# taz.de -- Debatte Konservative Mehrheit am US-Gerichtshof: Bastion des Konservatismus
> Auch nach einem Wahlsieg von Barack Obama wird es für einen
> Politikwechsel schwer. Konservative Richter im Obersten US-Gericht können
> wichtige Reformen behindern.
(IMG) Bild: Der konservative Samuel Alito am Obersten Gerichthof der USA
Im amerikanischen Präsidenten-Wahlkampf schwillt der Chor der "Yes, we
can"-Enthusiasten gegenwärtig mächtig an. Was Barack Obama als "change"
verspricht, mag inhaltlich wolkig sein. Eindeutig hingegen ist, wogegen
sich der Schlachtruf richtet. Mit der aggressiven, die Welt in Gut und Böse
spaltenden, stets das große Geld begünstigenden, den Armen und der
afroamerikanischen Minderheit aber feindlich gesinnten Politik George W.
Bushs soll Schluss sein.
Unter den erwartbaren Hindernissen, die im Fall von Obamas Sieg jeder Art
von Politikwechsel entgegenstehen, ist die gegenwärtige konservative
Mehrheit im Obersten Gerichtshof, dem Supreme Court, sicher das am
schwierigsten zu bewältigende. Denn selbst bei einer Mehrheit in beiden
Häusern des Kongresses könnten wichtige Reformvorhaben - vor allem in der
Innenpolitik - an der Hürde des Supreme Court scheitern.
Institutionell verfügt der Oberste Gerichtshof der USA über eine
Machtfülle, die dem europäischen Verfassungsdenken bis vor kurzer Zeit
fremd war. Die neun Richter des Supreme Court werden, wie auch die unteren
Bundesrichter der ersten und zweiten Instanz, vom Präsidenten
vorgeschlagen, vom Senat geprüft, gewählt und schließlich vom Präsidenten
ernannt. Das ganze Prüfungsverfahren findet unter großer Anteilnahme der
Öffentlichkeit statt; jede Rechtsmeinung, jede politische Ansicht des
Kandidaten wird hin und her gewendet.
Die Obersten Richter amtieren auf Lebenszeit, im Schnitt 24 Jahre. Obwohl
theoretisch ein Verfahren zum "Impeachment" existiert, sind sie praktisch
unabsetzbar. Das Gericht ist einmal Revisionsinstanz, dann aber auch
zuständig, um über die Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen wie Gesetzen
der Einzelstaaten zu urteilen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht ist
nach dem Vorbild des Supreme Court modelliert, ohne über dessen Befugnisse
und Prestige zu verfügen.
Den gegenwärtigen Supreme Court als Bastion des Konservativismus zu
charakterisieren, mag auf den ersten Blick überraschend klingen. Hat nicht
erst vor kurzem der Supreme Court erneut geurteilt, den Internierten von
Guantánamo stünde das Recht auf richterliche Nachprüfung der Haftgründe
durch ein ordentliches Bundesgericht der USA zu (Habeas Corpus)? Verhalf
nicht ein Richter, Anthony Kennedy, der generell dem konservativen Lager
zugeordnet wurde, den liberalen Richtern in diesem Fall zu einer
5-zu-4-Mehrheit? Und hat nicht derselbe Richter vor wenigen Wochen die
liberale Mehrheitsmeinung (ebenfalls 5 zu 4) begründet, wonach es
unzulässig sei, den Kindesmissbrauch mit der Todesstrafe zu ahnden, wie es
in einigen Staaten der USA der Fall ist? Wäre mithin die Einordnung des
Gerichtshofs als Bastion des Konservativismus eine zumindest voreilige
Festlegung?
Eine Analyse der Gerichtsentscheidungen der letzten zwei Jahre erweist,
dass sich im Rahmen des Obersten Gerichts eine Vierergruppe herausgebildet
hat, die - in der Regel vom swing vote des Richters Anthony Kennedy
unterstützt - auf breiter Front die Positionen angreift, die jahrzehntelang
als anerkanntes Recht (settled law) galten. Seit der Ernennung des neuen
chief justice John Roberts und des Richters Samuel Alito tendierten die
Entscheidungen des Obersten Gerichts dahin, die Macht des Präsidenten im
Rahmen des "Kampfs gegen den Terror" zu stärken, Maßnahmen zu Gunsten der -
vor allem afroamerikanischen - Minderheiten (affirmative action)
zurückzuschrauben, die Trennung von Kirche und Staat durch die Zulassung
staatlicher Zuwendungen an kirchliche Institutionen zu durchlöchern, die
Möglichkeiten der Wahlkampffinanzierung durch das große Geld zu erweitern
und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu beschneiden.
