# taz.de -- Europa: "Abschiebung nur in besonders harten Fällen"
       
       > Im Prinzip dürfen sich EU-Bürger in jedem Mitgliedsstaat niederlassen,
       > sagt Ephim Grosman vom Europäischen Informationszentrum. Arbeitslose
       > müssen belegen, dass sie genug Geld für den Lebensunterhalt haben.
       
       taz: Herr Grosman, was bedeutet "Freizügigkeit"? 
       
       Ephim Grosman: Freizügigkeit ist das Recht eines jeden EU-Bürgers, in jedem
       Mitgliedsstaat unter gleichen Bedingungen wie einheimische Arbeitskräfte
       tätig zu sein, zu leben und in den Genuss der sozialen Vergünstigungen des
       Aufenthaltsorts zu kommen.
       
       Wann und wo müssen in Berlin lebende EU-Bürger ihren Wohnsitz anmelden? 
       
       Eine Einreise und ein Kurzaufenthalt sind visumfrei. Hat man vor, sich
       länger als drei Monate in Deutschland aufzuhalten, gilt auch für EU-Bürger
       die allgemeine Meldepflicht. Außerdem sollte man sich eine
       Freizügigkeitsbescheinigung ausstellen lassen.
       
       Wo bekommt man die? 
       
       Die Freizügigkeitsbescheinigung gilt als Nachweis über das
       gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht. Man erhält sie nach Vorlage des
       Personalausweises und Abgabe einer Erklärung bei der Ausländerbehörde.
       Meistens wird dies zusammen mit der polizeilichen Meldung im
       Einwohnermeldeamt erledigt.
       
       Aber arbeiten dürfen in Deutschland alle EU-Bürger, solange sie wollen? 
       
       Einschränkungen gibt es momentan noch für Menschen aus den neuen
       Mitgliedsstaaten. Diese dürfen eine unselbstständige Beschäftigung nur mit
       Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit ausführen. Diese Übergangsregelung
       betrifft nicht Malta und Zypern.
       
       Gibt es für Selbstständige und Arbeitslose Sonderregeln? 
       
       Eine selbstständige Tätigkeit bedarf keiner Arbeitserlaubnis, muss jedoch
       bei der Gewerbemeldestelle oder beim Ordnungsamt angemeldet werden. Als
       Arbeitsloser muss man belegen können, dass man über ausreichende
       Existenzmittel, also monatlich mindestens 345 Euro plus Miete und
       Krankenversicherungsschutz, verfügt.
       
       Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe? 
       
       Ob man berechtigt ist, wird überprüft und individuell entschieden. Als
       Arbeitsuchender, direkt nach der Einreise, hat man keinen Anspruch.
       
       Muss ausreisen, wer nicht für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann? 
       
       Wenn man keinen Anspruch auf Sozialhilfe beziehungsweise ALG II hat und
       auch nicht selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, besteht die
       Möglichkeit der freiwilligen Ausreise.
       
       Und wenn er nicht freiwillig geht, darf der deutsche Staat einen EU-Bürger
       dann in sein Herkunftsland abschieben? 
       
       Eine Abschiebung darf nur in besonders harten Fällen, in denen die
       öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit betroffen ist, erfolgen.
       
       Ist die Aufenthaltsdauer in Deutschland begrenzt? 
       
       Nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts erwirbt man automatisch das
       Daueraufenthaltsrecht.
       
       5 Feb 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nina Apin
       
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