# taz.de -- Prozess gegen Mutter von toten Babys: "Ich bin mir selbst ein Fragezeichen"
       
       > In einem neuen Prozess spricht eine Mutter erstmals darüber, warum sie
       > neun ihrer Babys sterben ließ. An die Taten könne sie sich aber nicht
       > erinnern.
       
 (IMG) Bild: Im ersten Prozess 2006 sagte die Angeklagte nichts.
       
       FRANKFURT (ODER) taz Sabine H. hat jetzt viel Gelegenheit zu grübeln. "Wenn
       man etwas in der JVA hat, ist das Zeit", sagte die 42-Jährige, die seit
       zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzt. Wirklich weitergebracht habe
       sie das aber nicht bei der Frage, warum sie neun ihrer dreizehn Kinder
       sterben ließ. "Ich bin mir selbst ein Fragezeichen", sagte sie am
       Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt (Oder).
       
       Zum zweiten Mal muss sich Sabine H. jetzt vor den Richtern verantworten.
       Anders als beim ersten Prozess sagt sie nun umfassend aus.
       
       Die Fakten selbst sind klar: Sabine H. hat zwischen 1988 und 1998 neun
       Kinder zur Welt gebracht und ließ sie sterben. Sie hat die Babys nach der
       Geburt nicht versorgt. Die toten Kinder versteckte sie in einer
       Plastikwanne, in Eimern, in einem Aquarium und in einem Wäschekorb. Die
       Behältnisse standen zunächst auf dem Balkon, später auf dem Grundstück der
       Mutter.
       
       Dort wurden die Leichen dann zufällig entdeckt. Der Vater der toten Kinder
       musste sich bisher vor Gericht nicht verantworten. Er hatte angegeben,
       nicht bemerkt zu haben, dass seine Frau schwanger war und Kinder geboren
       hatte. Am Donnerstag machte die Angeklagte jedoch Andeutungen, dass ihr
       Mann doch etwas geahnt haben könnte.
       
       Mitte 2006 wurde Sabine H. wegen Totschlags in acht Fällen zu 15 Jahren
       Haft verurteilt. Der Fall eines 1988 geborenen Kindes ist verjährt. Der
       Anwalt legte Berufung ein und der Bundesgerichtshof (BGH) gab ihm im März
       2007 teilweise Recht. Den Schuldspruch an sich - Totschlag durch
       Unterlassen - stellte der BGH nicht in Frage. Jedoch habe das Gericht nicht
       ausreichend geprüft, ob die Angeklagte überhaupt voll schuldfähig sei. Er
       verwies das Verfahren an das Frankfurter Landesgericht zurück. Dort
       richtete sich das Augenmerk zunächst auf einen Punkt: Wie sehr hat ihr
       ständiges Trinken die Mutter beeinflusst. Stark, so der Tenor ihrer
       Aussage. Sie zeichnet das Selbstbild einer Frau, die Kinder hat, bevor sie
       selbst richtig erwachsen ist, und sich mehr und mehr in den Alkohol
       flüchtet. An die Taten selbst könne sie sich nicht erinnern. Ein neuer
       Gutachter soll nun über ihre Schuldfähigkeit urteilen. Der Prozess wird am
       28. Februar fortgesetzt.
       
       14 Feb 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Cosima Schmitt
       
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