Es wäre gänzlich verfehlt, der rechten Mehrheit eine durchgängige
juristische Philosophie zuzuschreiben. Wenn es in das konservative Weltbild
passt, werden entweder die verfassungsmäßigen Rechte der Einzelstaaten
gegenüber der Union hochgehalten - oder sie werden negiert, wie jüngst bei
der Annulierung der Affirmative-action-Programme der Städte Louisville und
Seattle. Das Pionierbeispiel für dieses prinzipienlose Verfahren bildete,
noch kurz vor der Installation des jetzigen rechten Blocks, das weltweit
bekannte 5-zu-4-Urteil im Fall "Bush versus Gore", bei dem das Oberste
Gericht überhaupt nicht in die Kompetenz des Staates Florida hätte
eingreifen dürfen.
Geschickterweise interpretiert die rechte Mehrheit ihre Urteile so, dass
sie wie die Anerkennung bestehender Urteile des Obersten Gerichtshofs
aussehen, obwohl sie sie de facto aufheben. Diese Taktik ist insofern
bedeutsam, als sie mit dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit (stare decisis)
zusammenhängt, das durch das amerikanische Präjudiziensystem gegeben ist.
Untere Gerichte haben sich nicht nur an die Präjudizien des Supreme Court
zu halten, sondern auch an deren jeweilige Interpretation. Mit dieser
Taktik will die rechte Mehrheit verschleiern, dass sie sich schrittweise
von den Elementen der liberalen Tradition abwendet, die in den
Sechzigerjahren vom Supreme Court unter dem Vorsitz von Earl Warren
begründet wurde.
Diese Elemente sind von dem liberalen Rechtstheoretiker Ronald Dworkin so
zusammengefasst worden: die rassisch begründete Spaltung und Isolation
abbauen, den Raum der Demokratie gegenüber den großen Korporationen
erweitern, einen vernünftigen Geltungsbereich für die Freiheit der Rede
eröffnen, das Recht der Frauen auf Abtreibung sichern, schließlich faire
Strafprozesse ermöglichen.
Nur ein Sieg Obamas kann verhindern, dass die liberale Vierer-Minderheit im
Obersten Gericht abbröckelt. Denn der Doyen der Liberalen, John Paul
Stevens, ist 89 Jahre alt, die große Verfechterin der Frauenrechte, Ruth
Bader Ginsburg, wird aus Gesundheitsgründen nicht mehr lange weitermachen
können. Die konservative Vierergruppe hingegen setzt sich aus "Youngstern"
zusammen: dies ist der Unterschied zur reaktionären Vierergruppe der "alten
Männer", die jahrelang die Reformen Franklin D. Roosevelts in den
Dreißigerjahren blockierten. Die Hoffnung der Liberalen ruht jetzt, im Fall
von Obamas Sieg, auf dem swing vote des Richters Anthony Kennedy. Die
Chancen eines Übertritts ins liberale Lager stehen allerdings nicht
besonders gut.
Jetzt rächt es sich, dass die Partei der Clintons der Richterwahl für alle
Bundesgerichte der USA zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt hat. Die
Rechtskonservativen wie auch die religiösen Fundamentalisten hingegen haben
hier ganze Arbeit geleistet - sowohl was die Platzierung zuverlässiger
Kandidaten wie die Blockade missliebiger Richter mit den Mitteln der
Verschleppung anlangt. Das Reservoir liberal gesinnter Juristen aus den
Reihen der Bundesgerichte zweiter Instanz, aus der viele Richter des
Obersten Gerichtshofs hervorgehen, ist deshalb ziemlich geschrumpft. Es
wird für Obama schwierig werden, die Bremsen zu lockern.
5 Jul 2008
## AUTOREN
(DIR) Christian Semler
## TAGS
(DIR) USA
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