# taz.de -- Presserecht: Ein Presserechtsstreit durch alle Instanzen
       
       > Wegen falscher Zahlen fühlt sich der Polizeipräsident von der taz in
       > seiner Ehre gekränkt und beschäftigt die Gerichte
       
       In dem Rechtsstreit zwischen dem Polizeipräsident und der taz geht es um
       einen Artikel vom 28. November 2007. Darin wurden falsche statistische
       Zahlen über die Anzahl von Strafverfahren gegen Polizeibeamte
       veröffentlicht. Außerdem hatte die taz nach dem Bekanntwerden eines
       Vermerks eines Staatsschützers über SEK-Beamte, die im Berliner Umland
       wohnten, fälschlich behauptet, gegen diese seien Ermittlungsverfahren
       eingeleitet worden wegen des Verrats von Polizeigeheimnissen an die Presse.
       Den Vermerk hatte es gegeben, ein Ermittlungsverfahren auch, jedoch
       richtete sich das gegen unbekannt und nicht gegen die SEKler. Warum dieser
       Vermerk entstand, ist bis heute nicht abschließend geklärt.
       
       Der Polizeipräsident griff nicht etwa zum Telefonhörer und bat um
       Richtigstellung. Stattdessen ließ er seine Anwälte geltend machen, die Ehre
       der Polizei sei verletzt worden. Die Anwälte meldeten
       Gegendarstellungsansprüche für die Printausgabe und den Onlineauftritt der
       taz an, Unterlassungsansprüche gegen Verlag und Autor sowie
       Widerrufsansprüche - und zwar in getrennten Briefen mit größtmöglichen
       anwaltlichen Gebühren. Allein diese Briefe kosteten mehr als 4.000 Euro.
       Die taz unterwarf sich nicht, korrigierte aber redaktionell die
       Rechenfehler und stellte klar, dass es gegen die SEKler keine
       Ermittlungsverfahren gab.
       
       Das reichte Glietsch nicht: Mit seinen Ansprüchen beschäftigte sich das
       Landgericht in vier Verfahren, das Kammergericht in zwei Verfahren - und
       sogar der Landesverfassungsgerichtshof. Fazit bisher: Auf die
       Widerrufsansprüche musste die Behörde verzichten, auf die
       Unterlassungsansprüche teilweise, der Rest ist abgewiesen worden. Um den
       Gegendarstellungsanspruch streiten sich die Parteien noch. Der
       Verfassungsgerichtshof hat einstweilen entschieden, dass die taz die
       Gegendarstellung nicht verbreiten muss.
       
       Die Morgenpost hatte einen Artikel einmal so überschrieben: "Nachts nur
       noch 60 Polizisten in Bereitschaft". Dazu Glietschs Gegendarstellung: "Die
       Kürzung der Anzahl der Polizeibeamten, die nachts als Reserve zur Verfügung
       stehen, auf 60 Beamte, betrifft nur die drei jeweiligen Nächte zu Montag,
       Dienstag und Mittwoch".
       
       22 Apr 2008
       
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