# taz.de -- Trotz Kritik aus dem Bundestag: Deutschland gegen Streubombenverbot
       
       > Die deutsche Regierung weigert sich weiter strikt, Streubomben
       > vollständig zu verbieten. Kritik aus allen Bundestags-Fraktionen
       > missachtet das Auswärtige Amt.
       
 (IMG) Bild: Über zwei Drittel der UN-Staaten wollen Streubomben verbieten - Deutschland ist nicht darunter.
       
       GENF taz Trotz erheblicher Bedenken und Kritik aus allen Fraktionen des
       Bundestages versucht die Bundesregierung weiterhin, ein rasches und
       vollständiges Verbot von Einsatz, Produktion, Lagerung und Export aller
       Arten von Streubombenmunition zu verhindern. Dies wird inzwischen von über
       zwei Drittel der 192 UNO-Staaten angestrebt.
       
       Bei der am Montag in der irischen Hauptstadt Dublin eröffneten letzten
       Verhandlungsrunde über einen entsprechenden Vertragsentwurf vertritt die
       deutsche Delegation unverändert dieselben weitreichenden Forderungen nach
       technischen und politischen Ausnahmen sowie nach sehr langen
       Übergangsfristen bis zum Inkrafttreten eines teilweisen Verbotes wie bei
       der letzten Runde im März. Zahlreiche kritische Fragen von Abgeordneten
       aller Parteien auf der Sitzung des Unterausschusses für Rüstungskontrolle
       und Abrüstung des Bundestages von Ende April sowie in einem Schreiben der
       beiden zuständigen Berichterstatter der Koalitionsfraktionen, Theodor von
       Guttenberg (CSU) und Andreas Weigel (SPD), hat die Regierung trotz
       entsprechender Zusicherung bislang nicht beantwortet. Die beiden
       Berichterstatter hatten in ihrem Schreiben vom 7. Mai, das an
       Staatsminister Gernot Erler im Auswärtigen Amt sowie den Parlamentarischen
       Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Christian Schmidt, gerichtetet
       war, ausdrücklich eine Beantwortung ihrer 45 Fragen noch vor Beginn der
       Verhandlungen in Dublin angemahnt.
       
       Die Regierung hält Streubombenmunition weiterhin für militärisch
       erforderlich und will die Typen, die wegen Selbstzerstörungsmechanismen
       oder anderer technischer Spezifikationen angeblich keine Gefahr für
       Zivilisten darstellen, von einem Verbot ausnehmen. Dabei handelt es sich um
       Typen, die sich bereits in Arsenalen der Bundeswehr befinden, sowie um von
       Rheinmetall, Diehl und anderen deutschen Rüstungsfirmen betriebene
       Neuentwicklungen, mit denen die Unternehmen große Exportinteressen
       verbinden.
       
       Für die angebliche Ungefährlichkeit bestimmter Munitionstypen für
       Zivilisten kann das Verteidigungsministerium keine einzige unabhängige
       Untersuchung anführen, sondern nur Behauptungen der Herstellerfirmen.
       Widerlegt werden diese Behauptungen durch eine Reihe internationaler
       unabhängiger Studien. Ein Verbot von für Zivilisten gefährlicher
       Streubombenmunition soll nach Vorstellung der Bundesregierung erst zehn
       Jahre nach der Vereinbarung eines Abkommens in Kraft treten. In dieser
       Übergangsphase könnten die entsprechenden Bestände der Bundeswehr noch
       exportiert werden. Außerdem verlangt die Bundesregierung, dass es einem
       Unterzeichnerstaat des Abkommens erlaubt bleiben soll,
       Nichtunterzeichnerstaaten während gemeinsamer Militäreinsätze (zum Beispiel
       im Rahmen der Nato) beim Einsatz von Streubombenmunition zu unterstützen.
       
       "Keinesfalls darf nach außen der Eindruck entstehen, dass sich die
       Bundesregierung auf diesem Feld von den Interessen der militärischen
       Industrie unter Druck setzen lässt," heißt es in dem Schreiben der beiden
       Abgeordneten von Theodor von Guttenberg und Andreas Weigel. Auch der
       "scheinbaren Rücksichtsnahme auf enge bilaterale Partner" seien
       "hinsichtlich dieser Thematik enge Grenzen gesetzt". Die Abgeordneten
       mahnen eine "flexiblere Haltung" der Bundesregierung an. An den noch
       offenen Fragen dürfe eine Unterschrift Deutschlands unter den
       Vertragsentwurf "schlichtweg nicht scheitern". Eben diese Option hält sich
       die Bundesregierung nach Auskunft aus dem AA aber ausdrücklich offen, falls
       sie ihre Ausnahmeforderungen bei den Verhandlungen in Dublin nicht
       durchsetzen kann.
       
       19 May 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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