# taz.de -- Debatte Myanmar-Hilfe: Humanitäre Diplomatie
       
       > Nur schleppend lässt das Regime in Myanmar die Hilfe für die Opfer des
       > Zyklons ins Land. Doch mehr Druck durch die UNO oder eine militärische
       > Intervention waren nie realistisch.
       
       Heute vor zwei Wochen versprach die Militärjunta von Myanmar dem
       UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon, humanitären Helfern ungehinderten Zugang
       ins Katastrophengebiet des Irrawaddydeltas zu gewähren. Dieses Versprechen
       hat die Junta bislang nur teilweise erfüllt. Nach UNO-Angaben erreichte die
       internationale humanitäre Hilfe bis gestern erst die Hälfte der rund 2,5
       Millionen Menschen, die Anfang Mai von der Zyklonkatastrophe betroffen
       wurden.
       
       Frankreichs Außenminister Bernhard Kouchner und andere westliche Politiker
       hatten bereits in der ersten Woche nach der Katastrophe gefordert, der
       UNO-Sicherheitsrat solle durch eine Zwangsresolution die Lieferung und
       Verteilung von Hilfsgütern an die Bevölkerung Myanmars anordnen und dies
       notfalls sogar mit militärischen Mitteln durchsetzen. Hierbei solle er sich
       auf seine "Verantwortung zum Schutz" der Bevölkerung (responsibility to
       protect, kurz: R2P) berufen. Gibt die Entwicklung nachträglich all jenen
       Recht, die für ein solches Vorgehen des Westens eingetreten waren?
       Keineswegs. Und zwar aus völkerrechtlichen, realpolitischen und praktischen
       Gründen.
       
       Das neue politische Prinzip der "Verantwortung zum Schutz" der
       Zivilbevölkerung wurde im Jahr 2005 von dem UNO-Reformgipfel in New York im
       Konsens beschlossen. Der seitdem ernannte R2P-Sonderbeauftragte des
       UNO-Generalsekretärs, der US-amerikanische Politologe Edward C. Luck, hat
       mit Blick auf die Debatte um Myanmar darauf hingewiesen, dass das neue
       Prinzip laut dem New Yorker Gipfelbeschluss ausdrücklich nur für den Schutz
       vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen sowie vor
       Verbrechen gegen die Menschheit gilt. Daher lasse sich das Prinzip der
       "Verantwortung zum Schutz" auf Myanmar nicht anwenden.
       
       Einige westliche Politiker haben die Behinderung von Überlebenshilfe nach
       dem Zyklon durch die myanmarische Junta in diesem Sinne als Verbrechen
       gegen die Menschheit eingestuft. Der R2P-Sonderbeauftragte lehnte diese
       Bewertung jedoch ab. Er argumentierte, in Myanmar sei keine klare Absicht
       der Regierung zu erkennen, die eigene Bevölkerung zu schikanieren. Vielmehr
       zeigten sich dort die Auswirkungen einer chronisch schlechten
       Regierungführung, unter der das Volk leide.
       
       Zu Recht erinnerte Luck zudem daran, dass gemäß ihrem R2P-Prinzip die UNO
       zunächst einmal die Verpflichtung habe, ihren Mitgliedstaaten dabei zu
       helfen, dem Schutz ihrer Bevölkerungen nachzukommen. Diese
       Hilfsverpflichtung ist ein wichtiger Bestandteil des R2P-Prinzips. In der
       öffentlichen Debatte, die sehr auf die Möglichkeit von (militärischen)
       Zwangsmaßnahmen des Sicherheitsrates verengt wird, geht dies allerdings
       meist unter.
       
       Generalsekretär Ban Ki Moon hat versucht, die Hilfsverpflichtung des
       R2P-Prinzips umzusetzen. Klugerweise hat er das getan, ohne sich
       ausdrücklich auf die "Verantwortung zum Schutz" zu berufen oder gar den
       Sicherheitsrat einzuschalten. Bans Bemühen zielte darauf, das politische
       und praktische Engagement der Asean-Staaten für die Überlebenshilfe in
       Myanmar zu stärken, auf Kooperation mit der Junta zu setzen und es ihr zu
       ermöglichen, das Gesicht zu wahren, während sie zugleich ausländische Hilfe
       und Helfer ins Land lässt.
       
