# taz.de -- Studentin klagt Gleichbehandlung ein: Wohnung wegen Hautfarbe gekündigt
       
       > Einer dunkelhäutigen Studentin und ihrer Tochter wurde aus rassistischen
       > Gründen die Wohnung gekündigt. Nun klagt sie - und beruft sich auf das
       > Gleichbehandlungsgesetz.
       
 (IMG) Bild: Würde gekündigt, weil einige Nachbarn "nicht mit ihrer Hautfarbe einverstanden" waren: Natasha Kelly.
       
       OSNABRÜCK taz So offen und ehrlich gibt selten jemand Rassismus zu: "Die
       Begründung für die Kündigung liegt darin, dass einige Mitmieter des
       Wohnhauses mit Ihrer Herkunft und Hautfarbe und mit Ihrer persönlichen
       Situation als Alleinerziehende nicht einverstanden sind." Mit diesen Worten
       teilte der Vermieter Natasha Kelly und ihrer kleinen Tochter mit, dass sie
       ihre Wohnung in Osnabrück los war. Sie klagt nun und könnte damit einen
       Präzedenzfall schaffen.
       
       Bevor die 34-jährige Studentin dieses Schreiben Mitte Dezember 2007 las,
       hatte der ebenfalls mit ihr im Haus lebende Vermieter F. ein fast
       freundschaftliches Verhältnis zu ihr und ihrem 12-jährigen Kind gehabt.
       Doch zwei Bewohner des Sechs-Parteien-Miethauses in der Innenstadt hätten
       ihn so sehr unter Druck gesetzt, dass er Kelly habe hinauswerfen müssen,
       sagt F. heute. "Dass man mir wegen meiner Hautfarbe die Wohnung nicht
       vermietet, kenne ich schon", sagte Kelly. "Aber dass man mich deswegen
       nachträglich wieder rausschmeißt, ist mir noch nie passiert" Ihre Anwältin
       halt die Begründung des Vermieters für eine Farce. "Wer ist der Chef im
       Haus?", fragt Simone Singer. "Ich glaube, dass hier einfach abwertendes
       Gedankengut vorhanden ist. So geht man nicht mit anderen Menschen um!"
       
       Auf 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz klagt die junge Frau nun.
       Das wird sehr wahrscheinlich einen Präzedenzfall für die Anwendung des seit
       August 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes schaffen. Laut
       dem Gesetz darf niemand wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts, einer
       Behinderung, des Alters, der Religion und der Weltanschauung oder sexuellen
       Identität benachteiligt werden. Rechtsanwältin Singer betont die
       Einzigartigkeit des Falles: "Das hat es noch nie gegeben, dass jemand
       diskriminierendes Gedankengut so offen preisgibt!".
       
       Inzwischen haben sich die Kellys eine neue Wohnung gesucht. "Ich selbst
       wäre da wohnen geblieben und hätte den Kampf bis zu Ende durchgekämpft",
       sagt Kelly. "Aber ich wollte meine Tochter nicht in einem rassistischen
       Umfeld aufwachsen lassen." Einfach war der Umzug trotzdem nicht. Auch beim
       Finden der neuen Wohnung hatte Kelly mit Vorurteilen von Vermietern zu
       kämpfen, die sie für eine Mietnomadin hielten. Über zwei Monate musste sie
       ohne Telefon- und Internetanschluss auskommen und das obwohl sie gerade
       ihre Doktorarbeit schreibt.
       
       Mit der schwierigen Situation dunkelhäutiger Einwanderer hat sich die in
       London geborene und dann in Deutschland aufgewachsene Afro-Britin schon
       während ihres Studiums der Kommunikationswissenschaften beschäftigt. Sie
       publizierte im Sommer 2007 die erste deutsche Zeitschrift für Afrokultur -
       das X-Magazin. Zu den Autoren zählte unter anderem der südafrikanische
       Bürgerrechtler Denis Goldberg. Sie betrachtet Deutschland als ihre Heimat
       und wollte etwas für die Verständigung der Deutschen mit den
       afrikanischstämmigen Zuwanderern tun. "Wir Afros sind ein Teil dieser
       Gesellschaft", sagt Kelly. In Osnabrück haben das einige Menschen offenbar
       noch nicht begriffen.
       
       13 Apr 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sigrid Lehmann
       
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