# taz.de -- Frau klagt wegen Benachteiligung: "Da hat es mir gereicht"
       
       > Silke K. wurde bei einer Beförderung übergangen, obwohl sie viel länger
       > im Betrieb war als der männliche Konkurrent. Doch wie belegt man
       > Diskriminierung?
       
 (IMG) Bild: Zum Ausflippen: gleiche Arbeit, weniger Lohn als die Kollegen - und dann auch noch bei der Beförderung übergangen werden.
       
       BERLIN taz Schon seit Längerem wusste Silke K., dass ihr Unrecht geschah.
       Die 46-Jährige leitet die Personalabteilung einer Verwertungsgesellschaft
       in Berlin, ihr Kollege, Herr. R., machte den gleichen Job in München.
       Obwohl sieben Jahre kürzer im Betrieb als sie, bekam R. ein höheres Gehalt.
       Als er auch noch bei einer Beförderung bevorzugt und sie nicht einmal
       gefragt wurde, "da reichte es mir", erzählt K. und zog vor Gericht.
       
       K. vermutet eine Diskriminierung als Frau und beruft sich dabei auf das
       Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Anfang 2007 in Kraft trat.
       Das erste Problem "besteht darin, den Anfangsverdacht der
       Ungleichbehandlung zu belegen", erklärt Klaus Michael Alenfelder, Anwalt
       von K. und Experte für das AGG. Denn erst wenn ein Anfangsverdacht vom
       Gericht festgestellt wird, steht der Arbeitgeber in der Bringschuld,
       ausführlich zu beweisen, dass er den männlichen Bewerber aus fachlichen
       Gründen vorgezogen hat.
       
       K. wusste zwar aufgrund ihrer Tätigkeit als Personalverantwortliche, dass
       R. besser bezahlt wurde als sie. Diese internen Kenntnisse aber konnte sie
       vor Gericht so nicht verwenden. Um einen Anfangsverdacht zu belegen, berief
       sich ihr Anwalt Alenfelder daher auf Statistiken. Bei der
       Verwertungsgesellschaft arbeiten zu 80 Prozent Frauen. Aber in den oberen
       Etagen sitzen ausschließlich Männer. Dieses rechnerische Ungleichgewicht in
       den Führungsjobs, das den Geschlechterverhältnissen in der
       Gesamtbelegschaft so krass entgegensteht, "macht wahrscheinlich, dass in
       dem Unternehmen aufgrund des Geschlechtes diskriminiert wird", erklärt der
       Anwalt.
       
       In den USA werden solche Wahrscheinlichkeitsrechnungen als Indiz längst
       akzeptiert, berichtet Alenfelder. Das Berliner Arbeitsgericht aber lehnte
       dies in erster Instanz ab. Die Vorlage von Statistiken sei "kein
       ausreichendes Indiz für die Glaubhaftmachung eines Verdachts auf
       Diskriminierung", urteilte der Richter.
       
       "Solange die Statistik als Indiz nicht anerkannt ist, wird es schwierig,
       Diskriminierung nachzuweisen", sagt Alenfelder. Denn nur in seltenen Fällen
       erklären Arbeitgeber offen, dass sie Frauen Leitungsfunktionen nicht
       zutrauen.
       
       Auch die Geschäftsführung der Verwertungsgesellschaft hatte fachliche
       Gründe angeführt, warum R. befördert worden war: Er hatte angeblich mehr
       Erfahrung in der Personalentwicklung, arbeitete 40 Stunden in der Woche und
       nicht nur 35 Stunden wie Silke K. Das Gericht urteilte, dass R. als
       "Jurist" auch besser geeignet war, die bundesweite Personalführung zu
       übernehmen als K., die graduierte Betriebswirtin ist. Ein peinlicher Irrtum
       des Richters: R. ist kein Jurist, sondern ebenfalls Betriebswirt.
       
       Nun geht der richterlich schlampig bearbeitete Fall in die nächste Instanz:
       vor das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. "Ich gehe notfalls bis zum
       Europäischen Gerichtshof", sagt K. Im Unternehmen will sie bleiben.
       Betriebsrat und MitarbeiterInnen unterstützten sie. "Das gibt mir Kraft."
       
       BARBARA DRIBBUSCH
       
       15 Apr 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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