die Dessauer Behörden. Bah
habe ein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis, die Handelskammer und
das Finanzamt hätten keine Einwände und einen Beweis dafür, dass in Bahs
Laden mit Drogen gehandelt wurde, habe es nie gegeben. Das Amt blieb stur.
In seiner letzten Korrespondenz teilte es Bah mit: "Die von Ihnen
beantragte Gewerbeausübung muss Ihnen zum Schutz der Allgemeinheit versagt
bleiben." Weil Bah der einzige Angestellte in dem kleinen Geschäft war,
habe er faktisch weiterhin Leitungsfunktionen übernommen und damit gegen
den Lizenzentzug verstoßen.
Im Oktober hat Bah Widerspruch dagegen eingelegt. Dem deutschen
Geschäftsinhaber wurde das Ganze zu heikel. Er gab den Laden zum 31.
Dezember auf. Bah hat sich arbeitslos gemeldet. Zu Neujahr hat eine
deutsch-afrikanische Initiative den Laden vorläufig übernommen. Bah ist nun
bei ihr eingestellt, sein Gehalt wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet.
Ob dies von den Behörden geduldet wird, ist offen.
6 Jan 2008
## AUTOREN
(DIR) Christian Jakob
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