       Dies war der einzige Weg, der Erfolg versprach, um das Überleben möglichst
       vieler Menschen in Myanmar zu sichern. Denn das restriktive Verhalten der
       Junta nach dem Zyklon war kein Ausdruck von Stärke, sondern ein Beleg für
       ihre Schwäche, Unsicherheit und internationale Isolation. Die öffentlichen
       Forderungen westlicher Politiker nach Zwangsmaßnahmen waren
       kontraproduktiv, weil sie nur dazu führten, dass sich die Haltung der Junta
       weiter verhärtete.
       
       Darüber hinaus war die Strategie des UNO-Generalsekretärs realpolitisch die
       einzig mögliche. Ein Resolutionsentwurf, in dem von humanitärer Hilfe für
       Myanmar oder gar deren militärischer Durchsetzung die Rede gewesen wäre,
       hätte im UNO-Sicherheitsrat sicher nicht die erforderliche Mehrheit von
       neun der 15 Mitglieder gefunden - ganz abgesehen davon, dass China
       wahrscheinlich sein Veto eingelegt hätte. In der Generalversammlung wäre
       ein entsprechender Resolutionsentwurf ganz sicher von einer überwältigenden
       Mehrheit der 192 UNO-Staaten abgelehnt worden.
       
       Grund für die Ablehnung ist auch, dass selbst eine vom UNO-Sicherheitsrat
       beschlossene militärische Intervention zur Durchsetzung humanitärer Hilfe
       für die Bevölkerung Myanmars ja nicht von einer UNO-Truppe unter
       UNO-Kommando und mit UNO-Flugzeugen oder -Schiffen durchgeführt würde. Bis
       heute wurde die UNO von ihren Mitgliedsländern nicht mit diesen Ressourcen
       und Kompetenzen ausgestattet. Eine solche Intervention wäre darum von einer
       westlichen Allianz - sei es unter Führung der USA, der Nato oder der EU -
       durchgeführt und politisch bestimmt worden: so, wie bei allen militärischen
       Interventionen, die seit Ende des Kalten Krieges stattgefunden haben, ob
       sie nun humanitär oder anders begründet wurden.
       
       Der Gedanke an eine von westlichen Staaten angeführte Intervention nährt in
       den Regierungen zahlreicher UNO-Staaten die Befürchtung, es könne dabei
       nicht (oder nicht nur) um die Rettung von Menschenleben, sondern um ganz
       andere Interessen gehen. Das gilt nicht nur für Diktaturen, und es ist
       durchaus verständlich. Denn Misstrauen schürt auch die selektive Art, mit
       der die Forderung nach humanitärer oder menschenrechtlicher Nothilfe von
       den westlichen Mächten seit Ende des Kalten Krieges vorgebracht wurde, um
       militärische Interventionen zu rechtfertigen, die zum Teil
       völkerrechtswidrig waren.
       
       Doch selbst wenn es alle diese Bedenken nicht gäbe: Die Praktiker der
       humanitären Hilfe in der UNO wie bei den Nichtregierungsorganisationen
       (NGO) sind sich einig, dass der Versuch, humanitäre Hilfe für die
       Bevölkerung eines Landes gegen den Willen seiner Regierung oder gar gegen
       den militärischen Widerstand seiner Streitkräfte durchzusetzen, nur
       scheitern kann. Allein der Versuch würde die Lage der Not leidenden
       Bevölkerung noch weiter verschlechtern.
       
       In Myanmar sind in den letzten zwei Wochen zumindest die Einreise- und
       Arbeitsmöglichkeiten für MitarbeiterInnen ausländischer
       Nichtregierungsorganisationen wie der humanitären UNO-Organisationen besser
       geworden. Diese Organisationen brauchen jetzt deutlich mehr finanzielle
       Unterstützung, um ihrer Hilfsanstrengungen fortsetzen und ausweiten zu
       können. Die Erwartung, dass die schwache Junta auch die Anlieferung von
       Hilfsgütern durch US-amerikanische Kriegsschiffe und gar die landesinterne
       Verteilung dieser Hilfe durch bis zu 5.000 US-Soldaten in
       Militärhubschraubern zulassen würde, war von Anfang an völlig
       unrealistisch. Nach dem Rückzug der US-Kriegsschiffe ist die Chance jetzt
       größer, dass mehr humanitäre Hilfsgüter nach Myanmar gelangen - wenn auch
       nur auf dem langsameren Landweg über Thailand.
       
       5 Jun 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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