# taz.de -- Urteil im Prozess um neun tote Babys: Mutter erhält Höchststrafe
       
       > Die Frau, die neun ihrer Babys sterben ließ, muss für 15 Jahre in Haft.
       > Gericht sieht sie als voll schuldfähig an.
       
 (IMG) Bild: Die Richter stellten die volle Schuldfähigkeit von Sabine H.
       
       FRANKFURT (ODER) taz/dpa Sabine H. muss nun doch für 15 Jahre ins
       Gefängnis. Mit seinem Urteil folgte das Landgericht in Frankfurt (Oder) dem
       Antrag der Staatsanwältin. Sie hatte die Mutter von neun toten Babys als
       "voll schuldfähig" eingestuft. Der Versuch des Anwalts, das Strafmaß zu
       senken, ist gescheitert.
       
       Die 42-Jährige stand zum zweiten Mal vor Gericht. 2006 wurde sie zu 15
       Jahren Haft verurteilt - weil sie acht Kinder unversorgt sterben ließ. Ein
       weiterer Todesfall ist verjährt. Im Februar begann vor dem Frankfurter
       Landgericht der Berufungsprozess. Er kreiste um die Frage, ob die Mutter
       voll schuldfähig war.
       
       2007 hatte der Bundesgerichtshof zwar den Schuldspruch wegen Totschlags
       bestätigt. Es hätte aber stärker geprüft werden müssen, wie sich Sabine H.s
       Alkoholsucht ausgewirkt habe - und ob sie psychisch ganz gesund sei. Die
       beiden Gutachter allerdings, die Sabine H. beurteilt hatten, stuften die
       42-Jährige als voll schuldfähig ein. Ihr Anwalt sah das anders: Man könne
       "nicht ausschließen, dass sie vermindert schuldfähig war". Er forderte, das
       Strafmaß deutlich herabzusetzen. Das Gericht aber blieb bei der
       Höchststrafe, die für Totschlag verhängt wird.
       
       Am Montag noch hatte der Anwalt versucht, das Verfahren aufzuhalten. Sein
       Argument: Die Rolle des Kindsvaters ist nicht abschließend geklärt. War er
       wirklich so unwissend, wie er ausgesagt hat? Jetzt im zweiten Prozess hat
       Sabine H. ihren Mann belastet. Gerade laufen die Ermittlungen. Die
       Ergebnisse sind nach Ansicht des Anwalts auch für seine Mandantin relevant.
       Denn an ihnen hängt, ob ein Argument noch gilt: dass Sabine H. bei den
       Geburten geistig klar gewesen sein muss. Sonst hätte sie nicht so sorgsam
       die Leichen verbergen können, dass nicht einmal ihr Mann etwas bemerkt hat.
       Das Gericht indes lehnte den Aufschub ab.
       
       8 Apr 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Cosima Schmitt
       
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