# taz.de -- Volksentscheid zum Flughafen: Tempelhoffans geben nicht auf
       
       > Die Icat klagt gegen das Ergebnis des Volksentscheids zum Flughafen
       > Tempelhof - weil die Wähler unzulässig beeinflusst worden seien. Experten
       > glauben jedoch nicht an Wiederholung der Wahl.
       
 (IMG) Bild: Zeitgemäßer Verkehr vor hochmodernem Flughafen: Der Haupteingang im Jahr 1928
       
       Der Volksentscheid gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof ist
       gescheitert, doch der Streit über den Flughafen geht weiter. Die
       Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (Icat) will nun juristisch
       gegen die für Oktober angesetzte Schließung des Flughafens vorgehen. Sie
       verkündete am Montag, sie habe beim Berliner Verfassungsgerichtshof eine
       Klage gegen das Ergebnis des Volksentscheids eingereicht. Ziel sei, den
       Volksentscheid zu wiederholen.
       
       Beim ersten landesweiten Volksentscheid Ende April hatten die Fans des
       innerstädtischen Flughafens nicht genügend BerlinerInnen für den Erhalt von
       Tempelhof gewinnen können. Zur Begründung ihrer Klage erklärten nun der
       Icat-Vorsitzende Andreas Peter und der Anwalt der Gemeinschaft, Claus-Peter
       Martens, die Wähler seien unzulässig beeinflusst worden. So habe der Senat
       von vornherein erklärt, dass er den Volksentscheid nicht berücksichtigen
       werde. Darüber hinaus habe Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) öffentlich
       behauptet, dass der Erhalt des Flughafens den "Baustopp" des Großflughafens
       Schönefeld zur Folge hätte. Außerdem habe es Formfehler seitens der
       Verwaltung gegeben: Es seien zu wenige Wahllokale geöffnet gewesen und die
       Icat habe wegen des frühen Abstimmungstermins nicht ausreichend für ihre
       Sache werben können. "Wir glauben, dass aus diesen Gründen viele
       Wahlberechtigte gar nicht erst zur Wahl gegangen sind", sagte Martens. "Und
       was Herr Wowereit behauptet hat, ist objektiv falsch."
       
       Beim Volksentscheid hatte zwar die Mehrheit der Teilnehmer, nämlich 60,2
       Prozent, für die Offenhaltung von Tempelhof gestimmt, allerdings war die
       Wahlbeteiligung zu gering: Nur 21,7 Prozent der stimmberechtigten Berliner
       stimmten mit Ja. Das erforderliche Quorum aber lag bei 25 Prozent.
       
       Dass die Icat mit ihrer Klage vor dem Landesverfassungsgericht Erfolg hat,
       bezweifelt Michael Efler, Mitglied im Landesvorstand des Vereins Mehr
       Demokratie. "Um einen Volksentscheid zu wiederholen, hätte sich der Senat
       weitaus schwerwiegendere Fehler erlauben müssen", prophezeit er. "Die Icat
       wusste von Anfang an, dass der Flughafen Tempelhof definitiv geschlossen
       wird. Da reichen bloße Anschuldigen an den Bürgermeister für eine Klage
       nicht aus." Die Gemeinschaft, so Efler, solle aufhören, "den schlechten
       Verlierer" zu spielen. "Die Verfassungsbeschwerde ist sowohl juristisch als
       auch politisch völlig aussichtslos."
       
       Dabei sei es gar nicht im Interesse der Icat, wie "schlechte Verlierer"
       dazustehen, betonte der Vorsitzender Peter. "Wir wollen lediglich
       Rechtsfragen klären und auch im Hinblick auf zukünftige Volksentscheide in
       Berlin Klarheit schaffen."
       
       Doch auch Geert Baasen, Leiter der Geschäftsstelle des Landeswahlleiters,
       beurteilt die Vorgehensweise der Icat kritisch. Der Vorwurf, dass der Senat
       einen zu frühen Wahltermin festgesetzt habe, sei nicht gerechtfertigt. "Im
       Abstimmungsgesetz haben wir klargestellt, wann die Wahl stattfinden soll",
       erklärt Baasen. "Alle Fristen und Termine sind vorschriftsgemäß eingehalten
       worden."
       
       Trotzdem hofft Icat-Vorsitzender Peter, dass die Klage Erfolg haben wird.
       Natürlich, so räumt er ein, könne es im Falle einer Wahlwiederholung
       schwierig werden, die Bevölkerung noch einmal zum Gang zur Urne zu
       motivieren. "Aber ich glaube, wir haben dennoch eine Chance", bekräftigte
       er.
       
       9 Jun 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nora Grosse-Harmann
       
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