# taz.de -- Neuentwurf des Bundesdatenschutzgesetzes: Schufa soll Daten gratis rausrücken müssen
> Was weiß meine Bank über mich? Das Innenministerium will, dass
> Datensammler Bürger genauer informieren müssen.
(IMG) Bild: Wie alt eine Person ist, welche Autos sie bis jetzt gekauft hat oder in welchem Stadtviertel sie wohnt - all diese Daten fließen in den Scorewert ein.
BERLIN taz Ein Neuentwurf des Bundesdatenschutzgesetzes soll die Rechte der
Verbraucher bei Kreditauskünften stärken. Unter anderem solle jeder Bürger
das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr bei der Auskunftei
Schufa bekommen, bestätigte das Bundesinnenministerium am Sonntag.
Mit der Gesetzesänderung möchte Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) das
Verfahren transparenter machen, mit dem die Schufa für Kreditgeber die
Bonität eines Bürgers berechnet. So sollen sich die Verbraucher zukünftig
darüber informieren können, welche ihrer Daten benutzt wurden, um ihre
Zahlungsfähigkeit einzustufen. Im Innenministerium sieht man den Neuentwurf
des Bundesdatenschutzgesetzes als notwendige Reaktion auf die steigende
Bedeutung des sogenannten Scoring. Scoring bezeichnet das Verfahren, mit
dem Unternehmen wie Geschäfte, Banken, Versicherungen oder Telefonanbieter
vor Vertragsabschluss berechnen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass
ein Kunde zahlen kann. Wie alt eine Person ist, welche Autos sie bis jetzt
gekauft hat oder in welchem Stadtviertel sie wohnt - all diese Daten
fließen in den Scorewert ein. Zusammengestellt werden sie von Auskunfteien:
Das sind Unternehmen, die sich auf das Sammeln und Handeln mit
Personendaten spezialisiert haben. Die Gesetzesänderung, die Schäuble noch
mit den anderen Ministerien abstimmen muss, soll bis 2009 verabschiedet
werden.
Der Entwurf sieht vor, dass Bürger zumindest nachfragen können, wie ihr
Scorewert zustande gekommen ist - etwa ob ihre Wohnung in einer armen
Gegend dafür sorgt, dass sie hohe Kreditzinsen zahlen müssen. Eine
Anpassung des Gesetzes sei besonders durch neue Entwicklungen im
Geschäftsverkehr wie dem Handel im Internet und dem Trend zu Kundenkarten
nötig geworden, sagte Schäubles Sprecher Stefan Paris. Zwar können
Verbraucher sich schon jetzt Auskünfte über ihre Bonitätswerte holen. Das
kostet aber erstens Geld - eine Schufa-Anfrage zum Beispiel 7,80 Euro -und
ist zweitens wenig hilfreich, wenn etwa die Schufa Personendaten bei Bedarf
einkauft und sie nach ihrer Verwendung sofort wieder löscht.
Anlass zu einer Gesetzesüberarbeitung gab auch eine Untersuchung zur
Praxistauglichkeit des Scorings, die der Bundesverband der
Verbraucherzentralen in Auftrag gegeben hatte. Der damalige
Untersuchungsleiter Dieter Korczak kritisierte das Verfahren Anfang dieses
Jahres: Die Berechnung erfolge völlig willkürlich, echte Prognosen könne
man mit dem Scoring nicht machen. Testkäufe ergaben zudem, dass viele
Banken gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Das verbietet,
Entscheidungen mit rechtlichen Folgen für den Kunden allein auf eine rein
automatische Datenverarbeitung zu stützen.
4 May 2008
## AUTOREN
(DIR) Lana Stille
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