# taz.de -- Koalition schont Generalbundesanwältin: Beißhemmung gegen Harms
> Ob Razzien bei G8-Gegner oder das Verfahren gegen Andrej Holm - die
> Ermittlungen von Generalbundesanwältin Harms kassieren Rüffel um Rüffel.
> Doch nur die Linke fordert ihren Rücktritt.
(IMG) Bild: Überfordert? Generalbundesanwältin Harms
Alexander von Stahl hat es getroffen. Weil der damalige Generalbundesanwalt
nach der blutigen RAF-Festnahme von Bad Kleinen so tat, als sei alles in
Ordnung, musste der spätere Vordenker des nationalliberalen Flügels der FDP
im Sommer 1993 gehen. Monika Harms wird vorerst bleiben - trotz einer
beeindrucken Reihe von Fehlentscheidungen. Nur die Linkspartei forderte am
Montag ihren Rücktritt. Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs belegten,
dass Harms den Anforderungen ihres Amtes nicht gewachsen sei, sagt Wolfgang
Neskovic, Rechtsexperte der Linken. Daher solle sie in den politischen
Ruhestand versetzt werden.
Doch dieses Anliegen hat trotz der Pleitenserie der Bundesanwaltschaft
keine große Aussicht auf Erfolg. In der großen Koalition stimmt die SPD
zwar der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu, dass die
Bundesanwaltschaft mit ihren Aktionen gegen G-8-Gegner ihre Kompetenzen
überschritten habe. "Aber so funktioniert nun einmal der Rechtsstaat", sagt
Dieter Wiefelspütz, der innenpolitische Sprecher der SPD. Die Rolle einer
Bundesstaatsanwältin sei es, "etwas forscher vorzugehen. Und wenn das
Gericht dies korrigiert, dann wird sich Frau Harms künftig daran
orientieren." Eine Rücktrittsforderung habe derzeit "eine Erfolgsaussicht
von genau null Prozent".
Bei den Sozialdemokraten gibt es vor allem deshalb Beißhemmungen, weil
Harms von Justizministerin Brigitte Zypries berufen wurde. Man werde die
eigene Ministerin sicher nicht beschädigen, sagen SPD-Parlamentarier. Zumal
der Zeitpunkt ungünstig ist: Denn die Union profiliert sich mit immer neuen
Vorschlägen zur inneren Sicherheit und hat mit Wolfgang Schäuble einen
prominenten Minister auf diesem Gebiet. Dagegen hat die SPD im Kabinett
allenfalls Zypries zu bieten.
Ähnlich gering ist das Interesse bei den Unionsparteien, das CDU-Mitglied
Harms anzuschießen. Außerdem habe eine "zupackende Generalbundesanwältin"
wenig zu befürchten, solange nicht eklatante Fehler passierten, heißt es
aus der Fraktion. Kein Wunder, dass dem CSU-Innenexperten Hans-Peter Uhl
nur zwei Worte zu den Rücktrittsforderungen einfallen: "Alles Unsinn."
Auch die Opposition, mit Ausnahme der Linken, hält sich zurück. Zwar finden
sowohl FDP als auch Grüne die Entscheidung des Bundesgerichtshofs richtig,
"aber es passiert nun einmal, dass ein Gericht einem Staatsanwalt nicht
immer folgt", sagt Jörg van Essen, parlamentarischer Geschäftsführer der
FDP im Bundestag und selbst ein früherer Oberstaatsanwalt. Zwar habe die
Bundesanwaltschaft das geltende Recht anders interpretiert als der
Bundesgerichtshof, dabei habe sich Harms aber "an die Regeln des
Rechtsstaats" gehalten. "Die Grenze zum Rücktritt ist nicht überschritten
worden."
Doch wo genau liegt diese Grenze? "Für mich wäre der Rubikon überschritten,
wenn sich die Generalbundesanwältin offen politisch betätigen würde", sagt
Jerzy Montag, der Rechtsexperte der Grünen. Allerdings ist auch das
Interpretationssache. Schließlich ist Harms politische Beamtin, sodass man
all ihre Aktionen als Politik verstehen könnte. Für die Grünen dürfte
entscheidend sein, dass eine Rücktrittsforderung derzeit kaum Chancen
hätte. "Wir wollen nicht inflationär Rücktritte fordern", sagt Montag, "es
muss auch einen gewissen Sinn machen."
Unterdessen prüft der Verteidiger eines G-8-Gegners eine
Schadenersatzklage. Zudem setzte der Rechtsanwalt Andreas Beuth der
Bundesanwaltschaft eine Frist zur Herausgabe von beschlagnahmten
Gegenständen seines Mandanten, darunter Computer, Dokumente und
Datenträger. Falls dies nicht bis zum Ende der Woche geschieht, will sich
Beuth "weitere Schritte" überlegen.
8 Jan 2008
## AUTOREN
(DIR) Daniel Schulz
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