# taz.de -- Stammzellendebatte: Mein Ei gehört mir
       
       > Die Forschung mit embryonalen Stammzellen muss streng reglementiert
       > bleiben. Sonst könnten Frauen zu "Rohstofflieferantinnen" für Eizellen
       > oder Embryonen werden.
       
 (IMG) Bild: Die Eizellen werden tiefgefroren in flüssigem Stickstoff zwischengelagert
       
       Embryonale Stammzellforschung hat massive Auswirkungen auf Frauen und deren
       Gesundheit. Dies geht in der aktuellen Debatte über den Import von
       embryonalen Stammzellen meist unter, da die Heilsversprechen und
       Lebensschutzargumente im Vordergrund stehen.
       
       Bei einer Änderung der Stichtagsregelung geht es angeblich nur darum, neue
       embryonale Stammzellen importieren zu dürfen, die von "überzähligen"
       tiefgefrorenen Embryonen in anderen Ländern stammten. Deshalb hätte der Ruf
       nach neuen embryonalen Stammzellen hierzulande nichts zu tun mit einer
       Benutzung von Frauen als "Rohstofflieferantinnen" für die Forschung. Doch
       stimmt das wirklich?
       
       Die embryonale Stammzellforschung ist eng mit der Fortpflanzungsmedizin
       verknüpft. Ohne künstliche Befruchtung gäbe es keine "überzähligen"
       Embryonen. Schon bei der Einführung der In-vitro-Fertilisation (IVF), also
       der Befruchtung außerhalb des Körpers, wurde vor dem Missbrauch der neuen
       Technik gewarnt. Kritiker fürchteten, dass Forscher Interesse sowohl an
       Eizellen als auch an den Embryonen haben könnten - und dass Frauen mit
       höheren Dosen gesundheitsgefährdender Hormone behandelt würden, damit sie
       zusätzlich Eizellen für die Forschung produzierten. Aus gutem Grund ist
       darum im deutschen Embryonenschutzgesetz nicht nur die Herstellung von
       Embryonen für Forschungszwecke, sondern auch die Eizellspende verboten.
       
       Anders als bei einer Blut- oder einer Spermaspende ist die Gewinnung von
       Eizellen für die Frauen ein gesundheitsgefährdender Eingriff. Sowohl die
       Hormonstimulation als auch der operative Eingriff, bei dem die Eizellen
       entnommen werden, können zu (lebens-)gefährlichen Nebenwirkungen führen.
       
       Welche Entwicklungen im Bereich der embryonalen Stammzellforschung und
       Fortpflanzungsmedizin möglich sind, wenn es keine rechtlichen
       Einschränkungen gibt, zeigt ein Blick in Länder wie Großbritannien, Spanien
       oder die USA. Dort existiert ein immer engeres Zusammenspiel zwischen der
       embryonalen Stammzellforschung und der Fortpflanzungsmedizin - mit der
       Möglichkeit, gezielt überzählige Embryonen oder Eizellen für die Forschung
       zu schaffen. Im Zuge dessen wird der Ruf nach "frischen" Embryonen immer
       lauter. Tiefgefrorene "überzählige" Embryonen seien zu alt und das Auftauen
       gefährde die Erfolge der embryonalen Stammzellforschung, lauten die Klagen.
       
       Bei der Anhörung zur Stammzellforschung im Deutschen Bundestag berichtete
       die Professorin Regine Kollek, Mitglied im Deutschen Ethikrat, dass in
       Großbritannien und Spanien inzwischen sogenannte "Egg-sharing"-Programme
       existieren. Frauen erhalten hier einen erheblichen Preisnachlass auf ihre
       IVF-Behandlung - wenn sie dazu bereit sind, frische, zusätzlich erzeugte
       und in diesem Sinne "überzählige" Embryonen oder Eizellen aus ihrer eigenen
       IVF-Behandlung für die Stammzellenforschung abzugeben. Im
       "Egg-sharing"-Programm, das 2007 in Glasgow gestartet wurde, bekommen
       Frauen für die Eizellspende einen Preisnachlass von fast 2.000 Pfund.
       Inzwischen hat die britische Fortpflanzungsbehörde ihre Regeln so weit
       geändert, dass sogar die Eizellspende von Frauen für die Stammzellforschung
       zulässig ist, selbst wenn die Frau sich keiner künstlichen Befruchtung
       unterzieht. Auch in Spanien ist die Eizell- und Embryonenspende für die
       Forschung inzwischen erlaubt. Frauen erhalten dafür eine "Entschädigung"
       von rund 1.000 Euro.
       
