# taz.de -- Reichstagsbrand: Sehr später Freispruch
       
       > 75 Jahre nach dem Reichstagbrand 1993 ist der angebliche Täter Marinus
       > van der Lubbe rehabiltiert worden.
       
 (IMG) Bild: Marinus vna der Lubbe auf einem Foto vom März 1933
       
       Versuchen wir mal, die folgende Geschichte ohne Geschwurbel zu erzählen.
       Sie ist ohnehin kompliziert genug. Also: 75 Jahre nach dem Reichstagsbrand
       wird das Todesurteil gegen den damals angeklagten Marinus van der Lubbe
       aufgehoben. Nun kann sich der Niederländer darüber nicht mehr so richtig
       freuen. Der damals 24-Jährige wurde am 10. Januar 1934 wegen Hochverrats
       und Brandstiftung in Leipzig hingerichtet. Und noch etwas schmälert seine
       posthume Ehrenrettung: Viele Forscher sehen in ihm bis heute den
       Brandstifter.
       
       Zwar hat die Bundesanwaltschaft, wie am Donnerstag bekannt wurde, das
       Todesurteil bereits im Dezember aufgehoben. Das liegt aber weniger an van
       der Lubbes Unschuld, als vielmehr daran, dass sich die Richter 1933 auf
       zwei "spezifisch nationalsozialistische Unrechtsvorschriften" beriefen: die
       "Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat" und ein Gesetz, das die
       Verhängung von Todesstrafen rückwirkend erlaubte. Der Berliner Anwalt
       Reinhard Hillebrand hat den Antrag gestellt, der jetzt zur Aufhebung des
       Urteils geführt hat. Doch die Frage bleibt: War ers, oder war ers nicht?
       
       Manche Forscher halten den kommunistischen Maurer, der während seines
       Prozesses versunken auf der Anklagebank hockte, für ein Bauernopfer.
       Unmöglich habe der Augenkranke den riesigen Parlamentspalast allein
       abfackeln können. Doch ein Fakt steht dieser Sicht bis heute im Wege.
       Anwalt Hillebrand sagt es so: "Man kommt nicht darum herum, dass er vor Ort
       als Brandstifter festgenommen wurde."
       
       10 Jan 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Matthias Lohre
       
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 (DIR) Reichstag
       
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