# taz.de -- Eckpunkte für Gendiagnostik-Gesetz: Gentests sollen Ausnahme bleiben
       
       > Arbeitnehmer dürfen nur in Ausnahmefällen Gentests fordern,
       > Versicherungen ebenfalls. Datenschutzbeauftragter Schaar begrüßte das -
       > fordert aber, Strafen für heimliche Tests festzuschreiben.
       
 (IMG) Bild: Nicht jede Versicherung soll einen Gentest anfordern dürfen, so der Kabinettsbeschluss.
       
       BERLIN taz | Nach jahrelanger Diskussion will die Bundesregierung jetzt ein
       Gesetz für Gentests vorlegen. Genetische Untersuchungen sollen künftig nur
       noch unter strengen Voraussetzungen zulässig sein. Dies sehen am Mittwoch
       vom Bundeskabinett beschlossene Eckpunkte für ein Gendiagnostikgesetz vor.
       So soll künftig niemand wegen seiner genetischen Eigenschaften
       diskriminiert oder stigmatisiert werden. Heimliche Vaterschaftstests sollen
       grundsätzlich untersagt werden.
       
       "Das Gendiagnostikgesetz bringt Klarheit für Beschäftigte", begrüßte Ingrid
       Sehrbrock, Vizevorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, das
       Eckpunktpapier der Regierung. So ist vorgesehen, dass Arbeitgeber weder
       genetische Untersuchungen einfordern dürfen, noch soll es ihnen erlaubt
       sein, die Ergebnisse von bereits vorgenommenen Tests zu verwenden.
       
       Lediglich beim Arbeitsschutz sollen Ausnahmen zulässig sein - zum Beispiel,
       um bei Elektrikern oder Busfahrern zu überprüfen, ob eine Farbenblindheit
       vorliegt.
       
       Auch Versicherungen sollen nur in Ausnahmen Gentests verwenden dürfen -
       etwa wenn eine Lebensversicherung eine bestimmte Summe übersteigt.
       
       Die Regierungskoalition setzt in dem Papier weitgehend auf die
       Freiwilligkeit von genetischen Untersuchungen. Sie dürfen nur durchgeführt
       werden, wenn die Betroffenen vorab über den Test informiert worden sind und
       wenn sie "rechtswirksam eingewilligt" haben. Damit soll das Recht auf
       Nichtwissen sichergestellt werden. Auch soll nur der Betroffene allein
       entscheiden dürfen, an wen seine genetischen Daten und Proben weitergegeben
       werden oder ob sie vernichtet werden müssen.
       
       Abhängig von den möglichen Folgen eines Gentests soll der Untersuchung eine
       genetische Beratung vorgeschaltet werden. Unterschieden wird hier zwischen
       diagnostischen und prädiktiven Gentests. Der diagnostische Test gibt
       Auskunft über eine bestehende Erbkrankheit. Der Patient kommt mit
       Krankheitssymptomen zum Arzt, und dieser klärt ab, was die Ursache ist. Bei
       den prädiktiven Gentests hingegen ist der Betroffene gesund. Mit dem
       Gentest kann nur geklärt werden, ob er eine Disposition für eine
       Erbkrankheit hat. Ihm kann allenfalls noch mitgeteilt werden, wie hoch die
       Wahrscheinlichkeit ist, dass die Krankheit ausbricht. Eine Aussage darüber,
       ob sie bei ihm überhaupt ausbricht, ist nicht möglich.
       
       Da prädiktive Gentests unter Umständen einen gravierenden Einfluss auf die
       künftige Lebensführung und -planung eines Betroffenen haben kann, sieht der
       Kabinettsbeschluss für solche Fälle eine obligatorische Beratung vor. Ein
       Recht auf Beratungsverweigerung soll aber bestehen bleiben.
       
       Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt grundsätzlich das
       Vorhaben der Bundesregierung, fordert aber, dass für heimliche Tests
       Strafen festgelegt werden müssten. Ein Verbot, das letztlich keine
       Konsequenzen habe, sei nicht durchsetzbar, sagte Schaar.
       
       Auch von der Opposition kommt Kritik. "Das Gendiagnostikgesetz kommt viel
       zu spät", sagen die Bundestagsabgeordneten der Grünen Volker Beck und Biggi
       Bender. So lasse die Koalition den Forschungsbereich, bei dem am meisten
       Handlungsbedarf bestehe, ganz außen vor.
       
       Unter der rot-grünen Bundesregierung gab es schon einmal einen
       Gesetzesentwurf. Das Gesetz scheiterte vor allem an dem damaligen
       Innenminister Otto Schily (SPD). Er verlangte, dass die Sicherheitsbehörden
       für Fahndungszwecke Zugriff auf die genetischen Daten bekommen müssten. Das
       wollten die Grünen nicht mitmachen. Im vergangenen Jahr brachten die Grünen
       erneut einen Gesetzesentwurf in den Bundestag ein. Mit ihm hatten die
       Grünen die Regierungskoalition auch unter Zeitdruck gesetzt, selbst aktiv
       zu werden.
       
       Das Gentestgesetz werde noch dieses Jahr dem Bundestag vorgelegt, heißt es
       im Gesundheitsministerium. Der Grüne Beck stellt das jedoch in Frage. Denn
       noch sei das Eckpunktepapier ein "reiner Torso". Einige Formulierungen
       ließen auch erkennen, dass vieles noch nicht zu Ende gedacht sei.
       
       16 Apr 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolfgang Löhr
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Genetik
       
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