# taz.de -- Hassfigur der Dessauer Behörden: "Große charakterliche Mängel"
       
       > Mouctar Bah hatte den Tod von Oury Jalloh bekannt gemacht. Seither wird
       > er von den Dessauer Behörden schikaniert.
       
 (IMG) Bild: Break the Silence - das blieb nicht ohne Folgen für den Aktivisten Mouctar Bah
       
       DESSAU taz Wenn sich heute Mittag ein paar hundert Menschen am Dessauer
       Bahnhof versammeln werden, um an den vor drei Jahren in Polizeigewahrsam
       verbrannten Asylbewerber Oury Jalloh zu erinnern, ist dies nicht zuletzt
       Mouctar Bahs Verdienst. Der Guineer, ein ehemaliger Kühlhausarbeiter mit
       abgebrochenem Wirtschaftsstudium und Freund des Verstorbenen, trug
       erheblich dazu bei, dass der Fall öffentlich bekannt wurde. Er bewirkte die
       zweite Obduktion von Jallohs Leiche und sorgte dafür, dass dessen in Sierra
       Leone lebende Eltern als Nebenkläger zugelassen wurden. Der Tod von Jalloh
       machte ihn zum Aktivisten. Dadurch aber wurde er - diese Vermutung legen
       die Fakten nahe - zu einer Hassfigur der Dessauer Behörden.
       
       Im Jahr 2003 hatte Bah in einer Seitenstraße der Dessauer Innenstadt einen
       Telefonladen eröffnet. Weil es bis dahin keinen Ort in der Stadt gab, an
       dem sich Afrikaner richtig willkommen fühlen konnten, wurde sein kleines
       Geschäft, in dem er auch Palmöl, Jamswurzeln und afrikanisches Shampoo
       verkaufte, bald zu einem Anziehungspunkt für Menschen, die wegen ihrer
       Hautfarbe die Treffpunkte der Deutschen lieber meiden. Das gefiel nicht
       jedem. Einige Nachbarn verfassten eine Eingabe an das Ordnungsamt. Von
       "Zusammenrottungen von Schwarzafrikanern" war darin die Rede, von
       Drogenhandel, der "vorprogrammiert" sei, von "unerträglichem Lärm und
       Gestank" und "Einschüchterung" der Bürger.
       
       Beim Ordnungsamt fanden diese Ausführungen ein offenes Ohr. Ende 2005 -
       inzwischen war Bah durch die Medien zu einer gewissen Bekanntheit gelangt -
       entzog ihm die Behörde die Gewerbelizenz. Die Begründung: "Teile der
       Kundschaft nutzen das Café als Treff- und Aufenthaltsort, um von dort aus
       im Stadtpark dem Drogenhandel nachzugehen." Dass einige seiner Kunden
       tatsächlich Drogen verkauft haben, bestreitet Bah nicht. Das
       Oberverwaltungsgericht Magdeburg bestätigte ihm, dass er über mehrere
       Monate hinweg "bei der zuständigen Ordnungsbehörde Bemühungen um ein
       Einschreiten gegen den Drogenverkauf angestellt" habe. Doch als entlastend
       wollte das Gericht diesen Umstand nicht sehen und bestätigte in letzter
       Instanz den auf ein Jahr befristeten Entzug der Lizenz.
       
       Danach übernahm ein Deutscher den Laden; Bah arbeitete als Angestellter
       weiter. Im Februar 2007 beantragte er die Wiedererteilung seiner
       Gewerbelizenz. Im Oktober kam der Ablehnungsbescheid. Das Ordnungsamt
       entblödete sich nicht, in der Begründung aus der "Eingabe" der Nachbarn zu
       zitieren.
       
       Und das war noch nicht alles. Bah sei wegen "behördlicher Auffälligkeit"
       nicht dazu geeignet, ein Gewerbe zu betreiben. "Ein Verhalten, das
       wiederholt polizeiliche Ermittlungen notwendig macht, lässt unabhängig vom
       Ergebnis der Ermittlungen auf große charakterliche Mängel Ihrer Person und
       offensichtlich fehlende Akzeptanz der Normen und der Gesetze der
       Bundesrepublik Deutschland schließen."
       
       Welche "Auffälligkeiten" gemeint waren? Zum Beispiel zwei Anzeigen wegen
       Körperverletzung. Bah schildert die Vorfälle so: "Als ich vor meinem Laden
       sauber gemacht habe, stand mein Nachbar plötzlich hinter mit und hat
       gesagt: 'Hier stinkts nach Negerpisse.' Als ich mich umdrehte, habe ich
       erst einen Faustschlag ins Gesicht und dann in den Magen bekommen." Er habe
       den Angreifer weggeschubst und sich eine Anzeige wegen gefährlicher
       Körperverletzung eingehandelt. Doch ein Richter glaubte seiner Version und
       sprach ihn frei. Der Nachbar sann auf Rache, kam ein weiteres Mal in Bahs
       Geschäft und schlug erneut auf ihn ein. Diesmal wehrte sich Bah, der
       Nachbar musste im Krankenhaus behandeln werden. Dieses Verfahren läuft
       noch. Eine drittes Verfahren wurde eingestellt; bei der vierten Anzeige
       schließlich ging es um einen Polizisten, der sich bei der Eröffnung des
       Prozesses wegen Jallohs Tod von Bah "beleidigt" gefühlt hatte.
       
       Eine Initiative schrieb einen langen Brief an die Dessauer Behörden. Bah
       habe ein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis, die Handelskammer und
       das Finanzamt hätten keine Einwände und einen Beweis dafür, dass in Bahs
       Laden mit Drogen gehandelt wurde, habe es nie gegeben. Das Amt blieb stur.
       In seiner letzten Korrespondenz teilte es Bah mit: "Die von Ihnen
       beantragte Gewerbeausübung muss Ihnen zum Schutz der Allgemeinheit versagt
       bleiben." Weil Bah der einzige Angestellte in dem kleinen Geschäft war,
       habe er faktisch weiterhin Leitungsfunktionen übernommen und damit gegen
       den Lizenzentzug verstoßen.
       
       Im Oktober hat Bah Widerspruch dagegen eingelegt. Dem deutschen
       Geschäftsinhaber wurde das Ganze zu heikel. Er gab den Laden zum 31.
       Dezember auf. Bah hat sich arbeitslos gemeldet. Zu Neujahr hat eine
       deutsch-afrikanische Initiative den Laden vorläufig übernommen. Bah ist nun
       bei ihr eingestellt, sein Gehalt wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet.
       Ob dies von den Behörden geduldet wird, ist offen.
       
       6 Jan 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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