# taz.de -- Straßenumbenennung: Dutschke-Straße im April rechtskräftig?
> 40 Jahre nach dem Attentat auf Rudi Dutschke entscheidet ein Gericht, ob
> in Berlin eine Straße nach dem Studentenführer benannt werden darf.
(IMG) Bild: In einigen Stadtplänen schon eingezeichnet: Die Kreuzung Dutschke-, Ecke Springer
Das Oberverwaltungsgericht Berlin wird im April entscheiden, ob die
Rudi-Dutschke-Straße in Kreuzberg rechtskräftig wird. Das teilte das
Gericht auf Anfrage der taz mit. Der Antrag auf Zulassung einer Berufung
durch eine von der Axel Springer AG angeführte Anwohnergemeinschaft ist die
letzte Möglichkeit, die bereits beschlossene Umbenennung eines Teils der
Kochstraße zu verhindern.
Im April will der zuständige Richter bekannt geben, ob er den Antrag
zulässt oder ablehnt. Lehnt er ihn ab, ist die Dutschke-Straße
rechtskräftig. Sie wird dann auf die Axel-Springer-Straße stoßen, in der
auch die Axel Springer AG ihren Sitz hat.
Dutschke ist eine der Symbolfiguren der gesellschaftlichen Protestbewegung
von 1968. Am 11. April diesen Jahres jährt sich zum 40. Mal der Tag, an dem
der von Springers Bild-Zeitung inspirierte Arbeiter Josef Bachmann den
Studentenführer mit drei Kugeln niederstreckte. Dutschke starb 1979 an den
Spätfolgen des Attentats.
Zu Dutschkes 25. Todestag hatte die taz Ende 2004 vorgeschlagen, die
Kochstraße nach dem Studentenführer zu benennen. Die
Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg hatte die Initiative
aufgegriffen und die Umbenennung mit Stimmen von Grünen und Linkspartei
beschlossen. Zwar hatte die CDU versucht, die Dutschke-Ehrung durch ein
Bürgerbegehren zu verhindern. Doch bei einem Bürgerentscheid im Januar 2007
stimmten 57 Prozent der Wähler für Dutschke.
Seither steht der Umbenennung nur noch die Klage einer Anwohnerinitiative
im Weg. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Klage von Springer und Co.
bereits im Mai 2007 abgewiesen. Die Namensänderung sei weder willkürlich
gewesen, noch habe sie Grundrechte der Anlieger verletzt, argumentierten
die Richter. Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen
wiederum legte die Anwohnerinitiative Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht ein.
13 Feb 2008
## AUTOREN
(DIR) Peter Unfried
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