# taz.de -- Versorgungsausgleich im Scheidungsfall: Betriebsrente für die Ex
       
       > Bei Betriebsrenten erhält die Ex ein eigenes Konto. Justizministerin
       > Zypries: Geschiedene Frauen, die während der Ehe auf einen Job verzichtet
       > haben, werden profitieren.
       
 (IMG) Bild: Die Gesetzesänderungen "beseitigen jahrzehntealte Defizite, unter denen Frauen gelitten haben" - wenn man nicht gemeinsam den Lebensabend begeht.
       
       BERLIN taz Anwälte haben die Neuregelung des sogenannten
       Versorgungsausgleichs begrüßt. Demnach soll in Zukunft die Altersvorsorge
       für geschiedene Frauen gestärkt werden. Die Gesetzesänderungen "beseitigen
       jahrzehntealte Defizite, unter denen Frauen gelitten haben", erklärte die
       Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Jutta Wagner. Die
       Bundesregierung hatte am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes beschlossen,
       nachdem Ansprüche auf Altersversorgungen im Falle der Scheidung anders
       aufgeteilt werden.
       
       Die Reform betrifft vor allem Anwartschaften auf Betriebsrenten und private
       Renten. Künftig sollen alle Ansprüche auf Altersvorsorge, die Männer und
       Frauen während der Ehezeit erworben haben, zum Zeitpunkt der Scheidung
       gesplittet werden. Dies bedeutet, dass etwa eine Frau, die sich um die
       Kinder gekümmert und wenig gearbeitet hat, zum Zeitpunkt der Scheidung die
       Hälfte der Ansprüche, die ihr Mann beispielsweise in einer Betriebsrente
       erworben hat, zugesprochen bekommt. Beim Versicherungsträger erhält sie ein
       eigenes Konto. Die Anwartschaft des Mannes vermindert sich entsprechend.
       Gleiches gilt für eine private Rentenversicherung.
       
       Bisher konnten Ansprüche aus betrieblicher und privater Rente oft erst zum
       Zeitpunkt des Ruhestandsbeginns von der Geschiedenen geltend gemacht
       werden. Für Exfrauen, die schon jahrelang keinen Kontakt mehr zum Mann
       hatten, war es dann aber oft zu mühsam, sich erneut mit ihrem verflossenen
       Gatten auseinanderzusetzen, um ihren Anteil etwa aus einer betrieblichen
       Rente einzufordern. "Manchen Frauen musste ich regelrecht Mut machen, ihren
       Anspruch dann auch wahrzunehmen", erzählt Wagner.
       
       Bislang galt zudem die Regel, dass zum Zeitpunkt der Scheidung während der
       Ehezeit erworbene Ansprüche aus unterschiedlichen Versorgungen
       gegeneinander verrechnet werden konnten. Um diese Ansprüche vergleichbar zu
       machen, rechnete man sie in fiktive Anwartschaften gegenüber der
       gesetzlichen Rentenversicherung um. Die Wertedifferenz wurde dann bei
       Ruhestandsbeginn von den Rentenkassen ausgezahlt. Da die gesetzliche Rente
       bei gleichem Kapitaleinsatz aber am Ende weniger Geld ergibt als eine
       private Altersvorsorge, resultierten daraus - meist für die Frauen -
       erhebliche Nachteile. Diese Art der wechselseitigen Verrechnung wird nun
       überflüssig.
       
       "Vor allem der Ehepartner, der im Interesse der Familie ganz oder teilweise
       seine eigene Erwerbsarbeit zurückstellt, wird von der Reform profitieren,
       gerade bei langjährigen Ehen. Das sind häufig die Frauen", sagte
       Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Bagatellausgleiche" mit
       sehr geringen Ansprüchen sollen allerdings nicht vorgenommen werden.
       Unternehmer befürchten dennoch einen höheren Bürokratieaufwand durch das
       neue Gesetz, das im nächsten Jahr in Kraft treten soll.
       
       Bei der Aufteilung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung
       ändert sich durch das Gesetz nichts. Hier werden zum Zeitpunkt der
       Scheidung die erworbenen Anwartschaften zwischen den Ehegatten gesplittet
       und anteilig beispielsweise dem Rentenkonto der Frau gutgeschrieben. Auch
       Kapitallebensversicherungen werden wie bisher nach dem Zeitwert aufgeteilt.
       
       22 May 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
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