       Ist es denkbar, dass eine Verschiebung oder Streichung des Stichtages es
       ermöglichen soll, dass embryonale Stammzelllinien nach Deutschland
       importiert werden, die nicht aus tiefgefrorenen, sondern aus "frischen" und
       bezahlten Embryonen entwickelt wurden? Auszuschließen ist es jedenfalls
       nicht. Das derzeit gültige Stammzellgesetz schreibt vor, dass bloß
       embryonale Stammzellen aus "überzähligen" Embryonen importiert werden
       dürfen, dass die Einwilligung der Eltern oder nur der Frau zur Verwendung
       des Embryos für die Stammzellforschung vorliegen muss und dass keine
       direkte Bezahlung erfolgt sein darf.
       
       Doch "überzählig" ist nicht gleichzusetzen mit zufällig übriggeblieben,
       sondern kann auch zusätzlich erzeugt sein für Forschungszwecke. Die Frage,
       ob die "Entschädigung" als Bezahlung im Sinne des Stammzellgesetzes
       angesehen oder wenigstens von der zuständigen Stammzellkommission
       nachgeprüft wird, darf bezweifelt werden.
       
       Immer wieder wird von konservativer und christlicher Seite suggeriert, dass
       man auch gegen Abtreibung eintreten müsse, wenn man sich für den Schutz von
       Embryonen bei der Stammzellforschung einsetze. Diese Gleichsetzung ist
       falsch. Bei der Abtreibung geht es um eine schwierige Konfliktsituation
       einer Frau. Ihr eigenes zukünftiges Leben und das in ihr wachsende Leben
       des Embryos stehen dabei in direktem Konflikt. Der Bundestag hat 1995 nach
       langer und verantwortungsbewusster Diskussion eine Mehrheit für die
       Regelungen des § 218 gefunden. Die grundsätzliche Schutzwürdigkeit des
       Embryos steht dabei - so sieht es auch das Bundesverfassungsgericht - nicht
       zur Disposition. Anders ist es bei der Stammzellforschung. Dort handelt es
       sich um den fremdnützigen Zugriff auf einen Embryo durch Forscherinnen und
       Forscher. Sie wollen den Embryo für ihre Interessen benutzen - und die
       sind, wie man am Beispiel des Patentanspruchs des deutschen
       Stammzellforschers Oliver Brüstle sieht, durchaus auch wirtschaftlicher
       Natur.
       
       Deshalb gilt es den vor rund fünf Jahren gefundenen Kompromiss in der
       Stammzellforschung zu bestätigen. Denn er macht Grundlagenforschung
       möglich, lässt aber keine weitere Vernichtung oder Herstellung von
       Embryonen zu Forschungszwecken zu. Seit der Verabschiedung dieses
       Kompromisses wurden keine überzeugenden neuen ethischen, rechtlichen oder
       wissenschaftlichen Argumente vorgelegt, die eine Änderung des
       Stammzellgesetzes ausreichend begründen. Heute wie damals gibt es keine
       Aussicht darauf, dass embryonale Stammzellen zur Therapie von Krankheiten
       eingesetzt werden können. Versuche mit adulten Stammzellen hingegen geben
       diesbezüglich durchaus Anlass zur Hoffnung.
       
       Auch wenn einige Forscherinnen und Forscher immer wieder behaupten, dass
       die in Deutschland zugelassenen embryonalen Stammzellen kontaminiert und
       genetisch verändert seien und Grundlagenforschung damit unmöglich machten,
       entspricht dies nicht den derzeit bekannten wissenschaftlichen Tatsachen.
       Forschungsprojekte anderer Länder, die mit genau jenen Stammzelllinien
       arbeiten, die in Deutschland verfügbar sind, belegen dies. Bei einer
       weiteren Öffnung des Stammzellgesetzes besteht die Gefahr, dass Embryonen,
       die gezielt zu Forschungszwecken erzeugt und "verbraucht" wurden, auch in
       Deutschland verwendet werden. Damit würden Frauen nicht nur in europäischen
       Ländern immer stärker zur Lieferung des "Rohstoffs" Eizellen gedrängt. Und
       das ist inakzeptabel.
       
       10 Apr 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Biggi Bender
 (DIR) Priska Hinz
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Eizellspende
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Transnationaler Reproduktionstourismus: Für die Eizellspende ins Ausland
       
       Hierzulande ist sie verboten. Um mittels einer Eizellspende einen
       Kinderwunsch erfüllen zu können, müssen Betroffene ins Ausland fahren.
       
 (DIR) Bundestag erleichtert Forschung: Frische Zelllinien im Angebot
       
       Den Stichtag um gut fünf Jahre nach hinten verschoben: Nach kontroverser
       Debatte erleichtert der Bundestag die embryonale Stammzellforschung.