# taz.de -- Todesstrafe aufgehoben: Abu-Jamal wird nicht hingerichtet
       
       > Das Urteil gegen den bekanntesten Todeszellenkandidat der USA wird
       > abgemildert: Ein US-Gericht hebt die Todesstrafe gegen den schwarzen
       > Bürgerrechtler Mumia Abu-Jamal auf.
       
 (IMG) Bild: Überstand bereits zwei Hinrichtungstermine: Mumia Abu-Jamal.
       
       WASHINGTON afp/taz Mumia Abu-Jamal, einer der bekanntesten Gefangenen
       Amerikas, wird nicht hingerichtet. Das entschied am Donnerstag ein
       US-Berufungsgericht, dass das Todesurteil gegen den US-Journalisten aufhob.
       Die Verurteilung wegen Mordes an einem Polizisten wurde aber aufrecht
       erhalten.
       
       Die Geschichte, um die sich der Fall Abu-Jamal seit mehr als 25 Jahren
       dreht ist diese: In der Nacht zum 9. Dezember 1981 hielt der schwarze
       Journalist und Taxifahrer Abu-Jamal seinen Wagen auf einer Straße
       Philadelphias an, um seinem jüngeren Bruder zu helfen, der geschlagen wurde
       - von dem weißen Polizisten Daniel Faulkner. Was dann folgte, bleibt
       wahrscheinlich für immer unklar. Abu-Jamal selbst sagt, er könne sich an
       nichts erinnern, weil er selbst von einer Kugel getroffen wurde. Am 3. Juli
       1982 wurde Abu-Jamal des Mordes an Faulkner für schuldig befunden und zum
       Tode verurteilt.
       
       Der Fall Abu-Jamal wurde in den folgenden Jahren zum Paradigma einer
       Anklage von Menschenrechtlern und Anwälten: Abu-Jamal sei wegen seines
       Engagements bei den Black Panthers verurteilt worden. Die US-Justiz sei
       rassistisch, mittellose Angeklagte erhielten keinen fähigen Rechtsbeistand,
       Indizien würden manipuliert. Daran schloss sich die Forderung nach
       Abschaffung der Todesstrafe an.
       
       Zur Wiederaufnahme des Verfahrens hatte Abu-Jamal später allerdings
       hervorragende Anwälte. Sein Rechtsanwalt Len Weinglass aus einer berühmten
       New Yorker Kanzlei tourt seit vielen Jahren durch die Welt, sprach in
       Deutschland ebenso in Autonomen-Zentren zu Linksradikalen wie im Gebäude
       des Spiegel zu Journalisten. Abu-Jamal selbst veröffentlichte seit Mitte
       der 90er-Jahre mehrere Bücher, das bekannteste dürfte "Aus der Todeszelle"
       sein.
       
       Zweimal waren bereits Hinrichtungstermine angesetzt, wurden dann aber
       wieder aufgeschoben - zuletzt im Jahr 1999. Im Dezember 2001 hob ein
       Bundesrichter in Philadelphia wegen schwerer Verfahrensfehler das
       Todesurteil auf. Die Staatsanwaltschaft beantragte sofort die erneute
       Verhängung. Mit der am Donnerstag verkündeten Entscheidung des
       US-Berufungsgerichts hat Staatsanwaltschaft hat nun die Möglichkeit, vor
       einem Geschworenengericht erneut die Todesstrafe gegen den Inhaftierten zu
       beantragen. Sollte sie darauf verzichten, würde Abu-Jamals Strafmaß
       automatisch in lebenslange Haft umgewandelt.
       
       27 Mar 2008
       
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