# taz.de -- Koalition schont Generalbundesanwältin: Beißhemmung gegen Harms
       
       > Ob Razzien bei G8-Gegner oder das Verfahren gegen Andrej Holm - die
       > Ermittlungen von Generalbundesanwältin Harms kassieren Rüffel um Rüffel.
       > Doch nur die Linke fordert ihren Rücktritt.
       
 (IMG) Bild: Überfordert? Generalbundesanwältin Harms
       
       Alexander von Stahl hat es getroffen. Weil der damalige Generalbundesanwalt
       nach der blutigen RAF-Festnahme von Bad Kleinen so tat, als sei alles in
       Ordnung, musste der spätere Vordenker des nationalliberalen Flügels der FDP
       im Sommer 1993 gehen. Monika Harms wird vorerst bleiben - trotz einer
       beeindrucken Reihe von Fehlentscheidungen. Nur die Linkspartei forderte am
       Montag ihren Rücktritt. Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs belegten,
       dass Harms den Anforderungen ihres Amtes nicht gewachsen sei, sagt Wolfgang
       Neskovic, Rechtsexperte der Linken. Daher solle sie in den politischen
       Ruhestand versetzt werden.
       
       Doch dieses Anliegen hat trotz der Pleitenserie der Bundesanwaltschaft
       keine große Aussicht auf Erfolg. In der großen Koalition stimmt die SPD
       zwar der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu, dass die
       Bundesanwaltschaft mit ihren Aktionen gegen G-8-Gegner ihre Kompetenzen
       überschritten habe. "Aber so funktioniert nun einmal der Rechtsstaat", sagt
       Dieter Wiefelspütz, der innenpolitische Sprecher der SPD. Die Rolle einer
       Bundesstaatsanwältin sei es, "etwas forscher vorzugehen. Und wenn das
       Gericht dies korrigiert, dann wird sich Frau Harms künftig daran
       orientieren." Eine Rücktrittsforderung habe derzeit "eine Erfolgsaussicht
       von genau null Prozent".
       
       Bei den Sozialdemokraten gibt es vor allem deshalb Beißhemmungen, weil
       Harms von Justizministerin Brigitte Zypries berufen wurde. Man werde die
       eigene Ministerin sicher nicht beschädigen, sagen SPD-Parlamentarier. Zumal
       der Zeitpunkt ungünstig ist: Denn die Union profiliert sich mit immer neuen
       Vorschlägen zur inneren Sicherheit und hat mit Wolfgang Schäuble einen
       prominenten Minister auf diesem Gebiet. Dagegen hat die SPD im Kabinett
       allenfalls Zypries zu bieten.
       
       Ähnlich gering ist das Interesse bei den Unionsparteien, das CDU-Mitglied
       Harms anzuschießen. Außerdem habe eine "zupackende Generalbundesanwältin"
       wenig zu befürchten, solange nicht eklatante Fehler passierten, heißt es
       aus der Fraktion. Kein Wunder, dass dem CSU-Innenexperten Hans-Peter Uhl
       nur zwei Worte zu den Rücktrittsforderungen einfallen: "Alles Unsinn."
       
       Auch die Opposition, mit Ausnahme der Linken, hält sich zurück. Zwar finden
       sowohl FDP als auch Grüne die Entscheidung des Bundesgerichtshofs richtig,
       "aber es passiert nun einmal, dass ein Gericht einem Staatsanwalt nicht
       immer folgt", sagt Jörg van Essen, parlamentarischer Geschäftsführer der
       FDP im Bundestag und selbst ein früherer Oberstaatsanwalt. Zwar habe die
       Bundesanwaltschaft das geltende Recht anders interpretiert als der
       Bundesgerichtshof, dabei habe sich Harms aber "an die Regeln des
       Rechtsstaats" gehalten. "Die Grenze zum Rücktritt ist nicht überschritten
       worden."
       
       Doch wo genau liegt diese Grenze? "Für mich wäre der Rubikon überschritten,
       wenn sich die Generalbundesanwältin offen politisch betätigen würde", sagt
       Jerzy Montag, der Rechtsexperte der Grünen. Allerdings ist auch das
       Interpretationssache. Schließlich ist Harms politische Beamtin, sodass man
       all ihre Aktionen als Politik verstehen könnte. Für die Grünen dürfte
       entscheidend sein, dass eine Rücktrittsforderung derzeit kaum Chancen
       hätte. "Wir wollen nicht inflationär Rücktritte fordern", sagt Montag, "es
       muss auch einen gewissen Sinn machen."
       
       Unterdessen prüft der Verteidiger eines G-8-Gegners eine
       Schadenersatzklage. Zudem setzte der Rechtsanwalt Andreas Beuth der
       Bundesanwaltschaft eine Frist zur Herausgabe von beschlagnahmten
       Gegenständen seines Mandanten, darunter Computer, Dokumente und
       Datenträger. Falls dies nicht bis zum Ende der Woche geschieht, will sich
       Beuth "weitere Schritte" überlegen.
       
       8 Jan 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Schulz
       
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