# taz.de -- Mediaspree: Streit über Kosten
       
       > Die Initiatoren des Mediaspree-Entscheids ärgern sich über das Infoheft
       > des Bezirks zur Abstimmung.
       
       In Friedrichshainer und Kreuzberger Briefkästen landen in diesen Tagen die
       Unterlagen für den Bürgerentscheid über Mediaspree. Der Initiative
       "Mediaspree versenken", die die Abstimmung bewirkt hat, missfallen die
       mitgelieferten Informationen. "Was uns nicht freut, ist die Tatsache, dass
       der Bezirk weiterhin an seiner Kostenschätzung festhält", erklärte am
       Montag Sprecher Carsten Joost. Kernforderung seiner Initiative ist ein 50
       Meter breiter Grünstreifen entlang der Spree für die Bürger. Dafür müsste
       der Bezirk bestehende Planungen ändern, Flächen zurückkaufen und
       Neueigentümer entschädigen. Außerdem will "Mediaspree versenken" neue
       Hochhäuser verhindern und eine geplante Brücke zwischen Wrangelkiez und der
       O2-Arena für Autos sperren.
       
       Der Bezirk rechnet mit Kosten von 164,7 Millionen Euro, sollten die
       Forderungen der Initiative umgesetzt werden. "Das ist weit an der Realität
       vorbeigerechnet", kritisiert Joost. Der Initiative gehe es bei dem
       50-Meter-Streifen lediglich um Neubauflächen und nicht um Grundstücke mit
       erhaltenswerten Bestandsbauten. Sie habe eine Grundstücksliste eingereicht
       und offiziell darauf verzichtet, die Forderungen auf den übrigen Spreeraum
       auszudehnen.
       
       Zu spät, sagte dazu Bezirksbürgermeister Franz Schulz (Grüne). Er hält
       dagegen, dass beim Bürgerentscheid mit denselben Fragestellungen gearbeitet
       werden müsse wie beim Bürgerbegehren. "Die Initiative hat uns erst im Laufe
       der Beratungen einen Brief geschrieben, dass sie den 50-Meter-Streifen auf
       elf Grundstücke reduziert", sagte Schulz der taz. Daher gelten laut dem
       Bürgermeister für die anstehende Abstimmung die bisherigen
       Kostenschätzungen.
       
       Die mehr als 182.000 Wahlberechtigten können sich für den Antrag der
       Initiative oder einen Antrag der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
       entscheiden. Außerdem sollen sie ankreuzen, welcher Vorstoß gelten soll,
       wenn beide Anträge eine Mehrheit finden. Die BVV will dem Anliegen der
       Initiative entgegenkommen, solange keine Schadensersatzforderungen
       entstehen.
       
       17 Jun 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kristina Pezzei
       
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