# taz.de -- Straßenumbenennung: Dutschke-Straße im April rechtskräftig?
       
       > 40 Jahre nach dem Attentat auf Rudi Dutschke entscheidet ein Gericht, ob
       > in Berlin eine Straße nach dem Studentenführer benannt werden darf.
       
 (IMG) Bild: In einigen Stadtplänen schon eingezeichnet: Die Kreuzung Dutschke-, Ecke Springer
       
       Das Oberverwaltungsgericht Berlin wird im April entscheiden, ob die
       Rudi-Dutschke-Straße in Kreuzberg rechtskräftig wird. Das teilte das
       Gericht auf Anfrage der taz mit. Der Antrag auf Zulassung einer Berufung
       durch eine von der Axel Springer AG angeführte Anwohnergemeinschaft ist die
       letzte Möglichkeit, die bereits beschlossene Umbenennung eines Teils der
       Kochstraße zu verhindern.
       
       Im April will der zuständige Richter bekannt geben, ob er den Antrag
       zulässt oder ablehnt. Lehnt er ihn ab, ist die Dutschke-Straße
       rechtskräftig. Sie wird dann auf die Axel-Springer-Straße stoßen, in der
       auch die Axel Springer AG ihren Sitz hat.
       
       Dutschke ist eine der Symbolfiguren der gesellschaftlichen Protestbewegung
       von 1968. Am 11. April diesen Jahres jährt sich zum 40. Mal der Tag, an dem
       der von Springers Bild-Zeitung inspirierte Arbeiter Josef Bachmann den
       Studentenführer mit drei Kugeln niederstreckte. Dutschke starb 1979 an den
       Spätfolgen des Attentats.
       
       Zu Dutschkes 25. Todestag hatte die taz Ende 2004 vorgeschlagen, die
       Kochstraße nach dem Studentenführer zu benennen. Die
       Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg hatte die Initiative
       aufgegriffen und die Umbenennung mit Stimmen von Grünen und Linkspartei
       beschlossen. Zwar hatte die CDU versucht, die Dutschke-Ehrung durch ein
       Bürgerbegehren zu verhindern. Doch bei einem Bürgerentscheid im Januar 2007
       stimmten 57 Prozent der Wähler für Dutschke.
       
       Seither steht der Umbenennung nur noch die Klage einer Anwohnerinitiative
       im Weg. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Klage von Springer und Co.
       bereits im Mai 2007 abgewiesen. Die Namensänderung sei weder willkürlich
       gewesen, noch habe sie Grundrechte der Anlieger verletzt, argumentierten
       die Richter. Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen
       wiederum legte die Anwohnerinitiative Beschwerde beim
       Oberverwaltungsgericht ein.
       
       13 Feb 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Unfried
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA