# taz.de -- Alter als Einstellungskriterium: McDonalds verklagt
       
       > Vier Stellenbewerberinnen klagen gegen die Fastfoodkette, weil die
       > Kandidaten über 35 Jahren pauschal abgelehnt haben soll.
       
 (IMG) Bild: Dürfen Menschen über 35 ein solch exquisites Mahl servieren?
       
       BERLIN taz Ein "vollständiges und sauberes Gebiss", "keine sichtbaren
       Tattoos", "keine sichtbaren Piercings", und das Alter der potenziellen
       Bewerber "maximal 35 Jahre": Es waren haarsträubende Kriterien, die im
       "Anforderungsprofil für Crew-Mitarbeiter für McDonalds Deutschland Inc."
       verlangt wurden. Kriterien, die seit Einführung des Allgemeinen
       Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Deutschland auch juristisch als
       diskriminierend gelten und in Stellenausschreibungen rechtswidrig sind.
       
       Im Herbst 2007 hatten entsprechende Zettel in Hamburger Arbeitsagenturen
       ausgelegen. Die Fastfoodkette McDonalds muss sich deswegen jetzt in
       verschiedenen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg verantworten.
       McDonalds, so fordern vier abgelehnte Bewerberinnen, solle ihnen
       Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zahlen. Doch das vermeintliche
       "Anforderungsprofil" war offenbar nur ein Fake. McDonalds Deutschland
       jedenfalls bestreitet, Urheber oder Initiator einer solchen Anzeige zu
       sein.
       
       Dessen ungeachtet wird am heutigen Montag vor dem Arbeitsgericht Hamburg
       verhandelt. Ins Rollen gebracht haben die Verfahren vier arbeitssuchende
       Frauen, alle jenseits der 35. Sie hatten die Jobangebote im vorigen Herbst
       in Hamburger Zweigstellen der Arbeitsagentur oder bei "team arbeit Hamburg"
       entdeckt und sich daraufhin bei McDonalds Deutschland beworben.
       
       Alle vier erhielten ohne Angabe von Gründen Absagen von McDonalds
       Deutschland, Regionales Servicecenter Nord. Daraufhin klagten sie. Es geht
       um Summen um die 4.000 Euro pro Frau. Peanuts, könnte man meinen. Doch für
       McDonalds geht es um den Ruf. "Wir überlegen weitere Schritte, sollte
       jemand versucht haben, McDonalds zu schaden", droht ein
       Unternehmenssprecher.
       
       An der Echtheit des Anforderungsprofils hatten die Klägerinnen wenig
       Zweifel. Warum sollte ein Unternehmen Absagen auf ein Stellenprofil
       verschicken, fragt der Hamburger Arbeitsrechtler Klaus Bertelsmann, mit dem
       es angeblich nichts zu tun hat? McDonalds müsse nun beweisen, dass die
       Absagen andere Gründe als das Alter der Bewerberinnen gehabt hätten. Und
       zwar unabhängig von dem konkreten Anforderungsprofil.
       
       Einfach scheint die Sache nicht zu sein. McDonalds, regelmäßig auf der
       Suche nach Servicepersonal, schickt nach eigenen Angaben einmal monatlich
       Profile an die Bundesagentur für Arbeit. Entsprechend sei die
       Bewerbungsflut. Aufgrund seines Alters werde niemand abgelehnt, beteuert
       der Sprecher. Im Jahr 2007 seien in McDonalds-Betrieben in Hamburg und
       Hannover 58 Mitarbeiter eingestellt worden, die das 35. Lebensjahr schon
       überschritten hätten. Das entspreche mehr als zehn Prozent aller
       Einstellungen.
       
       Die lokalen Arbeitsagenturen und "team arbeit Hamburg" versichern, das
       diskriminierende Papier weder verfasst noch im Auftrag Dritter in ihren
       Räumen ausgelegt zu haben. "Da wollten sich eventuell Leute einen bösen
       Scherz erlauben", vermutet ein Sprecher von "team arbeit".
       
       Allein Schriftbild und Format widersprächen den Stellenausschreibungen, die
       die Hamburger Arbeitsagenturen und "team arbeit" auf Wunsch von Firmen
       formulierten und verbreiteten. Tatsächlich enthält das umstrittene Dokument
       weder Referenznummer noch Datum, geschweige denn eine ausführliche
       Stellenbeschreibung oder den gewünschten Eintrittstermin.
       
       Dass die Klagen zugelassen wurden, erklärt eine Gerichtssprecherin mit dem
       "Diskriminierungstatbestand in der Stellenausschreibung". Was aber, wenn
       sie gar nicht McDonalds zuzurechnen ist? "Diese Frage dürfte Gegenstand des
       Verfahrens werden", seufzt die Sprecherin. Terminiert ist die Verhandlung
       bis April. HEIKE HAARHOFF
       
       28 Jan 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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