# taz.de -- Toter Sierra Leoner in Bremen: Aufschub im Brechmittel-Prozess
       
       > Im Jahr 2005 starb ein Sierra Leoner, nachdem ein Polizeiarzt Brechmittel
       > eingeflößt hatte. Der Prozess gegen den Arzt droht zu platzen: Sein
       > Anwalt hält den Richter für befangen.
       
 (IMG) Bild: Von Polizei sichergestelltes Kokain-Kondom.
       
       BREMEN taz Dass das kleine Bremen die "Hauptstadt des organisierten
       Erbrechens" sein könnte, hat er nahegelegt, der Richter Bernd Asbrock. 2005
       starb hier der Sierra Leoner Laya Condé, nachdem ein Polizeiarzt ihm das
       Brechmittel Ipecacuanha und literweise Wasser gewaltsam durch eine
       Nasensonde eingeflößt hatte. Die Empörung darüber war groß, auch in
       Juristenkreisen. Und so schrieb Asbrock unter dem polemischen Titel einen
       recht kritischen Aufsatz zur Brechmittelvergabe in einer
       Verdi-Fachzeitschrift.
       
       Das Problem: Seit April diesen Jahres wird in dem Fall gegen den
       Polizeiarzt Igor V. wegen fahrlässiger Tötung verhandelt - und Asbrock ist
       der Vorsitzende in dem Verfahren. Am vorletzten Verhandlungstag reichte
       Erich Joster, der Anwalt des Angeklagten, wegen des Aufsatzes einen
       Befangenheitsantrag gegen Asbrock ein. "Man kann doch nicht ernsthaft einem
       Angeklagten zumuten, sich bei so einem Richter auf die Anklagebank zu
       setzen," sagt Joester. Asbrock selber war "überrascht" über den Antrag. Er
       sei davon ausgegangen, dass sein Aufsatz lange bekannt war. Eine
       Beisitzerin habe zu Prozessbeginn entschieden, dass sie Asbrocks
       Objektivität wegen des Textes nicht beeinträchtigt sehe. Als Joester das
       hörte, schob er einen Befangenheistantrag gegen die Beisitzerin gleich
       hinterher. Kurz vor Schluss droht nun der Bremer Brechmittel-Prozess zu
       platzen. Eigentlich hätte in dieser Woche ein Urteil fallen sollen.
       
       Im Laufe des Prozesses war offenkundig geworden, dass der Polizeiarzt V.
       Condé auch dann noch fast eine Stunde lang Wasser einflößte, nachem sich
       dessen Zustand bereits derart verschlechtert hatte, dass V. einen Notarzt
       hatte rufen müssen. Die beiden Rettungssanitäter, die am Morgen des 27.
       Dezember 2004 in das Bremer Polizeipräsidium kamen, erinnerten sich vor
       Gericht an folgende Szenerie: Laya Condé lag mit Handschellen gefesselt auf
       einer Liege. Nach der Brechsirupvergabe "zeigte er überhaupt gar keine
       Reaktion mehr". Der gemessene Blutsauerstoffwert sei kritisch gewesen, habe
       sich jedoch zunächst wieder normalisiert. Dies habe der Arzt V. genutzt, um
       seine "Maßnahme" fortzusetzen. Die beiden Sanitäter gingen ihm dabei zur
       Hand, einer reichte Volz Schüsseln mit Wasser, das dieser Condé über eine
       Nasensonde einflößte. Die Sonde sei immer wieder herausgerutscht und habe
       nachgelegt werden müssen, sagten sie aus. Schließlich regte Condé sich
       nicht mehr. Dann habe Volz Condés "Zäpfchen mit einer Pinzette stimuliert",
       um weitere Würgereflexe zu provozieren. Aus Condés Mund sei ständig
       Flüssigkeit gelaufen. "Der ganze Boden war reichlich voller Wasser", sagte
       ein Sanitäter. Condé selbst sei derartig durchnässte gewesen, dass die
       Elektroden zur Messung der Herzfrequenz kaum an seinem Körper haften
       blieben. Am Ende habe Condé "Schaum vor dem Mund" gehabt. Seine
       Herzfrequenz rutschte "in den Keller", zeitweise habe sein Herz völlig zu
       schlagen aufgehört, seine Pupillen "deuteten auf einen schweren Hirnschaden
       hin" - Condés Lunge war voller Wasser gelaufen. Ein anwesender Notarzt
       hatte das Geschehen im Hintergrund verfolgt, sich jedoch nicht eingemischt.
       Vor Gericht nannte der Notarzt es "einen Fehler" den Polizeiarzt nicht an
       der Fortsetzung der Exkorporation gehindert zu haben.
       
       Condé war an jenem Abend von einer Polizeistreife im Bremer Steintorviertel
       aufgegriffen worden. Die Polizisten verdächtigten ihn, Kokain verschluckt
       zu haben und ordneten deshalb die Brechmittelvergabe an. Condé fiel dabei
       ins Koma und starb am 7. Januar auf der Intensivstation des Bremer
       St.-Joseph-Krankenhauses.
       
       Für besondere Empröung hatten damals die Äußerungen des damaligen Bremer
       Innensenators und jetztigen CDU-Landesvorsitzenden Thomas Röwekamp gesorgt.
       Dieser hatte den Fall mit den Worten kommentiert: "Ich halte es für völlig
       gerechtfertigt, mit unnachgiebiger Härte gegen solche Leute vorzugehen."
       Als Condé bereits seit Tagen im Koma lag, hatte Röwekamp in einem
       TV-Interview gesagt, er hätte sich dies "selbst zuzuschreiben" und sich mit
       seinem eigenen Kokain "vergiftet".
       
       Bereits 2001 war in Hamburg ein Afrikaner bei einer zwangsweisen
       Brechmittelvergabe gestorben. 2006 entschied der Europäische Gerichtshof
       für Menschenrechte in Straßburg, dass die Praxis gegen das Folterverbot
       verstoße und verurteilte die Bundesrepublik zu Schadensersatz. In Bremen
       und anderen Bundesländern werden Verdächtige nun mehrere Tage in einer
       Zelle mit einem sogenannten "Drogenklo" festgehalten.
       
       28 May 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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 (DIR) Brechmittel
       
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